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Thema: Freiberufler und Aufwandsentschädigung vom 22.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler und Aufwandsentschädigung
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.01.2008 15:39
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Freiberufler und Aufwandsentschädigung

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Hallo zusammen,

habe mich durch Forum und WWW gewühlt, aber zu folgender Frage keine befriedigende Antwort gefunden.

Ich arbeite als Freiberuflerin im Bereich Text und Design und stelle für meine Arbeiten normalerweise Rechnungen aus.

Nun habe ich ein Jobangebot einer TV-Produktionsfirma, für die ich gelegentlich Castings durchführen soll. Gezahlt wird pro Casting eine Aufwandsentschädigung in zweistelliger Höhe. Ich rechne mit ein bis zwei Aufträgen im Monat.

Wie wird sowas denn abgerechnet? Ich habe nur gelesen, dass Aufwandsentschädigungen bis Summe X im Jahr steuerfrei sind. Das stand aber in Zusammenhang mit Übungsleiter-Tätigkeiten, etc.

Bevor ich den Auftrag annehme, will ich nur sicher gehen, dass es bei dieser Art von 'Abrechnung' keine Probleme gibt.

Danke und viele Grüße,

Käschdin
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krautkopfkonney

Dabei seit: 19.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.01.2008 15:51
Titel

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Aufwandsentschädigung gilt auch für deinen Casting-Job, solange er im Limit liegt... 1.800€ waren das ca oder?

Ich beziehe ebenfalls Aufwandsentschädigung für meine Arbeit fürs Layout der Gemeinde-Zeitschrift. Das Mit dem Übungsleiter ist nur das klassische Beispiel für einen solchen Job, aber keine Maßgabe.


Beste Grüße, Konstantin
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 22.01.2008 16:09
Titel

Re: Freiberufler und Aufwandsentschädigung

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käschdin hat geschrieben:

Wie wird sowas denn abgerechnet? Ich habe nur gelesen, dass Aufwandsentschädigungen bis Summe X im Jahr steuerfrei sind. Das stand aber in Zusammenhang mit Übungsleiter-Tätigkeiten, etc.

Bevor ich den Auftrag annehme, will ich nur sicher gehen, dass es bei dieser Art von 'Abrechnung' keine Probleme gibt.


Kann mir kaum vorstellen, dass hier ein Fall von steuerfreier Aufwandsentschädigung vorliegt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentschädigung

Ich würde die Firma fragen, wie sie sich das abrechnungstechnisch vorstellen.

c_writer
 
käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.01.2008 18:04
Titel

Re: Freiberufler und Aufwandsentschädigung

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c_writer hat geschrieben:
käschdin hat geschrieben:

Wie wird sowas denn abgerechnet? Ich habe nur gelesen, dass Aufwandsentschädigungen bis Summe X im Jahr steuerfrei sind. Das stand aber in Zusammenhang mit Übungsleiter-Tätigkeiten, etc.

Bevor ich den Auftrag annehme, will ich nur sicher gehen, dass es bei dieser Art von 'Abrechnung' keine Probleme gibt.


Kann mir kaum vorstellen, dass hier ein Fall von steuerfreier Aufwandsentschädigung vorliegt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentschädigung

Ich würde die Firma fragen, wie sie sich das abrechnungstechnisch vorstellen.

c_writer


Woran machst du deine Aussage fest? Ich hatte den Wiki-Beitrag auch schon gelesen und er hat mich eher verwirrt als aufgeklärt.

Hatte das so verstanden, dass die Steuerfreiheit besteht, wenn die Beschäftigung nebenberuflich ist und sich klar vom Hauptberuf abgrenzt. Letzteres halte ich für problematisch. Ich mache zwar normalerweise nichts im TV-Bereich, aber sehr wohl im journalistischen.
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Di 22.01.2008 18:49
Titel

Re: Freiberufler und Aufwandsentschädigung

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käschdin hat geschrieben:


Woran machst du deine Aussage fest? Ich hatte den Wiki-Beitrag auch schon gelesen und er hat mich eher verwirrt als aufgeklärt.

Hatte das so verstanden, dass die Steuerfreiheit besteht, wenn die Beschäftigung nebenberuflich ist und sich klar vom Hauptberuf abgrenzt.


Wobei schon in dem Wikipedia-Artikel bestimmte Bereiche genannt sind, nämlich solche der Betreuung:

"- als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
- für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen"

Ich kann mir zwar lebhaft vorstellen, dass Castings gerade für bestimmte Krawallshows auf Privatsendern ziemlich nah an der Tätigkeit eines Erziehers oder eine Art Behindertenbetreuung sind Grins , aber glaube kaum, dass sich das Finanzamt auf die Argumentation einlässt.

Hilfreich ist vll. das hier (besonders auch, weil es das Tätigkeitsfeld erweitert):

"Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 1.1.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:

Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit,

Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,

Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

1.2.2. Die bisher begünstigten Tätigkeiten der Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass bei ihrer Ausübung durch persönliche Kontakte Einfluss auf andere Menschen genommen wird, um auf diese Weise deren Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Nach der Gesetzesbegründung zum Steuerbereinigungsgesetz gilt dies auch für den neu eingeführten Begriff des Betreuers. Gemeinsamer Nenner dieser Tätigkeiten ist daher die pädagogische Ausrichtung. Nicht begünstigt ist die Betreuungstätigkeit des gesetzlichen Betreuers nach § 1835 a BGB, da § 3 Nr. 26 EStG nur angewendet werden kann, wenn durch einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönlichen Kontakt zu den betreuten Menschen ein Kernbereich des ehrenamtlichen Engagements erfüllt wird (zur steuerlichen Behandlung vgl. ESt-Kartei § 22 Karte 7 N).

Betroffen von der Neuregelung sind insbesondere Personen, die betreuend im Jugend- und Sportbereich gemeinnütziger Vereine tätig werden. Daher kommt u.a. nun auch der Übungsleiterfreibetrag für die Beaufsichtigung und Betreuung von Jugendlichen durch Jugendleiter, Ferienbetreuer, Schulwegbegleiter etc. in Betracht.

Auch wenn ausschließlich (ohne Zusammenhang mit körperlicher Pflege) hauswirtschaftliche oder betreuende Hilfstätigkeiten, für alte oder behinderte Menschen erbracht werden (z.B. Reinigung der Wohnung, Kochen, Einkaufen, Erledigung von Schriftverkehr), ist der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG zu gewähren, wenn die übrigen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind."

Oberfinanzdirektion Frankfurt, zit. nach: http://www.vereinsbesteuerung.info/aufwandsentsch_.htm#I.

Betreung im gemeinnützigen Umfeld und pädagogische Ausrichtung scheidet wohl bei einem kommerziellen Sender definitiv aus, letzte Möglichkeit wäre dann, dem FA zu verargumentieren, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt.

"1.2.3. Im Bereich der nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit sind an den Begriff der "künstlerischen Tätigkeit" dieselben strengen Anforderungen zu stellen wie an die hauptberufliche künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG."

a.a.O.

Wenn Du dem FA vermitteln kannst, dass Du da künstlerisch tätig bist, könntest Du Glück haben! Lächel

c_writer
 
käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.01.2008 19:46
Titel

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Ok, angenommen es fällt nicht in den Bereich Steuerfreiheit, wie ich mir das schon dachte, bliebe mir dann nur das Schreiben einer Rechnung oder fiele es bei der Steuererklärung trotzdem unter Aufwandsentschädigung, nur eben MIT Versteuerung?
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c_writer
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Verfasst Mi 23.01.2008 16:51
Titel

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käschdin hat geschrieben:
Ok, angenommen es fällt nicht in den Bereich Steuerfreiheit, wie ich mir das schon dachte, bliebe mir dann nur das Schreiben einer Rechnung oder fiele es bei der Steuererklärung trotzdem unter Aufwandsentschädigung, nur eben MIT Versteuerung?


'Aufwandsentschädigung' ist erstmal nur ein Wort, wahrscheinlich könnte der Sender es auch 'Einmalzahlungen' oder 'Pauschalen' oder 'Obulus' oder wie auch immer nennen (um z.B. das Wort 'Gehalt' zu vermeiden) ... Ruf' doch einfach mal ganz unverbindlich beim FA an und frage nach - die beissen nicht und wenn Du doch Angst davor hast, ruf' von einer Telefonzelle aus an und verwende einen erfundenen Namen. Grins

c_writer
 
 
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