Dabei seit: 28.12.2012 Ort: - Alter: 21 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 09:55 Titel
Freiberuflich tätig werden? oder Gewerbepflichtig?
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir ansatzweise weiterhelfen.
Ich wollte Anfang 2013 freiberuflich tätig werden und meine Dienste des "Mediendesigns" anbieten, sprich Logo, Banner, Flyer, etc. für Auftraggeber/Kunden zu gestalten.
Ich wohne in Wien und habe gerade mit dem Gründerservice der WKO telefoniert - Die Dame sagte mir, dass meine Art der Tätigkeit gewerbepflichtig sei! Wobei viele meiner Freunde ebenfalls freiberufliche Mediendesigner sind.
Fällt diese Tätigkeit nicht mehr unter den nicht gewerbepflichtigen Tätigkeiten? Ich dachte "Mediendesigner" ist ein "freier Beruf", wo ich nicht verpflichtend ein Gewerbe anmelden muss.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 10:19 Titel
wie das in österreich gehandhabt wird, kann ich leider nicht sagen. in deutschland ist es so, das man als freiberuflicher eben hauptsächlich künstlerisch tätig sein muss (sprich gestalten, layouts erstellen usw). gewerblich tätig werden darf man damit gar nicht (z.B. für den kunden den druck managen und ihm diesen dann mit aufschlag in rechnung stellen. auch darfst du z.b. keine waren verkaufen wie z.b. bedruckte t-shirts). der vorteil von freiberuflern in deutschland ist, das sie keine gewerbesteuer zahlen, aber eben auch im unfang ihrer tätigkeiten beschränkt sind.
was hat denn der gründerberater genau gesagt, weshalb deine tätigkeit gewerbepflichtig ist?
Dabei seit: 01.07.2009 Ort: Bochum Alter: 27 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 10:48 Titel
Tja, die Dame hat leider keine Ahnung. Allerdings ist es auch in Deutschland vom Gutdünken des jeweiligen Finanzamtes abhängig, ob der Freiberuflerstatus anerkannt wird.
In der FAQ der AGD (Allianz deutscher Designer) steht das so:
agd.de hat geschrieben:
2. Warum kein Gewerbe anmelden?
Der Beruf eines Designers (planen und entwerfen) ist eine freiberufliche und keine gewerbliche Tätigkeit. Sie handeln mit Dienstleistungen und nicht mit Waren (Sie müßten sonst neben der Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer zahlen).
Eine Gewerbe-Anmeldung bei Ihrem Ordnungsamt ist nur relevant, wenn Sie auch ein Gewerbe betreiben: zum Beispiel eine Werbeagentur oder Druckerei. Auch die Entgegennahme von Provisionen ist eine gewerbliche Einnahme (kein Freiberufler zieht einen wirtschaftlichen Vorteil aus Leistungen, die er veranlaßt, aber nicht selbst erbringt).
Dabei seit: 28.12.2012 Ort: - Alter: 21 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 10:57 Titel
Wow, vielen Dank für den interessanten Auszug.
Die wird mich auslachen, wenn ich der was weismachen will. Wie soll ich da jetzt vorgehen?
Bin mir sicher, dass es bei uns in Österreich nicht anders ist.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 10:59 Titel
im endeffekt ist ja das finanzamt die instanz die letztendlich entscheidet, ob du freiberuflich tätig bist oder nicht. evtl. hilft es hier mal einen beratungstermin zu vereinbaren. viele finanzämter haben mittlerweile eine anlauf- oder beratungsstelle für existenzgründer. da solltest du dann auch ne vernünftige antwort bekommen.
Dabei seit: 28.12.2012 Ort: - Alter: 21 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 11:10 Titel
Ich dachte mir die WKO kann mir da auch eher "neutrale" Antworten liefern, im Sinne von mich nicht zu etwas überreden wollen, bevor ich direkt das Finanzamt kontaktiere.
Was soll ich zu denen sagen, was unter meinen Tätigkeitsbereich fällt, dass das eine eindeutige Einstufung bekommt und nicht zum Streitfall wird?
Dass ich gestalte, und weder Waren verkaufe, noch den Druck erledige?
Dabei seit: 01.07.2009 Ort: Bochum Alter: 27 Geschlecht:
Verfasst Fr 28.12.2012 11:31 Titel
Im Zweifelsfall würde ich einen (österreichischen!) Steuerberater hinzuziehen.
Etwas unglücklich bei der ganzen Nummer ist auch, was Du in Deinem ersten Beitrag beschreibst: Denn "Banner" oder "Flyer" sind in meinen Augen auch nicht unbedingt künstlerisch, sondern gerne mal von der Stange. Alles was in Richtung künstlerische, konzeptionelle, beratende Tätigkeit geht - grob gesagt eher "intellektuell" und weniger technischer oder handwerklicher Natur ist, hilft Dir da.
Ich habe es leicht weil ich im Zweifelsfall auf meine Rechnungen verweisen könnte wo eben draufsteht, dass ich konzeptionell, beratend tätig bin, Nutzungsrechte verkaufe etc. - da Du wohl noch keine Projekte vorweisen kannst, wäre ich sehr vorsichtig bei der Beschreibung dessen, was du so planst. Pizzaflyer und Webbanner kommen da in meinen Augen nicht so gut.
edit: Nach EU-Richtlinie verlangen freie Berufe auch nach einer hohen Qualifikation. Kannst Du die vorweisen (z.B. einen Hochschulabschluss in dem Bereich)?
Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Fr 28.12.2012 11:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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