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Thema: Freiberuflich oder Kleinunternehmer? vom 14.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuflich oder Kleinunternehmer?
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accessoire
Threadersteller

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Verfasst Mo 14.01.2013 13:02
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Freiberuflich oder Kleinunternehmer?

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Ich werde ab nächstem Monat bei meinem momentanen Arbeitgeber nur noch auf Teilzeit-Basis arbeiten. In der Zwischenzeit möchte ich mich für ein Auslandsstudium in den USA im nächsten Jahr vorbereiten, aber gleichzeitig auch noch etwas dazu verdienen durch a) kleinere Jobs (vorzugsweise internationale Jobs) ab und zu und b) Durch den Verkauf von 3D-Models ähnlich dem Stockfoto-Prinzip.

Ich werde vermutlich dieses Jahr im Herbst noch ein dreimonatiges Praktikum in den USA machen, d. h. das darf man auch nicht vergessen. Ich brauche also die flexibelste Lösung für meine Auslandspläne.

Jetzt bin ich etwas verwirrt, was der richtige Weg für mich ist. Habe sowohl über Freelancer als auch Kleinunternehmer ein paar Sachen gelesen aber werde nicht so wirklich schlau, was ich machen sollte und wo die Unterschiede genau liegen. Freelancer hat anscheinend weniger bis kaum Papierkram, aber schränkt einen bei den Tätigkeiten die man durchführen darf. Beim Freelancer bin ich mir dann ohnehin noch nicht sicher, wie man die Rechnungen stellt? Da braucht man ja sicherlich auch eine Ust-ID. oder ähnliches?

Ich möchte wie gesagt nur nebenbei Geld dazuverdienen. Ich möchte nicht einzig allein damit meinen Lebensunterhalt verdienen.
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Benutzer 116623
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Verfasst Mo 14.01.2013 13:11
Titel

Re: Freiberuflich oder Kleinunternehmer?

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accessoire hat geschrieben:

Jetzt bin ich etwas verwirrt, was der richtige Weg für mich ist. Habe sowohl über Freelancer als auch Kleinunternehmer ein paar Sachen gelesen aber werde nicht so wirklich schlau, was ich machen sollte und wo die Unterschiede genau liegen.


Es gibt keine, ein "Freelancer" kann Kleinunternehmer sein oder auch nicht.

Auch die Frage, die deinen Titel darstellt

"Freiberuflich oder Kleinunternehmer?"

stellt sich so nicht. Die Kleinunternehmerregelung ist nur umsatzsteuerlich relevant, du kannst sie also als Freiberufler oder Gewerbetreibender in Anspruch nehmen. Oder es lassen.

Zitat:
Freelancer hat anscheinend weniger bis kaum Papierkram,


Doch, "Freelancer" haben natürlich Papierkram, sie sind nämlich selbstständig. Egal ob mit Gewerbe oder als Freiberufler. "Freelancer" ist überhaupt kein rechtlich relevanter Begriff, also vergiss ihn am besten wieder.

Zitat:
aber schränkt einen bei den Tätigkeiten die man durchführen darf.


Nein. Das ist wie gesagt rechtlich überhaupt kein relevanter Terminus.

Zitat:
Beim Freelancer bin ich mir dann ohnehin noch nicht sicher, wie man die Rechnungen stellt? Da braucht man ja sicherlich auch eine Ust-ID. oder ähnliches?


Eine Steuernummer. Lies dir bitte mal die FAQ durch: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
 
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
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Verfasst Mo 14.01.2013 13:18
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Mit freelancer meinst du sicherlich Freiberufler, ich würde den Begriff nicht vergessen, ausserhalb deutschlands kennt keiner deinen Status als Freiberufler, für die bist du immer freelancer, ob kleinunternehmer oder nicht. Kleinunternehmer bedeutet für dich im Grunde nur, verdienst du weniger als Höchstsatz für kleinunternehmer? Dann brauchst du auch keine Umsatzsteuer abführen, kann für den Anfang nicht verkehrt sein, da du dann nicht monatlich bzw. quartalsweise deine Ust abführen musst. ReinSteuerlich solltest du dich schlau machen ob du als Anbieter von Stockmaterial ein Gewerbe brauchst, ich weiss es nicht - für grafische Arbeiten auf zuruf, wo du eine Dienstleistung, kein Produkt anbietest, brauchst du kein Gewerbe.

Darfst du in den USA neben deinem Praktikum auch arbeiten? Die USA sind ziemlich hart was schwarzarbeit angeht, lass es also niemanden bemerken wenn du von dort aus weiterhin arbeitest. Wenn Dein Visum das erlaubt, ist das aber kein Problem.

Die Ust ID brauchst du im Grunde nur für Rechnungen mit dem Ausland, für alles aus dem Inland kannst du auch deine Steuernummer nehmen, die du so oder so beantragen musst sobald du dich in welcher Form auch immer selbständig machst.
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
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Alter: 34
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Verfasst Mo 14.01.2013 14:30
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Neox hat geschrieben:
Mit freelancer meinst du sicherlich Freiberufler, ich würde den Begriff nicht vergessen, ausserhalb deutschlands kennt keiner deinen Status als Freiberufler, für die bist du immer freelancer, ob kleinunternehmer oder nicht. Kleinunternehmer bedeutet für dich im Grunde nur, verdienst du weniger als Höchstsatz für kleinunternehmer? Dann brauchst du auch keine Umsatzsteuer abführen, kann für den Anfang nicht verkehrt sein, da du dann nicht monatlich bzw. quartalsweise deine Ust abführen musst. ReinSteuerlich solltest du dich schlau machen ob du als Anbieter von Stockmaterial ein Gewerbe brauchst, ich weiss es nicht - für grafische Arbeiten auf zuruf, wo du eine Dienstleistung, kein Produkt anbietest, brauchst du kein Gewerbe.

Darfst du in den USA neben deinem Praktikum auch arbeiten? Die USA sind ziemlich hart was schwarzarbeit angeht, lass es also niemanden bemerken wenn du von dort aus weiterhin arbeitest. Wenn Dein Visum das erlaubt, ist das aber kein Problem.

Die Ust ID brauchst du im Grunde nur für Rechnungen mit dem Ausland, für alles aus dem Inland kannst du auch deine Steuernummer nehmen, die du so oder so beantragen musst sobald du dich in welcher Form auch immer selbständig machst.


Habe mir jetzt mal wieder die FAQ durchgelesen. Ich hab noch ein Buch darüber von Hermann Schmitt Mainz Verlag rumliegen, das werde ich mir auch nochmal durchlesen. Aber anscheinend kann ich dann ja nur ein Kleinunternehmen gründen, wenn ich eine Ust-ID brauche für Auslandsrechnungen.

Bezüglich dem Praktikum bin ich nicht sicher und werde ich noch abchecken, aber höchstwahrscheinlich ist das das Gleiche wie mit nem Studentenpraktikum, d. h. man darf vermutlich nicht weiterarbeiten in den USA.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 14.01.2013 15:34
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accessoire hat geschrieben:
Aber anscheinend kann ich dann ja nur ein Kleinunternehmen gründen, wenn ich eine Ust-ID brauche für Auslandsrechnungen.

das verstehe ich nicht. weil du sowieso keine ust ausweisen möchtest (kleinunternehmerregelung)? was hat die ust-id mit der inanspruchnahme dieser regelung zu tun?
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mo 14.01.2013 16:05
Titel

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accessoire hat geschrieben:

Habe mir jetzt mal wieder die FAQ durchgelesen. Ich hab noch ein Buch darüber von Hermann Schmitt Mainz Verlag rumliegen, das werde ich mir auch nochmal durchlesen. Aber anscheinend kann ich dann ja nur ein Kleinunternehmen gründen,


Du kannst gar kein "Kleinunternehmen gründen" - das 'Unternehmen' ist beim Einzelunternehmer immer der Mensch, du als Person. Du kannst nur von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, oder eben auch nicht. Und die ist nur umsatzsteuerlich relevant. Und genau deshalb (nur umsatzsteuerlich relevant) ...

Zitat:
wenn ich eine Ust-ID brauche für Auslandsrechnungen.


.. ist auch das Quatsch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Lies dich bitte mal gründlich ein. Nimm dir die Zeit, dieses Drüberfliegen bringt dich nicht weiter.

Eine USt-ID kann jeder beantragen, völlig unabhängig von der KU-Regelung.
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Di 15.01.2013 17:30
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Re: Freiberuflich oder Kleinunternehmer?

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someonesdaughter hat geschrieben:
"Freelancer" ist überhaupt kein rechtlich relevanter Begriff, also vergiss ihn am besten wieder.
Wenns schwerfällt, einfach im Kopf mit 'Tagelöhner' übersetzen, dann fällts leichter *zwinker*
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 15.01.2013 17:39
Titel

Re: Freiberuflich oder Kleinunternehmer?

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Mialet hat geschrieben:
someonesdaughter hat geschrieben:
"Freelancer" ist überhaupt kein rechtlich relevanter Begriff, also vergiss ihn am besten wieder.
Wenns schwerfällt, einfach im Kopf mit 'Tagelöhner' übersetzen, dann fällts leichter *zwinker*


Söldner träfe es eher. *zwinker*
 
 
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