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Thema: Ex-Chef ! vom 07.11.2011

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ex-Chef !
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pablop
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2011
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 16:35
Titel

Ex-Chef !

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Hallo zusammen

Ich hätte mal eine Frage zu Arbeitsproben: war bis vor kurzem 2 Jahre lang als Grafiker tätig, ich wollte von meinem Ex-Chef Arbeitsproben, die ich gestaltet habe. Er meinte „das möchte er nicht“. (für meine ARBEITSMAPPE)
Meine Frage: gibt es da was Rechtliches? um an die Arbeiten von mir zu gelangen. (Österreich)

LG Pablop
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Kiedrich
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 16:40
Titel

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Bei vielen ist es üblich das im Arbeitsvertrag steht das alle Arbeiten in welcher Art auch immer in den Eigentum der Agentur übergehen.
In diesem Sinne kannst nix machen und musst deinen Chef akzeptieren. Steh so etwas nicht im Vertrag, könntest du eine Chance haben.
Wie und was genau kann ich aber leider nicht sagen. Anwalt fragen währe da meine Devise
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 16:45
Titel

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da musst du wohl verbindlich einen österreichischen anwalt fragen. so einfach ist das nicht zu beantworten. idr regel hat dein chef alle rechte an deiner arbeit (in deutschland ausgenommen das urheberrecht - das bringt alleine nur nicht viel). so kann er - im prinzip - auch darüber bestimmen. wenn er es nicht möchte, dann ist das, in meinen augen, schon ein hindernis.

das ist aber nur eine annahme - verbindliche aussagen können dir hier nicht gegeben werden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 18:17
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wenn du festangestellt warst hast du mit deinem festgehalt alle nutzungsrechte an deinen chef abgetreten und der darf dann entscheiden was damit passiert. so ist das zumindest in deutschland, die rechtslage in österreich dürfte aber ähnlich sein. somit musst du sein "das möchte ich nicht" wohl hinnehmen und darfst mit den referenzen nicht werben.
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Yarrick

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Klagenfurt/Ö
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 20:40
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Als Österreicher sage ich dir mal: Da hat er Recht, dein Ex-Chef. Alles, was du während deiner Anstellungszeit in der Firma fabrizierst (mit Ausnahmen, siehe unten), gehört auch der Firma- du trittst alle Nutzungsrechte an die Firma ab. Das wird über dein Gehalt abgegolten.


Ausnahmen sind u.a. :
  • wenn du Schei*e fabrizierst, gehört die zwar auch der Firma - aber der Fehler bleibt bei dir
  • jeglicher Nachwuchs, der mit der Sekretärin/Kollegin/Praktikantin/Kundin während des Angestelltenverhältnisses erstellt wurde, verbleibt im vollständigen Eigentum der Gestalter


Zuletzt bearbeitet von Yarrick am Mo 07.11.2011 20:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 11:19
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Es ist auch noch ein Unterschied, ob man Arbeitsproben in einem Portfolio online stellt oder Ausdrucke in einer Mappe hat, die man nur bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch präsentiert.
Letzteres würde ich auch machen, selbst wenn mir mein ehemaliger Arbeitgeber die Verwendung von Referenzen verbietet, da er das ja kaum mitbekommt.
Das muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Wenn Du natürlich gar keine Referenzen während Deines Arbeitsverhältnisses gesichert hast, sieht es eher schlecht aus.
Da muss Dein Chef im nachhinein nichts mehr rausrücken.
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Kiedrich
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 11:55
Titel

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Yarrick hat geschrieben:

jeglicher Nachwuchs, der mit der Sekretärin/Kollegin/Praktikantin/Kundin während des Angestelltenverhältnisses erstellt wurde, verbleibt im vollständigen Eigentum der Gestalter


*ha ha* Der ist gut !!!
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