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Thema: Freiberuf und Finanzamt vom 10.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuf und Finanzamt
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Popkultur

Dabei seit: 08.05.2006
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Verfasst Mo 13.11.2006 19:12
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richtig. bis 76xx oder so hast Du relative Narrenfreiheit, auch was Kindergeld angeht.
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.11.2006 19:14
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Na prima, Kindergeld ist eh kein Thema mehr.
Bin ausgelernter MG und bin als Grafikdesigner angestellt. Möchte halt ein bißchen mehr Geld zur Verfügung haben für Urlaub und so...
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haraclicki
Threadersteller

Dabei seit: 10.11.2006
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Verfasst Mi 15.11.2006 18:37
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Gerade erfahre ich von folgendem Zustand:

Anfangen Rechnungen zu schreiben, hin und wieder.
Steuererklärung machen (mit der Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit), ausfüllen und abgeben. Dann bekommst Du einen Steuerbescheid und da steht Deine Steuernummer drauf.

Als es mehr Rechnungen wurden, kurze Mitteilung an das FA:
Ich arbeite jetzt freiberuflich als "technischer Berater und Gestaltung"

Das funktioniert seit 5 Jahren, der Status wurde NIE angezweifelt.

Es gibt also nichts Gutes ausser man tut es
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Popkultur

Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.11.2006 18:48
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Bist Du schon über die Grenzen raus, wo es eindeutig klar wäre, dass Du als freiberuflich zugeordnet wurdest? Aber der Tipp ist gut.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 15.11.2006 18:55
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haraclicki hat geschrieben:

Das funktioniert seit 5 Jahren, der Status wurde NIE angezweifelt.


Nicht zur Nachahmung empfohlen. Das FA kann auch in einem Jahr/in fünf Jahren noch die komplette/Teile der Buchführung überprüfen und ggf. Nachforderungen stellen.

c_writer
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mi 15.11.2006 19:39
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c_writer hat geschrieben:
haraclicki hat geschrieben:

Das funktioniert seit 5 Jahren, der Status wurde NIE angezweifelt.


Nicht zur Nachahmung empfohlen. Das FA kann auch in einem Jahr/in fünf Jahren noch die komplette/Teile der Buchführung überprüfen und ggf. Nachforderungen stellen.

c_writer


so schaut das nämlich aus. und dann hast du ein problem, weil dann das finanzamt nachforderungen von umsatzsteuer auf deine rechnungen stellt. die zahlst du dann erstmal aus eigener tasche und musst dann die beträge von deinen kunden, denen du ehemals ne rechnung geschrieben hast wiederholen. und schick ma ne nem kunden 5 jahre nach auftragsende ne nachforderung... da wirste dann auf ziemlich vielen rechnungen sitzen bleiben...
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haraclicki
Threadersteller

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: -
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Verfasst Fr 17.11.2006 04:00
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Er, der Zustand, arbeitet freiberuflich, führt nichts im Schilde und möchte keinen geldwerten Vorteil aus einer u. U. unkorrekter deklarierung seiner Tätigkeit ziehen. Bei einer Betriebsprüfung würde er sich am Sack kratzen.
Wollte mit dieser Geschichte auf die Paranoja hinaus, die nicht nur ich gegenüber dem FA habe. (Auch nach 5 Jahren können die...Nachforderungen...Ruin...Hund vergewaltigen)
Schlußendlich habe ich das FA nicht um eine Steuernummer gebeten, sondern die Aufnahme meiner Tätigkeit ERKLÄRT!
Falls ich das FA anpissen sollte, so gerate ich vermutlich/vielleicht in Schwierigkeiten. Habe es aber ja nicht vor. Will einfach nur machen. Und uns Kreatividealisten lassen sie auch machen, weil wir rollen ja nicht den dicken Rubel, sondern die billige Salami.
Bildberichterstattung/Fotodesign und Gestaltung sind jetzt meins, +7% = Arschlecken.
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Popkultur

Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.11.2006 11:11
Titel

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Sicherlich eine gute Einstellung, aber mit Sicherheit auch nicht die gesündeste *Thumbs up!* *ha ha*
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