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Thema: Form der Kündigung? Du Chef - Ich kündige bei Ihnen? vom 22.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Form der Kündigung? Du Chef - Ich kündige bei Ihnen?
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Child
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Oensingen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 22.12.2007 00:04
Titel

Form der Kündigung? Du Chef - Ich kündige bei Ihnen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie schreibe ich in einer Kündigung meinen Chef an, wenn ich schon seit über 10 Jahren in dem Betrieb arbeite, und mit dem Chef per Du bin?
Hat dann meine Kündigung trotzdem in der Sie-Form zu erfolgen od. kann ich ihn mit Du anschreiben?

* Keine Ahnung... *

Schon im Voraus danke für die Antworten!!!
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 00:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da muß überhaupt keine Anrede drinstehen:

Sidscheis Formulardienst hat geschrieben:


KÜNDIGUNG

Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom soundsovielten fristgemäß zum soundsovielten.

Unterschrift
Ort/Datum


Ende Gelände.

Das ist eine Kündigung und keine Prosa.

//Edith: 22 und schon seit 10 Jahren imBetrieb? Ich dachte immer Kinderarbeit ist in Deutschland verboten... *ha ha*
Gaaaanz wichtig: Unter Zeugen eintüten und mit demselben Zeugen persönlich einwerfen und/oder übergeben!


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Sa 22.12.2007 00:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rizo

Dabei seit: 19.11.2007
Ort: South - Muc
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:12
Titel

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einschreiben rückschreiben geht auch .
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Da muß überhaupt keine Anrede drinstehen: etc

Naja, wenn man schon seit "10 Jahren" in dem Betrieb malocht und mit dem Chef per Du ist, sollte doch wohl ein "Sehr geehrter Herr XXX," noch mit drin sein, oder? * Keine Ahnung... *
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:24
Titel

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rizo hat geschrieben:
einschreiben rückschreiben geht auch .


Wird zwar häufig so gemacht, ist aber vor Gericht irrelevant, da regelmäßig der Inhalt des Einschreibens nicht nachgewiesen werden kann und die theoretische Möglichkeit der Manipulation bei der Einschreibensaufgabe besteht. Deshalb immer so, wie ich es oben im ersten Post beschrieben habe. Alles andere könnte im Streitfall nachteilig für den kündigenden sein.

GreenMan hat geschrieben:
Naja, wenn man schon seit "10 Jahren" in dem Betrieb malocht und mit dem Chef per Du ist, sollte doch wohl ein "Sehr geehrter Herr XXX," noch mit drin sein, oder?


Die Kündigung ist ein Rechtsakt und keine Urlaubspostkarte. Wenn man im guten auseinandergeht und es persönlich halten will, dann kann man sie ja mit ein paar warmen Worten überreichen. In die Kündigung selbst gehört aber meines Erachtens niemals etwas persönliches rein.


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Sa 22.12.2007 01:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rizo

Dabei seit: 19.11.2007
Ort: South - Muc
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:28
Titel

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stimm ich greenman zu die form sollte gewahrt bleiben soweit es das verhältniss zulässt.

rechtsgültigkeit besteht so gut wie immer solang du nur die eckpunkte wie schon genannt drin hast.

aber formwahren zeugt von grösse.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:39
Titel

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rizo hat geschrieben:
stimm ich greenman zu die form sollte gewahrt bleiben soweit es das verhältniss zulässt.

rechtsgültigkeit besteht so gut wie immer solang du nur die eckpunkte wie schon genannt drin hast.

aber formwahren zeugt von grösse.


Die äußere Form eines formellen Rechtsakts ist aber nicht die die der persönlichen Ansprache, sondern eben eine formelle. Wenn Dein Cheff, den Du schon seit schlagmichtot Jahren kennst, Dich einer unbekannten Personengruppe vorstellen würde, dann würde er auch nicht sagen: "Das ist der Hotte, die alte Kackbratze - wir zwei sind schon seit 20 Jahren dicke Kumpels und Saufbrüder", sonder er würde sagen: "Das ist Herr Muster. Er ist zukünftig Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des uns heiute von Ihnen erteilten Auftrags."

Diese Förmlichkeit sollte auch in der Kündigung gewahrt sein.
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rizo

Dabei seit: 19.11.2007
Ort: South - Muc
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 01:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich versteh schon was du meinst sidschei ist klar und logisch.

aber ich meinte das nicht. du alte kackbraze Grins

ich meinte lediglich auch wenn er sauer ist nicht nur die formelle seite zu berücksichtigen sondern zumindest soviel grösse zu zeigen und die letzten 10jahre seien sie gut oder schlecht gewesen zu würdigen egal wie das momentane verhältniss nun ist... und nicht seinen unmut so zum ausdruck zu bringen einfach mal formell zu bleiben ...

ich hoff nun is klar * Such, Fiffi, such! *
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