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Thema: Freie Mitarbeiterin Sa/So-Zuschlag und Nachtzuschlag vom 02.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freie Mitarbeiterin Sa/So-Zuschlag und Nachtzuschlag
Autor Nachricht
Cantucci
Threadersteller

Dabei seit: 31.08.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 02.04.2006 13:34
Titel

Freie Mitarbeiterin Sa/So-Zuschlag und Nachtzuschlag

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Hallo,

ich arbeite seit einiger Zeit als freie Mitarbeiterin in einem medienunternehmen. Momentan ist sehr viel zu tun und ich habe jetzt schon paar mal bis 3 Uhr nachts gearbeitet und auch Sa. und So..
Jetzt würde mich interessieren wieviel ich da verlangen kann!
Ich habe gegört 25% mehr als sonst!
Wann fängt den Nachtarbeit an ab 24 uhr oder ab 20 Uhr???

Auf Antworten würde ich mich sehr freuen!!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 02.04.2006 16:17
Titel

Re: Freie Mitarbeiterin Sa/So-Zuschlag und Nachtzuschlag

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Cantucci hat geschrieben:
Hallo,

ich arbeite seit einiger Zeit als freie Mitarbeiterin in einem medienunternehmen. Momentan ist sehr viel zu tun und ich habe jetzt schon paar mal bis 3 Uhr nachts gearbeitet und auch Sa. und So..
Jetzt würde mich interessieren wieviel ich da verlangen kann!
Ich habe gegört 25% mehr als sonst!
Wann fängt den Nachtarbeit an ab 24 uhr oder ab 20 Uhr???

Auf Antworten würde ich mich sehr freuen!!


Als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr, in Bäckereien zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, in manchen Tarifverträgen sind abweichende Zeiten vereinbart. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es überhaupt keine gesetzliche vorgeschriebenen Zuschläge, für Nachtarbeit muss ein "angemessener Zuschlag" gezahlt werden - die Höhe ist gesetzlich nicht definiert, Arbeitsgerichte orientieren sich dann gerne an Tarifverträgen und gehen von 25-30% aus - bei _regelmäßiger_ Nachtarbeit.

Nun ist das aber alles 'graue Theorie' und Du bist "freie Mitarbeiterin" - ob Du unter einen Tarifvertrag fällst, musst Du selbst herausfinden und wenn die Nachtarbeit nicht regelmäßig stattfindet, sondern eben nur fallweise und dann mit "freien Mitarbeitern" abgefangen wird, dann hast Du wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche Zuschläge.

c_writer
 
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.04.2006 16:18
Titel

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ich sags mal so. ein generelles recht hast du darauf nicht. sowas existiert nur in einem angestelltenverhältnis bei nacht- oder schichtarbeit und bei überstunden.... der rest ist wohl verhandlungssache zwischen dir und deinem auftraggeber.

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am So 02.04.2006 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SlipFinger

Dabei seit: 05.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.04.2006 11:23
Titel

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Wenn du einen Vertrag mit deinem AG hast sollte es drinstehen, wenn nichts drinsteht hast du auch kein Anrecht darauf. Vorsichtig bei AG anfragen wie es mit entsprechender Vergütung für Überstunden/WE aussieht. Aber normalerweise gilt: Nix schriftlich, nix extra.
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