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Thema: freiberufler mutterschutz vom 14.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> freiberufler mutterschutz
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paula1978
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Verfasst Mi 14.02.2007 11:47
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freiberufler mutterschutz

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mal ein thema, über das ich hier noch nie gelesen habe: wie sieht´s aus mit mutter- und kündigungsschutz für festfreie mitarbeiter? ich arbeite seit 3 jahren fest-frei für einen verlag und weiß, dass die mich nach der zeit gesetzlich nicht mehr von heute auf morgen vor die tür setzen dürften (ich habe hier einen festen arbeitsplatz, eine eigene telefonnummer und eine email-adresse). kann ich auch damit rechnen, dass ich damit dem kündigungsschutz in der schwangerschaft unterliege (bin im 5. monat)?
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Mac

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Verfasst Mi 14.02.2007 11:55
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Hmm,

schau mal hier.
Vielleicht hilft das schon mal weiter.

Ein echter Freiberufler hat keinen Mutterschutz. Wie das in deinem Fall ist, weiß ich nicht
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c_writer
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Verfasst Mi 14.02.2007 12:09
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Re: freiberufler mutterschutz

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paula1978 hat geschrieben:
mal ein thema, über das ich hier noch nie gelesen habe: wie sieht´s aus mit mutter- und kündigungsschutz für festfreie mitarbeiter? ich arbeite seit 3 jahren fest-frei für einen verlag und weiß, dass die mich nach der zeit gesetzlich nicht mehr von heute auf morgen vor die tür setzen dürften (ich habe hier einen festen arbeitsplatz, eine eigene telefonnummer und eine email-adresse). kann ich auch damit rechnen, dass ich damit dem kündigungsschutz in der schwangerschaft unterliege (bin im 5. monat)?


Heikle Sache. Konsultiere am besten _umgehend_ einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt!

Wie ist Dein Status denn? Bist Du freiberuflich selbstständig? Als Selbstständige hast Du kein Anrecht auf Mutterschutz oder besonderen Kündigungsschutz. Du kannst ja gar nicht "gekündigt" werden, wenn Du eben keine Arbeitnehmerin bist.

Wenn Du jetzt darauf abzielst, ja eigentlich gar keine Selbstständige zu sein, sondern arbeitnehmerähnlich, droht Ungemach, und zwar für Dich und den Verlag. Stichwort Scheinselbstständigkeit. Also im Zweifelsfall Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre ...

Also: Schnell zum Anwalt!

c_writer
 
paula1978
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Verfasst Mi 14.02.2007 12:10
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der fall kommt so selten vor, dass man darüber kaum etwas findet… die sache mit dem mutterschutz würde die berechnung des elterngeldes für freiberufler extrem erleichtern – das sind immerhin 6 wochen, in denen man mit sicherheit schwierigkeiten hat, sein arebitspensum beizubehalten… leider gelten für selbständige die 12 monate vor der geburt (nicht vor´m mutterschutz) zur berechnung.

ich wühle mal weiter… wenn noch jemand was weiß oder solche erfahrungen hat, freu ich mich über jede antwort!
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paula1978
Threadersteller

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Verfasst Mi 14.02.2007 12:14
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hallo c_writer

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das problem mit der scheinselbständigkeit habe ich nicht – ich bin zwar fünf tage die woche im verlag, erziele aber außerhalb dessen genug einkünfte, um nicht als scheinselbständig zu gelten.
ich möchte nichts vom verlag (die behalten mich eh bis kurz vor der geburt oder so lange ich eben möchte und kann), mir geht es wirklich nur um die berechnung und die sechs wochen, die ich eventuell aus dem letzten jahr nehmen könnte, wenn ich als fest-freie doch irgendwie unter mutterschutz falle. wie gesagt, gesetzlich werde ich nicht als freie für diesen verlag angesehen, eben weil ich quasi wie eine festangestellte behandelt werde – abgesehen davon, dass ich rechnungen schreibe.
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c_writer
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Verfasst Mi 14.02.2007 12:24
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Re: hallo c_writer

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paula1978 hat geschrieben:
das problem mit der scheinselbständigkeit habe ich nicht – ich bin zwar fünf tage die woche im verlag, erziele aber außerhalb dessen genug einkünfte, um nicht als scheinselbständig zu gelten.


Das ist schonmal gut.

Zitat:
ich möchte nichts vom verlag (die behalten mich eh bis kurz vor der geburt oder so lange ich eben möchte und kann), mir geht es wirklich nur um die berechnung und die sechs wochen, die ich eventuell aus dem letzten jahr nehmen könnte,


Welche sechs Wochen aus welchem letzten Jahr? Warst Du letztes Jahr auch schwanger und möchtest jetzt sechs Wochen Mutterschutz dieses Jahr nehmen? Lächel

Zitat:
wenn ich als fest-freie doch irgendwie unter mutterschutz falle. wie gesagt, gesetzlich werde ich nicht als freie für diesen verlag angesehen, eben weil ich quasi wie eine festangestellte behandelt werde – abgesehen davon, dass ich rechnungen schreibe.


Wenn Du Rechnungen schreibst, giltst Du rechtlich nicht als angestellte Arbeitnehmerin, hast folglich auch keinen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte.

Rechtsverbindlich erklärt Dir das der Anwalt. Du solltest einen befragen.

c_writer
 
paula1978
Threadersteller

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Verfasst Mi 14.02.2007 12:36
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nein. wie gesagt, bei festangestellten gelten zur berechnung des elterngeldes die 12 monate bis zum mutterschutz – bei freiberuflern die 12 monate bis zur geburt. im 9. und 10. monat bin ich aber bestimmt nicht mehr in der lage, so zu arbeiten wie im normal-fall. wahrscheinlich mache ich mir ganz umsonst gedanken – hier bin ich mit sicherheit auch nicht ganz richtig mit meinen fragen, da wir offenbar ein wenig aneinander vorbei reden… trotzdem vielen dank.
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c_writer
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Verfasst Mi 14.02.2007 12:42
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paula1978 hat geschrieben:
nein. wie gesagt, bei festangestellten gelten zur berechnung des elterngeldes die 12 monate bis zum mutterschutz – bei freiberuflern die 12 monate bis zur geburt.


Ja - klar. Denn für Freiberuflerinnen gibt es keinen Mutterschutz.

Zitat:
im 9. und 10. monat bin ich aber bestimmt nicht mehr in der lage, so zu arbeiten wie im normal-fall.


Das ist anzunehmen. Deshalb gibt es ja - für Arbeitnehmerinnen - den Mutterschutz (und andere Leistungen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Zitat:
wahrscheinlich mache ich mir ganz umsonst gedanken – hier bin ich mit sicherheit auch nicht ganz richtig mit meinen fragen, da wir offenbar ein wenig aneinander vorbei reden… trotzdem vielen dank.


Tut mir leid, keine Ursache. Lächel

c_writer
 
 
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