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Thema: [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit. vom 30.09.2005

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit.
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nemcore

Dabei seit: 26.12.2005
Ort: Villingen-Schwenningen
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:32
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Hallo, hätte bzgl. dem Thema auch noch einige Fragen.

Ich bin hauptberuflich Student und arbeite nebenbei 12 h pro Woche in einer Werbeagentur. Diese Beschäftigung läuft allerdings nicht im Rahmen eines Minijobs, sondern als freier Mitarbeiter, d.h. ich bekomme monatlich meine 400 €, muss allerdings meinem Chef dafür eine Rechnung schreiben.

Nach den hier gegebenen Informationen gibt es 2 Möglichkeiten für mich:

1) Ich schick dem Finanzamt eine Mitteilung, dass ich dort arbeite, lasse mich als Freiberufler einstufen, und gebe den Verdienst von 4800 € einfach am Jahresende in meiner Einkommenssteuererklärung an.

2) Ich beantrage an meinem Zweitwohnsitz einen Gewerbeschein (ca. 25 €), dann warte ich auf Post vom Finanzamt, fülle das Formular aus, schicks zurück und gebe auch einfach am Jahresende meinen Verdienst in meiner Einkommenssteuererklärung an.

Soweit richtig? Denn wenn das so wäre, würde das ja keinen Unterschied für mich machen, als was ich mich anmelde, oder?

Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte ...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:37
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nemcore hat geschrieben:
Hallo, hätte bzgl. dem Thema auch noch einige Fragen.

Ich bin hauptberuflich Student und arbeite nebenbei 12 h pro Woche in einer Werbeagentur. Diese Beschäftigung läuft allerdings nicht im Rahmen eines Minijobs, sondern als freier Mitarbeiter, d.h. ich bekomme monatlich meine 400 €, muss allerdings meinem Chef dafür eine Rechnung schreiben.

Nach den hier gegebenen Informationen gibt es 2 Möglichkeiten für mich:

1) Ich schick dem Finanzamt eine Mitteilung, dass ich dort arbeite, lasse mich als Freiberufler einstufen, und gebe den Verdienst von 4800 € einfach am Jahresende in meiner Einkommenssteuererklärung an.

2) Ich beantrage an meinem Zweitwohnsitz einen Gewerbeschein (ca. 25 €), dann warte ich auf Post vom Finanzamt, fülle das Formular aus, schicks zurück und gebe auch einfach am Jahresende meinen Verdienst in meiner Einkommenssteuererklärung an.

Soweit richtig? Denn wenn das so wäre, würde das ja keinen Unterschied für mich machen, als was ich mich anmelde, oder?

Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte ...


genau entweder oder... allerdings ist das mit vorsicht zu genießen, wenn du nur 1 auftraggeber hast. sowas sieht das finanzamt gar nicht gern, wenn sich arbeitgeber mit dieser methode um sozialabgaben drücken (die auch auf einen minijob anfallen, soweit ich weiß). d.h. du tust gut daran neben dieser agentur auch noch für andere auftraggeber tätig zu werden...
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sapix

Dabei seit: 26.06.2005
Ort: -
Alter: 22
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2008 17:48
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Hab eben mit dem Finanzamt telefoniert, da ich evtl. auch nebenher kleine Jobs von Bekannten annehmen möchte (Rechnung von Privat). Bin gerade in der Ausbildung. Der Herr am Telefon hat gemeint, dass das was audiofreak hier darüber geschrieben hat auch richtig ist, jedoch sei die Grenze nicht bei 720Euro sondern bei 800Euro. Aber er hat auch behauptet, dass ich dafür nicht einmal eine Steuernummer beantragen müsste. Er hat gesagt, dass ich es einfach nur am Ende des Jahres bei der Steuererklärung mit angeben soll, das ganze aber keine Auswirkungen haben wird, wenn es halt unter 800 Euro bleibt. Stimmt das so, oder soll ich da nochmal nachfragen bei einem anderen Mitarbeiter?
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2008 18:13
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Das was der Herr angesprochen hat sind Privatrechnungen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2008 19:00
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so ist es... die sind eigentlich auch eher dafür gedacht, das privatleute anderen privatleuten eine rechnung ausstellen dürfen. das problem is nämlich - wenn du eine rechnung ohne steuernummer an eine firma ausstellst, kann diese die rechnung nicht zur gewinnminderung einsetzen, weil die rechnung nicht den vorschriften entspricht, die eine absetzungsfähige rechnung mitbringen muss. d.h. die firma kann dann auf einer "ordentlichen" rechnung bestehen, auf der alle pflichtangaben verzeichnet ist.
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sapix

Dabei seit: 26.06.2005
Ort: -
Alter: 22
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2008 19:56
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Also müsst ich doch eine Steuernummer beantragen um solche Jobs annehmen zu können, oder?
Ich möchte dann regional evtl. Websites bzw. Logos für kleine Firmen erstellen. Also muss ich einfach zum Finanzamt, Steuernummer beantragen und meine Absicht (in unregelmäßigen Abständen kleine Jobs erledigen für Bekannte und kleine Firmen) schildern, sonst nichts oder? Dann kann ich ja nach Erhalt meiner Steuernummer ohne Bedenken solch kleine Aufträge entgegennehmen.

Danke für eure Hilfe
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.02.2008 08:53
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naja wenn du regelmäßig aufträge annehmen willst - und das vor allem für firmen - kommst du um eine steuernummer def. nicht herum. denn dann liegt eine gewinnabsicht vor und das muss in jedem fall dem finanzamt mitgeteilt und dann später auch entsprechend versteuert werden. privatrechnungen sind eigentlich wie schon gesagt für privatpersonen gedacht und dann auch nur für einmalige sachen. bei dir is das ja dann eher was regelmäßiges...
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LordBilligkeit

Dabei seit: 13.06.2006
Ort: -
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.04.2008 15:47
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Selbstständiges arbeiten als Gesellenjahr anrechenbar?

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Hallo ihr,
leider kann ich zu diesem thema nix finden.

Wird einem denn das selbstständige arbeiten auch als gesellenjahr angerechnet zwecks meisterprüfung?

Vielen dank für eventuelle antworten. Lächel
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