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Thema: ex-Praktikant übernimmt kleinen Job für Agentur vom 16.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> ex-Praktikant übernimmt kleinen Job für Agentur
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stLo
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2004
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Verfasst So 16.01.2005 18:27
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ex-Praktikant übernimmt kleinen Job für Agentur

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Hallo!

Nach meinem Praktikum habe ich einen kleineren Auftrag gegen geringe Bezahlung übernommen in der Agentur wo ich Praktikum gemacht habe. Ja keinen Vertrag, mündliche Vereinbarung. Aber darum geht es nicht. Die sind da so fair, dass ich die Kohle bekomme.

Ich wollte eigentlich nur wissen, wie das abläuft. Steuern drauf? Muss ich ne Rechnung schreiben? Bin nicht selbstständig, sondern nur Privatperson.. * Ich geb auf... *


gruss
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst So 16.01.2005 19:03
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cash auf die hand
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.01.2005 19:37
Titel

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das musste mir jetzt aber mal näher erklären..

wie schaut dein beschäftigungsverhältnis aus? normalerweise müsstest du dir nen gewerbeschein holen (oder dich beim finanzamt als freischaffend eintragen) und dann kannst du ne rechnung schreiben. alles andere ist mehr oder weniger schwararbeit.

was auch ne möglichkeit wäre, die summe als praktikumsvergütung auszahlen lassen - dann muss der betrieb das ganze versteuern usw.

ich würde da auf jeden fall rücksprache mit der agentur halten. denn das geld einfach so zu nehmen, wäre illegal und sozusagen mit schwararbeit gelichzsetzen!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 16.01.2005 20:36
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Gewerbeschein muss nicht sein.

Das ganze muss nur beim Finanzamt angemeldet werden, sonst kann's ganz
böse Ärger geben. Du kannst dann Rechnungen schreiben, darfst aber keine
Steuer ausweisen.
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Ses-Q

Dabei seit: 07.12.2004
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Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2005 12:59
Titel

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was genau macht n gewerbeschein? was hab ich davon und was kostet der?
bzw was für vorteile und nachteile bringt der? bin in ner ähnlichen situation wie stLo
nur siht so aus als wenns kein einmaliger auftrag bleiben würde....
lohnt sich n gewerbeschein?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 17.01.2005 14:39
Titel

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Mit einem Gewerbeschein meldest du ein Gewerbe an. Ich wüsste nicht,
was man dazu mehr schreiben kann. Den benötigst du im Grunde genommen
nur, wenn du dich selbstständig machen willst.

Auf keinen Fall ein Gewerbe anmelden, wenn du nur ab und an was machen musst.

Dann einfach, wie schon geschrieben, beim Finanzamt melden. Die erklären dir
dort auch gerne alles weitere.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2005 20:14
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
Mit einem Gewerbeschein meldest du ein Gewerbe an. Ich wüsste nicht,
was man dazu mehr schreiben kann. Den benötigst du im Grunde genommen
nur, wenn du dich selbstständig machen willst.

Auf keinen Fall ein Gewerbe anmelden, wenn du nur ab und an was machen musst.

Dann einfach, wie schon geschrieben, beim Finanzamt melden. Die erklären dir
dort auch gerne alles weitere.


hm... auch für ab und zu aufträge kann sich n gewerbeschein lohnen... entweder man ist dann kleinunternehmer (hier kann man keine mwst auf den rechnungen ausweisen, hat aber dadurch auch weniger buchführungsaufwand - mit der steuererklärung am jahresende einfach ne g&v-rechnung und die anlage gse (geschäftsbetriebe) mit abgeben, das war´s... sinnvoll ist es aber auch mit wenig umsatz zur mwst zu optieren. dann kann man z.b. anschaffungen absetzen und den kunden rechnungen mit mwst ausstellen (die gucken einen manchmal komisch an, wenn se rechnungen ohne mwst bekommen). dann musst du monatlich ne ust-voranmeldung bein finanzamt abgeben und entsprechend die mwst abführen (oder bekommen - je nachdem ob du gewinn oder verlust gemacht hast).

n gewerbeschein kostet um die 10 öhre. krichste aufm ordnungsamt oder auffa gemeinde. der ganz zum finanzamt ist vielleicht auch nicht der schlechteste (oder zu nem steuerberater). die können dir dann genau erklären was du alles beachten musst. viele finanzämter haben speziell jemanden, der firmengründer berät - zumind. war das bei mir damals so... fragen kost nix...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.01.2005 00:04
Titel

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Fällt man dann nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse raus etc? * Ööhm... ja? *
Also, ich würde es mal lassen für paar kleine Aufträge. Wozu?

Nur FA und gut.
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