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Thema: [Gehalt] Abgaben als GF vom 14.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Gehalt] Abgaben als GF
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Aimo
Threadersteller

Dabei seit: 11.01.2005
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Verfasst Di 14.10.2008 15:31
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[Gehalt] Abgaben als GF

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Eine Frage zu folgender Situation.

Man gründet eine GmbH und ist Geschäftsführer. Man möchte sich ein eigenes Bruttogehalt von 2300 Euro monatlich zahlen. Welche Abgaben oder Regeln müssen beachtet werden bezüglich Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitnehmer?
Zahle ich dann dann bei den Abgaben beides?

Sprich zu den 2300 Brutto kommt noch der "aufzubringende" Arbeitgeberanteil dazu?
Also brauche ich mtl. mehr als 2300 um mir dieses in Brutto zu zahlen.

Danke, ich findes dazu nichts knallhartes wie ich es hier erwarte und gewohnt bin im Internet *hehe*


Zuletzt bearbeitet von Aimo am Di 14.10.2008 15:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 14.10.2008 17:42
Titel

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es wird genauso behandelt wie ein gehalt des angestellten. das bedeutet, wenn du dir ein gehalt von 2.300 brutto (ohne abzüge) auszhalst, musst die gmbh den arbeitgeberanteil dazu rechnen. darf aber auch regulär das gehalt gewinnmindernd "verrechnen". das du die gmbh bist spielt dabei keine rolle.

also auf deinem konto landen dann nach den abgaben so ca. 1350euo netto (grob gegschätzt). die ausgaben für die gmbh aber betragen 2.950euro (fiktiver wert).


Zuletzt bearbeitet von am Di 14.10.2008 17:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
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ollikapp

Dabei seit: 06.02.2005
Ort: Lünen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 19:28
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Es gibt einen Unterschied zwischen Geschäftsführer und geschäftsführendem Gesellschafter.
Mein Vater ist selbständig, und man zahlt als Geschäftsführer einer GmbH seine Sozialabgaben komplett selbst.
Man ist auch nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung und Krankenkasse.
Du kannst dich also freiwillig selbst versichern in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.
Und die Rentenversicherung musst du auch selbst entscheiden ob privat oder gesetzlich.

Also musst du von deinem Netto komplett AG- und AN-Anteil bezahlen!

Dafür wird dir natürlich von deinem Gehalt das ganze auch vorher nicht abgezogen.

Im Klartext dazu:
Wenn du selbst ne GmbH gründest und 100%iger Gesellschafter bist, dann bist du nicht sozialversicherungspflichtig!

http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-geschaeftsfuehrer-sozialversicherungspflicht.htm

Für dich ist dann:

Brutto
- Steuer
- Solizuschlag

=Netto

Von dem Netto KANNST du dann Geld in die staatliche Rente/ALV/Krankenversicherung/Unfallversicherung einzahlen.
Musst du aber nicht. Alternativ kannste dich halt auch in allen Punkten privat absichern.

Nefliete liegt nur richtig was Gesellschafter mit Minderheitsbeteiligung angeht (unter 50%) oder halt Geschäftsführer ohne Anteile am Unternehmen.


Zuletzt bearbeitet von ollikapp am Di 14.10.2008 19:37, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 15.10.2008 11:05
Titel

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ok!

was ich nich raff ist :
Zitat:
"Also musst du von deinem Netto komplett AG- und AN-Anteil bezahlen! Dafür wird dir natürlich von deinem Gehalt das ganze auch vorher nicht abgezogen."


wieso netto, wenn dir vorher nichts abgezogen wird?

bei meinem beispiel habe ich auch meinen vater gefragt, aber da gab es mehrere geschäftsführer für versch. bereiche.
 
 
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