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Thema: Fahrtkosten abrechnen vom 19.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fahrtkosten abrechnen
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Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Mi 19.11.2008 14:26
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Fahrtkosten abrechnen

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hallo,

bin ein wenig verwirrt, was die fahrtkosten-abrechnung angeht.
möchte für nen kunden arbeiten, allerdings an verschiedenen standorten.

nun die frage, was empfehlenswerter ist oder wäre.

1. berechne ich dem kunden 0,30 € pro kilometer oder hole ich mir das geld vom finanzamt?
2. müsste ich dann nicht ein fahrtenbuch führen?
3. gibt es noch andere möglichkeiten, die fahrtkosten zu berechnen?

vielen dank für eure hilfe!
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 19.11.2008 14:58
Titel

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du kannst auch einfach eine tank-quittung abegeben oder die km-pauschale in anspruch nehmen. das kommt auf die distanz an. mit dem finanzamt hat das nichts zu tun.

ein fahrtenbuch musst du eigentlich nur führen, wenn du das firmenfahrzeug privat nutzt und/oder mehr als eine person den wagen nutzt. aber das ist halbwissen und außerdem deine sachen. dem kunden interessiert das fahrtenbuch nicht. ihm reicht die angabe der kilometer.
 
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hellkitten

Dabei seit: 31.01.2008
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Verfasst Mi 19.11.2008 15:04
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Also ich kenns von meinem Chef nur mit 0,30 € pro km, die er dem Kunden auf die Rechnung drauf setzt. Also Termin da und da, gefahren von A nach B und zurück, macht so und so viele Kilometer à 0,30 € ...
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Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Mi 19.11.2008 16:30
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gibt es vielleicht auch die möglichkeit, dass man die an- und rückfahrt als arbeitszeit berechnet?!

z.b. hinfahrt 30 min. rückfahrt 30min. = 1 stunde arbeitszeit, die berechnet wird?!
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 19.11.2008 17:05
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du kannst eine an- und abfahrt pauschal anrechnen. bis 20, 30, 50km usw. berag x

aber als arbeitszeit nicht.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Do 20.11.2008 08:45
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unterm strich kannste ja mit deinem kunden ausmachen was du willst. du kannst ihm pauschale anfahrtskosten berechnen, oder du lässt das hinterher in deine stunden- /tagessatzkalkulation mit einfließen. sofern du kein firmenfahrzeug fährst interessiert dass das finanzamt nicht die bohne - und von denen bekommste da auch nix wieder. das is quasi dein privatvergnügen - d.h. du musst die fahrtkosten auf jeden fall irgendwie auf den preis, den der kunde zahlt umlegen oder dort als eigenen posten ausgeben.

ob der kunde bereit ist, dir fahrtkosten zu zahlen, steht auf nem anderen blatt. aber das musst du mit dem halt auskaspern.
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Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Do 20.11.2008 09:24
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danke an alle, bin jetzt wieder um einiges schlauer!

da bin ich mal gespannt, ob der kunde sich auf sich auf den deal einlässt?!

beste grüße!
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