mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 14:06 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Freiberuflich + gleichzeitig selbstständig vom 04.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuflich + gleichzeitig selbstständig
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
phareon
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.10.2007 23:21
Titel

Freiberuflich + gleichzeitig selbstständig

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

...

Zuletzt bearbeitet von phareon am Do 23.04.2009 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 05.10.2007 00:06
Titel

Re: Freiberuflich + gleichzeitig selbstständig

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

phareon hat geschrieben:
Hi ihr,

ich würde gerne mal ein paar Meinungen von euch hören, da ich mir schon seit Wochen den Kopf darüber zerbreche. Ich hatte vor, demnächst freiberuflich tätig zu sein.


Das setzt zunächst voraus, dass man einen Beruf ausübt, der zu den Freien Berufen zählt. Damit unterliegt man nicht der Gewerbeordnung. In Deutschland zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten dazu.

Zitat:
Allerdings habe ich auch noch vor, etwas Eigenes aufzuziehen und mit der freiberuflichen Tätigkeit/Teilzeit-Arbeit erstmal ein Basis zu schaffen.


Und? Als Freiberufler kann man sowohl angestellt arbeiten als auch selbstständig. Gleichzeitig ist das allerdings oft ein Problem - abgesehen von der Zeitfrage gibt es in den Anstellungsverträgen von Agenturen zumeist Ausschlussklauseln.

Ich bin z.B. Freiberufler, habe in der Vergangenheit auch selbstständig gearbeitet, ausschließlich als Freelancer für Agenturen, bin aber jetzt bei einer Agentur fest unter Vertrag, also angestellt, und darf sonst für keine andere Agentur (und auch für sonst niemanden) tätig werden.

Zitat:
Ein Kollege von mir macht das bereits schon seit über einem Jahr und bei ihm läuft es prima damit. Das meint, er arbeitet als Freiberufler in Agenturen und hat noch seine eigenen Kunden, für die er über seine eigene Agentur arbeitet. Sagen wir, er hat sich auf Webdesign/interaktive Medien spezialisiert.

Also er hat sich ein Gewerbeschein geholt


Dann ist er kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender.

Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein, zahlen auch keine Gewerbesteuer. Hast Du Dir schonmal die FAQ zum Thema Selbstständigkeit angeguckt? Mach mal:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

Da klären sich dann einige Begrifflichkeiten, die bei Dir noch sehr durcheinander sind.

Zitat:
(...) Die Kernfrage, die mich jetzt bei diesem Vorgehen beschäftigt:
Ist es für das Akquirieren (also bei Agenturen als Freelancer) positiv, wenn man ein Einzelunternehmen mit Synonym führt?


Das ist völlig wurscht. Entscheidend ist, was Du kannst. Wie gut Du bist. Und was Du kostest. Und ob Du Zeit hast.

Zitat:
Wenn ich nun das ganze als kleines Einzelunternehmen aufziehe, mit einem Synonym auftrete und diesen Internetauftritt auch so auslege, dann müsste diese Form doch die "potenziellen" Agenturen abschrecken, weil man selbst mit diesem Unternehmen eine direkte Konkurrenz darstellt, oder nicht?


Wie gesagt - das interessiert auf Agenturseite 'nen Toten.

Zitat:
Ich halte nichts davon, wenn man sich als Freiberufler bei Agenturen bewirbt und verheimlicht, dass man hintenrum noch was Eigenes laufen hat..


Die Freiberufler, die sich bei Agenturen als Freelancer bewerben, tun das, _weil_ sie etwas eigenes "laufen" haben.
Lächel Sie sind selbstständige Freiberufler (oder eben manchmal auch Gewerbetreibende).

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Fr 05.10.2007 00:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.10.2007 09:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich glaube mit freiberufler meint er einfach nur freelancer, der für agenturen arbeitet...

ich habe als freelancer angefangen und hab mir dann nach und nach nen eigenen kundenstamm aufgebaut. ich arbeite aber auch heute noch für 3 agenturen hier im umkreis ziemlich regelmäßig. das ist gutes und regelmäßiges geld und ich kann auch mal für kunden arbeiten, die ich als einzelkämpfer wohl so schnell nicht kriegen würde. ich steh auch mit den agenturen in keiner konkurenz, denn die meisten haben sich spezialisiert auf bestimmte kundengruppen. die sind dann meistens so speziell oder so groß, das ich da als kleiner einzelkämpfer eh nich rankommen würde. von dem her beackere ich dann hier lieber den mittelstand und überlass die großen fische den großen agenturen und arbeite dann indirekt für sie. das klappt nun seit fast 5 jahren ganz gut...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
phareon
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.10.2007 09:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hui, danke erst mal für die coolen Antworten Lächel

Zitat:
In Deutschland zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten dazu.
...
Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein, zahlen auch keine Gewerbesteuer. Hast Du Dir schonmal die FAQ zum Thema Selbstständigkeit angeguckt?

Ja, die FAQ habe ich mir auch schon durchgelesen - damit verbunden auch etliche PDF's und den Ratgeber von E-Lancer-NRW. Da gibt's ein paar Punkte, die mich stutzig machen und die du auch angesprochen hast.
Gewerbeschein: Da dachte ich nun, dass man als Freiberufler einen benötigt und dann Rechnungen an die Agenturen schreibt, für die man arbeitet? Also doch nicht? D.h. man unterschreibt einen Vertrag bzw. wird gebucht für meinetwegen einen Monat?
Und dann:
Zitat: "Hier wird es allerdings schwer "Zusatzleistungen" wie z.B. Druckangebote, Programmierung, Webhosting mit anzubieten, weil das in den seltesten Fällen vom Finanzamt akzeptiert wird."
Genau das will/muss ich aber auch anbieten - Programmierung gehört eben zu Webdesign/Flash. Das FA trennt ja bestimmt nicht von Skriptsprachen und echten Programmiersprachen wie C++ etc., also bin ich schon "unten durch", wenn ich meinetwegen PHP-Programmierung anbiete? Somit also keine Chance mehr als Freiberulfer?

Zitat:
Das ist völlig wurscht. Entscheidend ist, was Du kannst. Wie gut Du bist. Und was Du kostest. Und ob Du Zeit hast.
...
Die Freiberufler, die sich bei Agenturen als Freelancer bewerben, tun das, _weil_ sie etwas eigenes "laufen" haben.
Lächel Sie sind selbstständige Freiberufler (oder eben manchmal auch Gewerbetreibende).

Hmm ja so dachte ich mir das eigentlich auch. Wiegesagt ist ein Freiberufler ja in jedem Fall Konkurrenz - ich dachte nur, dass ein Auftreten als Gewerbetreibender (also als quasi Agentur) aggressiver gegenüber den Agenturen ist.

Als Gewerbetreibender kann man aber doch trotzdem in einem Angestelltenverhältnis arbeiten (Teilzeit/Vollzeit) - nur hat man ja durch das FA meist keine Wahl, ob man nun noch als Freiberufler durchgeht oder ein Gewerbe anmelden muss, sehe ich das richtig?


@audiofreak:
Zitat:
ich habe als freelancer angefangen und hab mir dann nach und nach nen eigenen kundenstamm aufgebaut.

Genau, so hatte ich es eigentlich auch vor! Du bist dann wahrscheinlich auch als Eigenständiger, also unter deinem Namen aufgetreten, oder?

Zitat:
von dem her beackere ich dann hier lieber den mittelstand und überlass die großen fische den großen agenturen und arbeite dann indirekt für sie.

Jepp! Das ist am besten denke ich. Hmm dann bin ich ja mit meinem Vorhaben nicht mal so verkehrt. Und wenn das mit der Namensgebung wirklich so egal ist, dann behalte ich das Synonym jetzt einfach mal.

Noch unklar ist für mich jetzt immernoch der Weg zum FA :/
Als Freelancer also kein Gewerbeschein beantragen? Wenn man nebenbei was aufzieht, muss man dies doch.. Hä?


Zuletzt bearbeitet von phareon am Fr 05.10.2007 09:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 05.10.2007 10:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du verrennst dich da nur in den begrifflichkeiten!

wenn du programmieren willst und gestalten, evtl. auch hosting usw anbieten möchstest MUSST du ein gewerbe anmelden. dann bist du gewerbetreibender. wichtig ist, wenn du nirgendwo angestellt bist, bist du SELBSTSTÄNDIG.
freelancen kannst du dann in allen agenturen oder bei privat leuten, wie du willst, auf rechnung mit mwst.

solange du keine firmierung hast also gmbh u.a. musst du sowieso deinen namen als firmennamen nehmen + das was du machst. hans piepmal webdesign&progrmmierung
 
phareon
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.10.2007 11:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
wenn du programmieren willst und gestalten, evtl. auch hosting usw anbieten möchstest MUSST du ein gewerbe anmelden. dann bist du gewerbetreibender. wichtig ist, wenn du nirgendwo angestellt bist, bist du SELBSTSTÄNDIG.

Gut, dann habe ich's doch richtig aufgefasst. Aber daraus ergibt sich dann doch auch:
Selbstständig (nirgends angestellt) UND gleichzeitig Gewerbetreibender, richtig?

Wenn ich Flash/Webdesign/Screendesign anbiete, bleibt ja nur noch ein Gewerbe, da eben auch Programmierung damit verbunden ist...

Zitat:
solange du keine firmierung hast also gmbh u.a. musst du sowieso deinen namen als firmennamen nehmen + das was du machst.

Genau da bin ich noch unsicher - anmelden unter seinem Namen ist klar (bei Einzelunternehmen). Aber:
MUSS man dann auch seine Tätigkeit dazuschreiben? Also Hans Muster Webdesign?
DAS ist ja dann noch kein Synonym!

Mein Kollege hat es ja als "Synonym + Tätigkeit" laufen, also Hoola Hoop Grafikdesign, ist aber beim FA unter seinem Namen eingetragen. Soweit geht das auch, also ein Synonym darf man verwenden - man muss nur auf seinen Rechnungen/Internetauftritt etc. stets noch seinen richtigen Namen angeben.
...soweit müsste das doch stimmen?
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.10.2007 11:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

phareon hat geschrieben:
Zitat:
wenn du programmieren willst und gestalten, evtl. auch hosting usw anbieten möchstest MUSST du ein gewerbe anmelden. dann bist du gewerbetreibender. wichtig ist, wenn du nirgendwo angestellt bist, bist du SELBSTSTÄNDIG.

Gut, dann habe ich's doch richtig aufgefasst. Aber daraus ergibt sich dann doch auch:
Selbstständig (nirgends angestellt) UND gleichzeitig Gewerbetreibender, richtig?

Wenn ich Flash/Webdesign/Screendesign anbiete, bleibt ja nur noch ein Gewerbe, da eben auch Programmierung damit verbunden ist..


im grunde fährst du wohl mit einer gewerbeanmeldung besser weil du dann eben auch gewerbliche leistungen anbieten darfst. so kannst du dann zu deinen webseiten als reseller z.b. gleich das hosting mit verkaufen.
Zitat:

Zitat:
solange du keine firmierung hast also gmbh u.a. musst du sowieso deinen namen als firmennamen nehmen + das was du machst.

Genau da bin ich noch unsicher - anmelden unter seinem Namen ist klar (bei Einzelunternehmen). Aber:
MUSS man dann auch seine Tätigkeit dazuschreiben? Also Hans Muster Webdesign?
DAS ist ja dann noch kein Synonym!

Mein Kollege hat es ja als "Synonym + Tätigkeit" laufen, also Hoola Hoop Grafikdesign, ist aber beim FA unter seinem Namen eingetragen. Soweit geht das auch, also ein Synonym darf man verwenden - man muss nur auf seinen Rechnungen/Internetauftritt etc. stets noch seinen richtigen Namen angeben.
...soweit müsste das doch stimmen?


bei einzelunternehmen ist es eigentlich so das der name immer mit im firmenname stehen muss. es wird aber von den ämtern tolleriert, wenn ich mich jetzt superduper werbung nenne und auf dokumenten wie z.b. rechnungen dann noch meinen vollen namen drunter setze. [/quote]
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 05.10.2007 12:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ja das gewerbe brauchst du dann für deine selbständigkeit! das gewerbe regelt ja im prinzip nur den rechtlichen und finanziellen teil. das spielt für deine kunden erstmal keine rolle, solange du eine rechnung stellen kannst. und als freelancer dürfte jedem klar sein das du auch für andere arbeitest. sich als eine "firma" als einzelkämpfer auszugeben und bei allen schreiben immer das "WIR" betonen, bringt dir eh nix. die leute sind ja nich volldoof!
 
 
Ähnliche Themen Freiberuflich oder Selbstständig!
Freiberuflich in Deutschland und selbstständig in Österreich
Gleichzeitig freiberuflich UND teilzeit angestellt: Lösung?
Freiberuflich UND Gewerbe?
Freiberuflich als Übergangslösung
Freiberuflich und Versicherung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.