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Thema: Endzusammenstellung aller Projekte – Rechnung ja/nein? vom 24.04.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Endzusammenstellung aller Projekte – Rechnung ja/nein?
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hirondelle
Threadersteller

Dabei seit: 24.04.2014
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Verfasst Do 24.04.2014 10:34
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Endzusammenstellung aller Projekte – Rechnung ja/nein?

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Hallo!

Weil einer meiner Hauptauftraggeber sich neu strukturiert hat, gibt es dort jetzt auch eine ÖA-Abteilung, so daß ich überflüssig werde. Nun wollen die aber eine Zusammenstellung aller Dateien der letzten Jahre von mir (offen natürlich). Kann ich für die Zeit, die ich für die "Bereinigung und vernünftige Zusammenstellung" der Dateien (etwa 30) eine Rechnung stellen? Oder ist das alles purer Liebesdienst, weil ich so gern für sie gearbeitet habe?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.04.2014 10:40
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Aufgrund welcher Vereinbarung willst du denen deine (!) offenen Dateien geben?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 24.04.2014 11:23
Titel

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Offene Daten würde ich gar nicht herausgeben, sofern sie nicht laut eurem Vertrag ein Recht darauf haben.

Wenn Sie nur ein Endprodukt wie ein PDF oder das Druckerzeugnis selbst bestellt haben, brauchst du denen gar nichts übergeben. Allerdings steht es dir frei die Daten herauszugeben, dafür kannst du aber auch ein ordentliches Honorar verlangen. Als Basis würde ich deine Honorare aller Aufträge (also nur deine berechnete Arbeitszeit) hernehmen und dann mit dem üblichen Nutzungsfaktor multiplizieren, denn du müsstest denen dann ja auch alle notwendigen Nutzungsrechte (sofern möglich!) übertragen.

Versuchen kann man es, wenn sie nicht wollen, dann bekommen Sie eben nichts oder du bietest gleich eine Übergabepauschale an wie es dir eben passt.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.04.2014 13:52
Titel

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1. kläre, ob die einen Anspruch auf offene Daten haben.
2. Wenn der Anspruch berechtigt ist, dann hast du bisher ja schoenbar versäumt, denen das zu geben. Dann wird das schwer mit dem Abrechnen.
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