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Marisha
Threadersteller
Dabei seit: 04.02.2009
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Verfasst Mi 06.05.2009 13:34
Titel Existenzgründung - vorher Kunden aquirieren? |
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Hallo ihr Lieben!
Nach langen Überlegungen und durch einen Wink des Schicksals habe ich mich dazu entschlossen mich selbstständig zu machen. Ich stehe zwar noch ganz am Anfang, bin aber fleissig dabei zu planen, mich zu informieren und Unterstützung zu suchen.
Eine Frage brennt mir doch schon jetzt auf den Lippen und weil ich rechtlich (noch) nicht so versiert bin, habe ich mir gedacht dass ihr mir diese Frage vielleicht (oder auch höchstwahrscheinlich) beantworten könnt.
Wann darf ich Kaltaquise machen? Ist dies erst möglich, wenn ich offziell Gewerbetreibender bin? Oder darf ich vorher Kunden anwerben um dann mit einem zusätzlichen Kundenpuffer in die Existenz zu starten?
Da ich noch ganz am Anfang stehe, könnte ich theoretisch während der Vorbereitungen ja schon Kunden anwerben (und sie auf die webseite verweisen z.B.) Natürlich ist fraglich, ob sich Kunden darauf einlassen, wenn noch nicht wirklich "vorzeigbare" Materialien vorliegen, allerdings geht es mir primär um's Prinzip: Darf ich Kunden vor einer Existenzgründung anwerben, oder ist das rechtlich verboten?
Lg,
Marisha
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.05.2009 14:52
Titel
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ich glaube nicht dass du leistungen anbieten darfst, solange kein gewerbe besteht. weil du eine gewinnabsicht hast.
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Marisha
Threadersteller
Dabei seit: 04.02.2009
Ort: -
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Verfasst Do 07.05.2009 12:59
Titel
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flavio hat geschrieben: | ich glaube nicht dass du leistungen anbieten darfst, solange kein gewerbe besteht. weil du eine gewinnabsicht hast. |
Hallo flavio! Danke für deine Antwort, die sich auch recht einleuchtend anhört. Allerdings ziele ich eher auf die "indirekte" Aquise ab, also z.B. durch Verfassen von Mailings mit Verweis auf die Internetseite ohne konkretes Angebot.
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gehirn
Dabei seit: 20.09.2006
Ort: hamburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.05.2009 14:46
Titel
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ist das nicht werbung und ohne gewerbe darf man keine machen?
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Marisha
Threadersteller
Dabei seit: 04.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 07.05.2009 15:33
Titel
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gehirn hat geschrieben: | ist das nicht werbung und ohne gewerbe darf man keine machen? |
Das ist ja meine Frage. Ist das schon Werbung? Jeder Hans und Franz hat doch heutzutage seine private webseite und darf überall seinen Link publizieren. Wenn bei mir auf der Seite nirgends explizit etwas von Dienstleistungen steht oder ich konkrete Angebote mache - darf ich das dann nicht auch schon vor der offiziellen Gewerbeanmeldung machen?
Zuletzt bearbeitet von Marisha am Do 07.05.2009 15:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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batzen
Dabei seit: 21.05.2007
Ort: Berlin
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.05.2009 18:36
Titel
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Hmm ich würde aus dem Bauch heraus sagen Angebot ist Angebot, egal ob konkret oder nicht. Um Kunden zu werben musst du ja eine Dienstleistung anbieten, und diese dann ja auch in irgendeiner Form formulieren.
Ausserdem: was spricht denn dagegen sich schon jetzt selbstständig zu machen? Ich kenne jetzt deine Situation nicht, aber mit einem Kleingewerbe müsstest du doch eigentlich soweit abgesichert sein, dass du auch Angebote schreiben darfst, aber trotzdem noch keine z.B. steuerlichen Nachteile hast. Steuern werden ja erst fällig wenn es auch Umsatz zu versteuern gibt, oder?
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daniel3477
Dabei seit: 05.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 07.05.2009 21:37
Titel
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was haben hier eigentlich immer ständig alle mit "gewerbe"??
das hat rein gar nichts etwas mit werbung, aquise, dienstleistungen oder ähnlichem zu tun.
und wenn ich hier dann auch noch lesen muss, man dürfe angeblich ohne gewerbe keine dienstleistungen anbieten... was für ein blödsinn. was spricht bitte gegen eine freiberufliche tätigkeit?! ob eine dienstleistung frei oder gewerblich ist, definiert sich eben ganz einfach über die art der dienstleistung.
also... geh zum finanzamt, melde eine freiberufliche tätigkeit an und danach werbe und akquiriere für dein gestalterischen dienstleistungen was das zeug hält!
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.05.2009 23:09
Titel
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daniel3477 hat geschrieben: | also... geh zum finanzamt, melde eine freiberufliche tätigkeit an und danach werbe und akquiriere für dein gestalterischen dienstleistungen was das zeug hält! |
die freiberufliche tätigkeit musst du übrigends spätestens einen monat nach aufnahme dieser tätigkeit anmelden - soweit ich gelesen habe. dadurch kannst du also schon einen monat werben, ohne irgendwo gemeldet zu sein - im umkehrschluss?!
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