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Thema: Freiberuf und Finanzamt vom 10.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuf und Finanzamt
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c_writer
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Verfasst Sa 11.11.2006 12:54
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haraclicki hat geschrieben:


Alles richtig.
Dem Kunden ist der Status gegenüber dem FA aber auch so was von egal!
Aber 7% unterstellen: Weniger!
4 Euro sind irgendwie entschieden teurer als 3.64,-


Völlig wurscht. Derjenige, der Deine Rechnung bezahlt, mindert ja seine Umsatzsteuerlast.

Merken tut das nur der Privatmann, aber für den arbeitet man in Deinen Bereichen ja eher weniger.

Zitat:
Die Freiberuflichkeit scheint einwenig wie ein Ritterschlag zu sein.


Kann halt nicht jeder Ritter sein, es muss auch Fußvolk geben. Und Pferde. *zwinker*

Hol' Dir den Gewerbeschein, zahl' im Zweifelsfall den Beitrag zur Mindestversicherungssumme bei der BG, die IHK hat Freibeträge und Gewerbesteuer wird auch erst erst fällig, wenn Du mehr als 24.500 im Jahr verdienst. Und im Kulturbereich wird das ja wahrscheinlich schwierig. Lächel

Sicher, es hat Vorteile Freiberufler zu sein, KSK & keine Gewerbesteuer (wenn man enstprechend verdient), pauschale Geltendmachung der Unkosten bei der Steuererklärung, keine BG und keine IHK (über den Freigrenzen), aber wenn Du den Aufwand gegenrechnest, der Dir entsteht, wenn Du vor den Künstlerausschuss ziehen musst, weil das FA Dich nicht als Freiberufler anerkennt (Ausgang ungewiss), nivelliert sich das wahrscheinlich.

c_writer

P.S.:

Zitat:
Beim FA habe ich erst den Antrag der Steuernummer beantragt. Ende vorerst offen und von mir noch maßgeblich zu beeinflussen. Bilde ich mir ein.


Versuche doch mal, Deinen 'Bauchladen' ein wenig einzugrenzen. Auf eine garantiert freiberufliche Tätigkeit. Wenn sie Dich dann anerkennen, achte darauf, dass Deine Buchführung für die nächsten Jahre einer Überprüfung gewachsen ist. Besonders dann, wenn Du in einem Maßstab verdienst, bei dem für den Gewerbetreibenden Gewerbesteuer anfallen würde.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 11.11.2006 13:01, insgesamt 4-mal bearbeitet
 
engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
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Verfasst So 12.11.2006 13:25
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Hallo Ihr,
wie ist das den mit dem Gewerbe, wenn man nur eine freiberufliche Nebentätigkeit hat?
Ich habe nämlich zu diesem Zweck eine Steuernummer beim FA beantragt und dabei eigentlich keine Probleme gehabt. Bei der Tätigkeit habe ich "Grafikdesign/Mediengestaltung (Entwurf von Drucksachen, Logos etc.) angegeben und auf dem Antrag auch deutlich gemacht, dass ich kein Gewerbe anmelde.

Da ich das nur in kleinem Umfang betreibe (max. Gewinn im Jahr 2.000 Euro) behalte ich meine "normale" Steuernummer und nutze die Kleinunternehmerregelung.

Danke Euch...
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c_writer
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Verfasst Mo 13.11.2006 17:02
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engelchen81 hat geschrieben:
Hallo Ihr,
wie ist das den mit dem Gewerbe, wenn man nur eine freiberufliche Nebentätigkeit hat?
Ich habe nämlich zu diesem Zweck eine Steuernummer beim FA beantragt und dabei eigentlich keine Probleme gehabt. Bei der Tätigkeit habe ich "Grafikdesign/Mediengestaltung (Entwurf von Drucksachen, Logos etc.) angegeben und auf dem Antrag auch deutlich gemacht, dass ich kein Gewerbe anmelde.

Da ich das nur in kleinem Umfang betreibe (max. Gewinn im Jahr 2.000 Euro) behalte ich meine "normale" Steuernummer und nutze die Kleinunternehmerregelung.

Danke Euch...


Wie lautet Deine Frage?

c_writer
 
engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
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Verfasst Mo 13.11.2006 18:37
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Ok, war wohl nicht wirklich konkret formuliert.

Wie ausgeprägt stellt sich die Problematik mit der "künstlerischen" Arbeit bei einer Nebentätigkeit dar? Beispiel: Die Grafiken der einzelnen Greens eines Golfplatzes müssen überarbeitet/neu gestaltet werden. Darf ich das ohne Gewerbeanmeldung oder bekomme ich dabei schon Probleme, weil es mehrDatenaufarbeitung als künstlerische Arbeit ist? Bisher habe ich nur die Aussage bekommen, dass das kein Problem darstellt (was sich jetzt hier im Forum anders liest)

Und darüber hinaus: Was würde in meinem Fall eine Gewerbeanmeldung bedeuten? Welche Kosten/Verpflichtungen kämen damit auf mich zu?
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Popkultur

Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
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Verfasst Mo 13.11.2006 18:40
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Hallo engelchen,

Such mal nach den Threads von mir zu der Thematik. Ich habe genau das gleiche Problem, obwohl ich "sogar" MGler bin und mein Anschreiben ans Finanzamt mit nem Linguisten formuliert hab *g* Keine Chance. Die sind absolut grausam. Ich lasse das jetzt erstmal links liegen, ich habe keine Zeit auf einen Briefkampf, und um mit BGH-Urteilen herumzuschmeissen, in Bezug auf "Werbeprospekte"...
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.11.2006 19:01
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Ach ist das alles kompliziert.

Danke erstmal für den Hinweis auf Deinen Thread, das war schon sehr hilfreich. Ich habe diesen besagten Antrag auch ausgefüllt und ganz dick draufgeschrieben, dass keine Gewerbeanmeldung erfolgt. Nach langem warten habe ich dann beim FA angerufen und nach meiner Steuernummer gefragt. Die (im Übrigen sehr nette Dame – muss auch mal gesagt werden) hat mir mitgeteilt, dass meine erwarteten Einnahmen zu gering seien und ich deshalb unter meiner bestehenden Steuernummer die Rechnungen schreiben soll (Also die, die ich seit dem Lohnsteuerjahresausgleich habe). Sie gab mir dann noch den Hinweis, dass ich mit einer verringerten Rückzahlung in 2006 oder eben einer Nachzahlung der Einkommensteuer rechnen müsse und damit hatte sich das Thema dann für mich erledigt. Demnach gehe ich jetzt davon aus, dass das Finanzamt die Sache geschluckt hat und meine Arbeit als "freiberufliche Nebentätigkeit" eingestuft hat?
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Popkultur

Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.11.2006 19:04
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würde ich nicht einfach so davon ausgehen, nur merkst Du unter gewissen Grenzen den Unterschied nicht (was zunächst eben gerne als Argument für ein Gewerbe genommen wird "darüber kommst du eh nicht") und wenns dann doch soweit ist, kommst Du aus dem Gewerbebereich nicht mehr raus. Ich habe eine verbindliche Auskunft gestellt, aber... naja, Papierkrieg.
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
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Verfasst Mo 13.11.2006 19:08
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Naja, ich habe nicht vor mehr als 2000 Euro im Jahr dazu zu verdienen. Wollen wir mal hoffen, dass sie sich nicht bei mir beschweren, wenn ich nächstes Jahr die Steuererklärung abgebe. Die FA-Mitarbeiterin sagte, dass man an den Sachen wie ich sie ausgefüllt habe etwas ändern müsse, wenn ich so um die 7.000 Euro habe...

Alles noch sehr neu, aber wir werden sehen. Lieben Dank erstmal für die Hilfe
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