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Thema: Frage zur Künstlersozialkasse... vom 11.02.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Frage zur Künstlersozialkasse...
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nanina27
Threadersteller

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Verfasst Di 11.02.2014 13:58
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Frage zur Künstlersozialkasse...

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Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bzw. hatte evtl. das gleiche Problem.

Ich habe mich nun nach Jahren dazu druchgerungen doch (hoffentlich) der KSK beitreten zu wollen.

Nun lese ich allerdings immer, das ab postalischer bzw. telefonischer Anforderung der Forumulare versicherungspflicht (auch wenn man noch lange nicht in der KSK aufgenommen wurde) eintritt, bzw. das der Stichtag für die Versicherung ist.

Jetzt zu meinem Problem ich habe vor bestimmt 5 Jahren (da war ich wohlgemerkt noch Studentin!) genau diese Formular schon einmal angefordert....rein interessehalber, ich war ja noch familienversichert.

Zwischenzeitlich habe ich zwar hauptberuflich als Designerin gearbeitet, musste aber einen nicht-künstlerischen nebenjob annehmen, bei dem ich über die Verdienstgrenze kam (wäre ausschlussgrund aus der KSK).

Nun habe ich bedenken mich bei der KSK zu melden und diezbzgl. nachzufragen....ich möchte Beitragsnachzahlungen vermeiden, diese würden meine Exitenz (momentan) bedrohen.

Vielleicht kenn jemand dieses Problem *zwinker*
Ich wäre dankbar für jede Hilfe.
Nadine
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 11.02.2014 14:32
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Re: Frage zur Künstlersozialkasse...

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nanina27 hat geschrieben:

Nun lese ich allerdings immer, das ab postalischer bzw. telefonischer Anforderung der Forumulare versicherungspflicht (auch wenn man noch lange nicht in der KSK aufgenommen wurde) eintritt, bzw. das der Stichtag für die Versicherung ist.


Zunächst mal: Selbstständige, hauptberufliche Künstler und Publizisten sind nach dem KSVG pflichtversichert.

Diese Versicherungspflicht tritt nicht erst mit der Anforderung der Unterlagen bei der KSK ein, sondern schon bei Aufnahme der Tätigkeit (mit ein paar Ausnahmen, die auf der Website der KSK alle nachlesbar sind).

Zitat:
Jetzt zu meinem Problem ich habe vor bestimmt 5 Jahren (da war ich wohlgemerkt noch Studentin!) genau diese Formular schon einmal angefordert....rein interessehalber, ich war ja noch familienversichert.


Dann warst du ja auch nicht pflichtversichert und damit sowieso kein Fall für die KSK.

Zitat:
Zwischenzeitlich habe ich zwar hauptberuflich als Designerin gearbeitet, musste aber einen nicht-künstlerischen nebenjob annehmen, bei dem ich über die Verdienstgrenze kam (wäre ausschlussgrund aus der KSK).


Und wie warst du versichert?

Zitat:
Nun habe ich bedenken mich bei der KSK zu melden und diezbzgl. nachzufragen....ich möchte Beitragsnachzahlungen vermeiden, diese würden meine Exitenz (momentan) bedrohen.


Wenn du bisher ordentlich krankenversichert warst, kann es auch keine Nachzahlungen geben - du hast ja deine Beiträge geleistet.
 
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nanina27
Threadersteller

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Verfasst Di 11.02.2014 14:47
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Vielen Dank schon eiman für die schnelle Antwort someonesdaughter!

Ich war erst in der gesetzlichen und habe dann in die private KV gewechselt.

Zitat: Wenn du bisher ordentlich krankenversichert warst, kann es auch keine Nachzahlungen geben - du hast ja deine Beiträge geleistet.

Das müsste ja passen, aber was ist mit der RV?


Lieben Dank!
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 11.02.2014 14:54
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nanina27 hat geschrieben:

Das müsste ja passen, aber was ist mit der RV?


Was soll mit der sein?
 
nanina27
Threadersteller

Dabei seit: 03.01.2011
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Verfasst Di 11.02.2014 14:56
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mh, naja....die KSK beinhaltet neben KV, PV auch die RV...
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Di 11.02.2014 15:09
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Die gesetzliche enthält eben das alles auch ... während deiner Zeit in der privaten hättest du dich sowieso privat RV-versichern müssen ... * Keine Ahnung... *
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nanina27
Threadersteller

Dabei seit: 03.01.2011
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Verfasst Di 11.02.2014 15:22
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Hallo Frank,

hätte ich??? Ich dachte als Selbständiger fällt man nicht in die RV-Pflicht. Die RV-Pflicht hat Frau von der Leyen doch erst letztes Jahr angeleiert, bzw. hätte diese gerne?

Naja, zudem Zeitpunkt hab ich mich nicht als Künstler gesehen, bzw. gedacht die KSK nimmt mich eh nicht, da ich noch den nicht-künsterlischen nenbenberuf habe...bis vor einem Jahr habe ich nicht einmal Ust ausgewiesen, da mein vedienst so mau war.....
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 11.02.2014 17:05
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nanina27 hat geschrieben:
Hallo Frank,

hätte ich???


Bin zwar nicht Frank, aber: Ja, hättest du.

Zitat:
Ich dachte als Selbständiger fällt man nicht in die RV-Pflicht.


Man muss sich halt als Selbstständiger auch selbstständig informieren. Sich was denken und zusammenreimen reicht nicht.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/pflicht_für_selbständige.html
 
 
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