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Thema: GbR möchte Freelancer einstellen vom 15.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> GbR möchte Freelancer einstellen
Autor Nachricht
bluewing
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.09.2006 22:21
Titel

GbR möchte Freelancer einstellen

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Guten Abend,

Nach langem Suchen im Forum habe ich zu meinen Fragen leider noch keine genauen Antworten gefunden. Falls sie dennoch existieren sollten bitte ich natürlich um den Link.

Ich bin Besitzer einer GbR (Mediendesign) und möchte in nächster Zeit eine Mitarbeiterin auf Freelancer-Basis einstellen. Meine Frage hierzu: Welche vertraglichen Regelungen müssen hierbei getroffen werden ? Bei Wikipedia habe ich hierzu einen Eintrag gefunden:
Zitat:
Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.

was meint ihr dazu ? Gibt es noch weitere rechtliche Aspekte, die man beachten muss ?
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benjo

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 16.09.2006 00:11
Titel

Re: GbR möchte Freelancer einstellen

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bluewing hat geschrieben:

Ich bin Besitzer einer GbR (Mediendesign) und möchte in nächster Zeit eine Mitarbeiterin auf Freelancer-Basis einstellen.


Erstens kannst du kein "Besitzer" einer GbR sein, sondern höchstens Gesellschafter, und zweitens kannst du einen Freelancer nicht einstellen, da es schließlich ein Freelancer ist.
Wenn dieser Freelancer stunden- oder projektweise für dich arbeitet, wird er dir sicher eine Rechnung stellen, die du dann bezahlen solltest.
Und die Konditionen solltest du wohl besser mit deinem Freelancer ausmachen, als mit irgendwem anders.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 16.09.2006 07:47
Titel

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was du unbedingt vertraglich regeln solltest, sind die nutzungsrecht der werke, die der / die freelancer für dich erstellt.

ansonsten natürlich ne klausel, das kunden nicht direkt angegangen werden dürfen. das alles im namen deiner firma passieren muss, falls der freelancer mal direkt mit dem kunden zu tun haben sollte. die verantwortlichkeiten für verwendetes material (bilder, texte, schriften etc.) sollte auch eindeutig geregelt sein - entweder solche dinge stammen von dir und dann bist du dafür verantwortlich oder der freelancer sorgt z.b. selbst für bildmaterial bei projekten, dann muss dieses aber auch rechtlich einwandfrei verwendbares material sein. denn sonst kann es sein, das auf einmal forderungen auf dich zukommen, für dinge, die der freelancer "verbrochen" hat.
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bluewing
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 16.09.2006 19:34
Titel

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Entschuldigung für meine Ausdrucksfehler ... Ich bin Gesellschafter und möchte einen Freelancer engagieren, klar ...

Danke erstmal für die Antworten ! Zu benjo:

Zitat:
Wenn dieser Freelancer stunden- oder projektweise für dich arbeitet, wird er dir sicher eine Rechnung stellen, die du dann bezahlen solltest.


Du meinst, ich arbeite wie bisher, schließe mit dem Kunden alles vertraglich ab und der potentielle Freelancer stellt seine Arbeitsstunden oder den Anteil des Projektes in Rechnung ? Wenn ich das richtig herauslese, "kaufe" ich bei ihm dann eine Dienstleistung ...
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