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Thema: Gehört Mediengestaltung zu den freien Berufen? vom 31.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gehört Mediengestaltung zu den freien Berufen?
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Cantucci
Threadersteller

Dabei seit: 31.08.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 31.08.2005 19:50
Titel

Gehört Mediengestaltung zu den freien Berufen?

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Hallo,

ich bin Studentin und möchte als freie Mitarbeiterin bei einer Fima in der Bildbearbeitung arbeiten. ich arbeite nur für diese firma und die buchen mich praktisch auf Abruf. Also nicht regelmäßig. Das Gewerbeamt hat gesagt, dass ich allerdings einen Gewerbeschein dazu benötige, doch dann besteht doch scheinselbstständigkeit, da ich ja nur für eine Firma arbeite, oder?? gehört Mediengestalterin nicht zu den freien Berufen, wenn ja wie funktioniert das dann mit der rechnung stellen?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Danke!
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Heizemusik

Dabei seit: 31.08.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 31.08.2005 20:59
Titel

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Du gehst zum Finanzamt und holst die deine Steuernummer. Danach sofort bei KSK anmelden. Nebenbei, es gibt keine Scheinselbst. mehr.

Gruß Günther
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fragile

Dabei seit: 22.09.2004
Ort: Amberg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.09.2005 09:00
Titel

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"Freie Berufe" sind wohl eher Rechtsanwalt, Fotograf, Künstler...ich denke nicht, daß Mediengestalter da dazu gehoert, ist aber Sache des Landrats/Finanzamts, wie sie dich einteilen... Ich hab längere Zeit mit Gewerbeschein als sog. Kleinunternehmer nur mit GuV und ohne Umsatzsteuerpflicht gearbeitet...
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morocco-wurstlounge

Dabei seit: 29.04.2004
Ort: Neuss
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.09.2005 09:36
Titel

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mediengestalter is eigentlich nen handwerksberuf weil früherer druckvorlagenhersteller.
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dieter z.

Dabei seit: 08.12.2003
Ort: Hamburg, Oldenburg, WHV
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.09.2005 09:51
Titel

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Ich beispielsweise bin MG, bei der KSK und Freiberufler. Als Druckvorlagenhersteller nimmt die KSK niemanden, es muß eine künstlerische Eigenlesitung vorliegen. Die reine Reproduktion rechtfertigt das nicht.

Es gibt da ganz gute Bücher zum Thema: Designer's Manual und Recht für Grafiker und Webdesigner. Letzteres ist allgemeiner gehalten und besser lesbar.

Spaß macht die Anmeldung bei der KSK nicht wirklich, aber die Vorteile sind es wert.
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mercutio

Dabei seit: 31.03.2003
Ort: F´Hain
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.09.2005 11:03
Titel

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Hej,

als StudentIn hast Du einen Sonderstatus, der es Dir erlaubt,
Dich ohne ohne großen Aufwand Selbstständig zu machen.
Im Gegenteil – an Deiner Uni sollte es eigentlich den
Lotsendienst geben, der Dir bei Deinem Vorhaben unter die
Arme greifen wird (Infos, Beraterscheine, etc.).
Über Deinen Stautus (ja, MedGest ist ein eingetragener
Katalogberuf – ja, KSK wird schwierig) brauchst Du Dir
keinen Kopf zu machen. Als Student kannst Du Dich für EUR 50
monatlich versichern. Achtung, falls Du BAFÖG erhälst –
nicht mehr als EUR 17.500 Umsatz (!) p.a.

Aber hör Dich an Deiner Uni einfach mal um – dort gibt es mehr
als genug Infos und Hilfe ...

Greetingz
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