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b8oi
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Verfasst Do 08.12.2011 17:40
Titel Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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Hello,
ich muss mich derzeit mit folgender Thematik auseinandersetzen - vll. weiß ja jemand etwas dazu?
Stand: seit ca. 3 Jahren bin ich in einem regulären festen Anstellungsverhältnis. Übe nebenbei aber auch eine freiberufliche Tätigkeit (Grafiker) aus. Diese ist auch als solche beim Finanzamt gemeldet - Steuernummer geholt. Das Ganze läuft unter der sog. "Kleinunternehmerregelung".
Meine Steuerberaterin meinte nun, wenn ich dieses "Konstrukt" weiterfahren möchte, muss ich mich entscheiden, ob ich ein Gewerbe anmelde oder in die KSK eintrete. Sollte ich keines von beidem machen, laufe ich Gefahr bei einer Betriebsprüfung von der KSK "entdeckt" zu werden und dürfte dann für die 3 Jahre auf Grundlage meines erwirtschafteten Umsatzes nachzahlen.
Stimmt das? Ich bin mir da nicht so sicher, da ich damals - als ich die freiberufliche Tätigkeit aufnahm - es anders gedeutet habe... (bzw. ich habe die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, um nicht den ganzen Hassle einer Gewerbeanmeldung zu haben...)
Danke!
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 08.12.2011 18:11
Titel
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soweit ich das beurteilen kann ist das blödsinn!
da du über deinen areitgeber versichert bist, brauchst du die ksk nicht. ein gewerbe erst einmal nix mit der ksk zu tun.
was solltest du denn an die ksk nachzahlen?
wechsel deine steuerberaterin.
edit: siehe someonesdaughter...
Zuletzt bearbeitet von am Do 08.12.2011 18:18, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 08.12.2011 18:14
Titel Re: Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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b8oi hat geschrieben: |
Meine Steuerberaterin meinte nun, wenn ich dieses "Konstrukt" weiterfahren möchte, muss ich mich entscheiden, ob ich ein Gewerbe anmelde oder in die KSK eintrete. |
Wechsle die Steuerberaterin aus, sofort. Was für ein Quatsch ....
Zitat: | Sollte ich keines von beidem machen, laufe ich Gefahr bei einer Betriebsprüfung von der KSK "entdeckt" zu werden und dürfte dann für die 3 Jahre auf Grundlage meines erwirtschafteten Umsatzes nachzahlen.
Stimmt das? |
Nein, das stimmt nicht. Du kannst nicht in die KSK eintreten, niemand kann das. Die KSK ist keine Versicherung. Du könntest nur über die KSK krankenversichert sein (übrigens egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender), bräuchtest das aber auch nur, wenn du mit deiner selbstständigen Tätigkeit mehr Einkommen hast, als aus der Tätigkeit als Angestellter.
Du selbst führst aber die Künstlersozialabgabe (KSA) als Dienstleister überhaupt nicht ab (es sei denn, du bist selbst Auftraggeber), sondern deine Auftraggeber. Für dich gibt es da weder etwas zu be- noch gar nachzuzahlen.
Wie gesagt, schick' die Steuerberaterin in die Wüste, sie redet dummes Zeug. Wer weiss, was die noch alles nicht weiss...
Zuletzt bearbeitet von am Do 08.12.2011 18:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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b8oi
Threadersteller
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Verfasst Do 08.12.2011 18:26
Titel Re: Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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someonesdaughter hat geschrieben: | (es sei denn, du bist selbst Auftraggeber) |
Werde ich nicht selbst zum Auftraggeber, wenn ich andere Subunternehmer beschäftige, um einen Auftrag für einen Kunden zu bearbeiten? (Nicht im Sinne einer Anstellung, sondern "Outsourcing" einer Tätigkeit -> z.B. Logogestaltung)
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 08.12.2011 19:38
Titel Re: Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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b8oi hat geschrieben: |
Werde ich nicht selbst zum Auftraggeber, wenn ich andere Subunternehmer beschäftige, um einen Auftrag für einen Kunden zu bearbeiten? (Nicht im Sinne einer Anstellung, sondern "Outsourcing" einer Tätigkeit -> z.B. Logogestaltung) |
Doch, wirst du - davon hast du aber bisher nichts geschrieben.
Also: vergibst du Aufträge an Dritte?
Auch das ist aber unabhängig von Gewerbe oder freiem Beruf und "in die KSK eintreten" kannst du dann immer noch nicht - du bist dann aber abgabepflichtig, was die Künstlersozialabgabe angeht.
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b8oi
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Verfasst Sa 10.12.2011 15:02
Titel Re: Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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someonesdaughter hat geschrieben: | Also: vergibst du Aufträge an Dritte? |
Ja, das tue ich!
someonesdaughter hat geschrieben: | - du bist dann aber abgabepflichtig, was die Künstlersozialabgabe angeht. |
Was bedeutet das denn genau in diesem Falle?
Ich glaube, wegen der Vergabe von Aufträgen an dritte hat meine Steuerberaterin dieses Thema auch angesprochen...
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Benutzer 116623
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b8oi
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Verfasst Sa 10.12.2011 16:35
Titel Re: Freiberufler (freiberufliche Tätigkeit) / Gewerbe / KSK |
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someonesdaughter hat geschrieben: | Du wirst nachzahlen müssen. |
Und ich glaube deshalb hat meine Steuerberaterin mir geraten ein Gewerbe zu gründen, damit ich mit diesen Abgaben an die KSK nichts mehr am Hut habe (ab Gewerbegründung)... sehe ich das richtig?
Das meinte ich übrigens Anfangs mit "Nachzahlung" an die KSK. Wenn ich dieses "Konstrukt" nun so weiter fahren würde, müsste ich in 5 Jahren mehr nach zahlen als z.B. heute?
Zuletzt bearbeitet von b8oi am Sa 10.12.2011 16:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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