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Thema: Freiberuflich tätig werden? oder Gewerbepflichtig? vom 28.12.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuflich tätig werden? oder Gewerbepflichtig?
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DontKnow
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Verfasst Fr 28.12.2012 14:26
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Ich hätte eh einen Steuerberater in der Familie, doch der ist derzeit sehr eingeteilt.

Ich wollte dies auch nie im Sinne einer künstlerischen Tätigkeit durchführen. So sehr könnt ich meine Tätigkeiten nie drehen und wenden, dass man es als "Kunst" einstufen könnte.

"Nach EU-Richtlinie verlangen freie Berufe auch nach einer hohen Qualifikation"
Wirklich? Ich habe genau das Gegenteil gelesen - Also das Steuerberater, Zahnärzte etc. eine hohe Quali. brauchen, ist mir klar. Aber in meinem Sinne - kein Befähigungsnachweis.

Ich habe sehr wohl einige Projekte vorzuweisen, und habe somit auch schon einige Kunden gewonnen, die von den Referenzen überzeugt waren.
Ich arbeite auch schon seit wenigen Tagen an einem großen Projekt mit einem Kunden, der einiges bei mir anforderte. Rechnungsausstellung meinerseits erfolgt halt dann erst in etwa 2 Wochen, wenn ich dazu fähig bin.
Ob mit Gewerbe oder eben freiberuflich, möchte ich ja noch rausfinden Grins
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 28.12.2012 14:53
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DontKnow hat geschrieben:
Ich hätte eh einen Steuerberater in der Familie, doch der ist derzeit sehr eingeteilt.


Dann musst du halt warten, bis er Zeit hat. Das hier führt dich ja nicht weiter.

Zitat:
"Nach EU-Richtlinie verlangen freie Berufe auch nach einer hohen Qualifikation"
Wirklich? Ich habe genau das Gegenteil gelesen -


Keine Ahnung, wie das in Österreich ist - in Deutschland ist es aber genau so wie es da steht. Hohe Qualifikation und auch hoher Anspruch an die Arbeit.

Zitat:
Ich habe sehr wohl einige Projekte vorzuweisen, und habe somit auch schon einige Kunden gewonnen, die von den Referenzen überzeugt waren.


Du hast bereits Kunden, fragst aber jetzt erst nach Gewerbe oder Freiberuf? Dann wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig, wem ich das erzähle.... Mach' einen Termin mit deinem Verwandten oder einem anderen Steuerberater!
 
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DontKnow
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Verfasst Fr 28.12.2012 14:59
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Zitat:
Du hast bereits Kunden, fragst aber jetzt erst nach Gewerbe oder Freiberuf? Dann wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig, wem ich das erzähle.


Ich habe ja noch keinen CENT kassiert, und warte bis ich "darf".
Naja, ich war mir lange Zeit sicher "Freiberuf" - aber die Dame heute hat mich, anscheinend zu unrecht, verunsichert.
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DontKnow
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Verfasst Sa 29.12.2012 05:06
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Zitat:
Du hast bereits Kunden, fragst aber jetzt erst nach Gewerbe oder Freiberuf? Dann wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig, wem ich das erzähle.... Mach' einen Termin mit deinem Verwandten oder einem anderen Steuerberater!


Versteh nicht, wo da das Problem liegen sollte, wenn ich mir die Kunden jetzt schon warm halte und für diese quasi umsonst arbeite - und Geld erst einforder, wenn ich mein freies Gewerbe o.Ä. führe! Auch laut Steuerberater kein Problem!
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 29.12.2012 05:56
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DontKnow hat geschrieben:

Versteh nicht, wo da das Problem liegen sollte, wenn ich mir die Kunden jetzt schon warm halte und für diese quasi umsonst arbeite


Von "warm halten" hattest du nichts geschrieben, Kunden zu haben bedeutet normalerweise, Leute zu haben, die Geld für eine Dienstleistung bezahlen. Schreib' halt direkt, was du meinst, dann kannst du dir auch dieses nervige Gefette sparen ..

Zitat:
- und Geld erst einforder, wenn ich mein freies Gewerbe o.Ä. führe! Auch laut Steuerberater kein Problem!


Es gibt kein "freies Gewerbe", auch in Österreich nicht. Aber schön, dass der Steuerberater dann doch noch Zeit für dich hatte, dann kannst du alle weiteren Fragen ja auch mit ihm klären...
 
DontKnow
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Verfasst Sa 29.12.2012 06:10
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Zitat:
Aber schön, dass der Steuerberater dann doch noch Zeit für dich hatte, dann kannst du alle weiteren Fragen ja auch mit ihm klären...


Diese "Taktik" machte ich schon vor wenigen Wochen - hat er mir damals geraten. Nichts aktuelles neues, was mir helfen könnte.


Zitat:
Ich arbeite auch schon seit wenigen Tagen an einem großen Projekt mit einem Kunden, der einiges bei mir anforderte. Rechnungsausstellung meinerseits erfolgt halt dann erst in etwa 2 Wochen, wenn ich dazu fähig bin.


Naja, wenn das nicht deutlich genug war; genau so schrieb ich es wenige Beiträge oberhalb. Da kann man doch klar rauslesen, dass ich das noch nicht gewinnerzielend machte, (wie denn auch ohne Rechnung also ohne "Geldeinforderung"), sondern ich habe ihnen meine Leistung angeboten, und kann das Geld einfordern, sobald ich die Rechnung stellen darf!
Da war nie die Absicht da, etwas "illegales" zu starten - alles durchdacht!
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hilson

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Verfasst Mo 31.12.2012 11:38
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DontKnow hat geschrieben:
wie denn auch ohne Rechnung also ohne "Geldeinforderung"


Schwarz *bäh*
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DontKnow
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Verfasst Di 01.01.2013 09:06
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Zitat:
Schwarz *bäh*


tztztz *bäh*
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