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reipe
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2008
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Verfasst Fr 11.04.2008 12:11
Titel Freistellung für Arztbesuch? |
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hallo, wer kann mir helfen?
ich habe demnächst eine arzttermin im krankenhaus.
nichts, was mich konkret arbeitsunfähig macht, aber vielleicht muss operiert werden.
hab mich bei chef abgemeldet und gesagt, dass ich noch nicht weiß, wann (bzw ob) ich an dem tag dann noch zum betrieb komme (sind ca. 50 km auseinander).
chef meint nun, vielleicht muss ich für den tag urlaub nehmen?
das ist aber doch ein arztbesuch???
ich hab 21 tage, von denen er 19 in betriebsurlaub festgelegt hat.
das kann doch wohl nicht sein, dass ich dann, anstatt in urlaub fahren zu können, alle arzttermine abklappern muss???
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 11.04.2008 12:21
Titel
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naja. arztbesuche sind grundsätzlich in die freizeit zu legen, aber genaueres wäre halbwissen
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reipe
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2008
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Verfasst Fr 11.04.2008 12:23
Titel
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naja.... aber krankenhaus macht doch keine nachmittagstermine?
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 11.04.2008 12:25
Titel
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reipe hat geschrieben: | naja.... aber krankenhaus macht doch keine nachmittagstermine? |
keine ahnung.
haben die nachmittags alle frei?
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reipe
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2008
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Verfasst Fr 11.04.2008 12:28
Titel
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vielleicht OPs oder visiten?
ich hab um 16:30 feierabend, bis ich in düsseldorf bin , ists 18:00 oder später.
ich weiß nicht...
ambulante sprechstunde:
Montags bis Freitags von 8.00 bis 10.00 Uhr nach perönlicher oder telefonischer Vereinbarung.
Zuletzt bearbeitet von reipe am Fr 11.04.2008 12:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EnterYourName
Dabei seit: 14.06.2007
Ort: Hamburg
Alter: 36
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Verfasst So 13.04.2008 19:13
Titel
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Ruf die im Krankenhaus doch mal an und erkläre deine Situation, wenn du Glück hast findet sich ein Arzt der dir einen besser passenden Termin geben kann. Solls manchmal geben
Ansonsten denke ich auch das Arztbesuche leider in der Freizeit zu erledigen sind.
Übrigens, wenn 19 deiner 21 Tage im Betrieburlaub liegen, wieso fährst du nicht dann in Urlaub sondern willst das stattdessen in deinen übrigen 3 Tagen machen? Versteh ich nicht ganz
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 13.04.2008 19:57
Titel
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grundsätzlich sind arztbesuche "privatvergüngen". außer du bist wirklich arbeitsunfähig und der arztbesuch dient dazu, dies zu bescheinigen. dann erhälst du aber auch im normalfall eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die du deinem arbeitgeber vorlegst. ansonsten musst du wohl wirklich einen urlaubstag opfern oder du versuchst den termin anders zu verlegen.
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reipe
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2008
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Verfasst Mo 14.04.2008 08:44
Titel
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danke für eure antworten.
inzwischen habe ich einen IHK-text gefunden, der besagt, dass man ein recht auf freistellung hat für arztbesuche, bei denen man nicht arbeitsunfähig ist - sofern man die nicht außerhalb der arbeitszeit verlegen kann.
"eine verpflichtung, auf einen solchen termin zu drängen, besteht allerdings nicht."
das darf aber eine nur eine "nicht erhebliche" zeit betreffen, die natürlich nirgends festgelegt ist...
*seufz* ich bleib dran...
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