Dabei seit: 20.07.2007 Ort: Oberhausen-Rheinhausen Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Di 26.01.2010 15:23 Titel
Ich wollte mich da nur mal kurz einschalten, weil ich da einiges höre, was grundlegend falsch ist - ich arbeite hauptberuflich beim Steuerberater und kannd daher ein bisschen mitreden:
1. Der Agentur ist es egal, ob du freiberuflich oder gewerblich unterwegs bist. Das kriegen die im Zweifel ja auch gar nicht mit, denn es steht ja nicht auf deiner Rechnung.
2. Die Idee mit der GmbH-Konstellation ist falsch, da du als Geschäftsführer einer GmbH ja kein Gewerbetreibender mehr bist. Dann bist du Angestellter der GmbH und somit weder freiberuflich noch gewerblich.
3. Wer sagt denn, dass man nur als Freiberufler mit 7% USt abrechnen darf? Das UStG macht keinen Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem. Es kommt nur auf die "Art des Umsatzes" an. Wenn du steuerbegünstigte Leistungen ausführst, dann darfst du 7% berechnen - egal ob Gewerbe oder Freiberuf.
(Sonst müsste ja jeder Buchhändler mit 19 % abrechnen - die sind nämlich alle gewerblich.)
Dabei seit: 07.04.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 27.01.2010 18:13 Titel
aUDIOfREAK hat geschrieben:
Verbalinjurie hat geschrieben:
Sehe ich das richtig, dass nur juristische Personen als Auftraggeber diese Abgabe zahlen müssen?
nein - zahlen muss die abgabe grundsätzlich jeder, der einen künstler beauftragt.
Dann könnte es Privatkunden also passieren, dass sich die KSK bei Ihnen meldet, wenn sie bspw. eine Rechnung für die Gestaltung von Hochzeitskarten bei Ihrer Steuererklärung einreichen, richtig?
Sollte man dann wohl lieber im Vorfeld drauf hinweisen...
Dabei seit: 27.12.2003 Ort: Berlin Alter: 30 Geschlecht:
Verfasst Mi 27.01.2010 18:38 Titel
Also mein Mitbewohner hat beides, musste das halt nur mit dem FA klären, musste ihnen dann einfach genau erklären was er vor hat und warum er nachdem er das gewerbe vor nem Jahr abgemeldet zum Freelancer wurde und nun beides braucht. Man muss es halt nur erklären können.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 32 Geschlecht:
Verfasst Mi 27.01.2010 19:41 Titel
Vector hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
Verbalinjurie hat geschrieben:
Sehe ich das richtig, dass nur juristische Personen als Auftraggeber diese Abgabe zahlen müssen?
nein - zahlen muss die abgabe grundsätzlich jeder, der einen künstler beauftragt.
Dann könnte es Privatkunden also passieren, dass sich die KSK bei Ihnen meldet, wenn sie bspw. eine Rechnung für die Gestaltung von Hochzeitskarten bei Ihrer Steuererklärung einreichen, richtig?
Sollte man dann wohl lieber im Vorfeld drauf hinweisen...
jein... das künstlersozialgesetz ist so definiert, das jeder, der REGELMÄSSIG einen künstler beauftragt, diese abgabe zahlt. Privatleute kommen im regelfall ja eher mit einmaligen Aufträgen daher und fallen deswegen meist ausm raster.
Dabei seit: 27.08.2007 Ort: Potsdam Alter: - Geschlecht:
Verfasst Do 28.01.2010 00:18 Titel
aUDIOfREAK hat geschrieben:
Vector hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
Verbalinjurie hat geschrieben:
Sehe ich das richtig, dass nur juristische Personen als Auftraggeber diese Abgabe zahlen müssen?
nein - zahlen muss die abgabe grundsätzlich jeder, der einen künstler beauftragt.
Dann könnte es Privatkunden also passieren, dass sich die KSK bei Ihnen meldet, wenn sie bspw. eine Rechnung für die Gestaltung von Hochzeitskarten bei Ihrer Steuererklärung einreichen, richtig?
Sollte man dann wohl lieber im Vorfeld drauf hinweisen...
jein... das künstlersozialgesetz ist so definiert, das jeder, der REGELMÄSSIG einen künstler beauftragt, diese abgabe zahlt. Privatleute kommen im regelfall ja eher mit einmaligen Aufträgen daher und fallen deswegen meist ausm raster.
Mal kurz nachgehakt:
würde das bedeuten, wenn ich mir als Gewerbetreibender zu umfangreicheren Projekten hin und wieder einen Freelancer zur Hilfe hole, der mir Gestaltungsarbeiten abnimmt, dass ich dann an die KSK zahlen müsste?
Oder wie wird regelmäßig definiert?
Zuletzt bearbeitet von Hipken am Do 28.01.2010 00:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 32 Geschlecht:
Verfasst Do 28.01.2010 09:11 Titel
Hipken hat geschrieben:
Mal kurz nachgehakt:
würde das bedeuten, wenn ich mir als Gewerbetreibender zu umfangreicheren Projekten hin und wieder einen Freelancer zur Hilfe hole, der mir Gestaltungsarbeiten abnimmt, dass ich dann an die KSK zahlen müsste?
Oder wie wird regelmäßig definiert?
das ist insgesamt das große problem bei diesem ganzen KSK scheiß. es is alles so dermaßen schwammig formuliert, das viel raum für auslegung bleibt. theoretisch ist ja schon regelmäßig, wenn es mehr als 1 x vorkommt. aber nichts genaues weiss man nich. ich handhabe es aktuell einfach so, das ich so einmalige jobs nicht melde, aber drauf vorbereitet bin, wenn ich irgendwann mal ne prüfung im haus hab, das ich evtl. was nachzahlen muss (oder ich mich gerichtlich wehren werde - mal sehen). es fängt ja hier schon bei der definition an, was überhaupt abgabepflichtig ist und was nicht. ich hab da zum spaß 3 x mit ksk leuten telefoniert und auch 3 verschiedene antworten bekommen. bei der nächsten reform dieses gesetzes würde ich mir in solchen punkten eine eindeutige konkretisierung wünschen. denn dann wird das thema endlich zu einem kalkulierbaren posten und ich muss nich immer wild rumraten was denn nun könnte...
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