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Verfasst Di 19.06.2012 20:47 Titel
Einzelunternehmer - welcher Name erlaubt
Hallo Jungs und Mädels,
wenn ich in 5 Tagen 18 bin eröffne ich sofort ein Gewerbe und mache mich selbstständig.
Soweit so gut - nun: wie darf ich mich nennen?
Nur "Vor- und Zuname" oder auch einen fiktiven (Firmen)namen?
im welchen bereich willst du ein gewerbe anmelden? ich gehe mal von einem bereich aus, bei dem kein meisterbrief von nöten ist.
das beste ist als einzelkämper mit seinem guten namen zu stehen. auf allen geschäftsdrucksachen muss dein name enthalten sein, es kann aber auch zusätzlich ein fantasiename benutzt werden. da kümmert sich eben niemand drum. solange dein richtiger name drin steht.
über alles andere weißt du schon bescheid? bei 18 und selbständig gehen halt die alarmglocken an und meistens habe ich recht...
Dabei seit: 12.06.2012 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mo 25.06.2012 07:29 Titel
Das heißt aber trotzdem das ich mich z.B.
Professional Facility Management
"nennen" könnte, solange irgendswo ersichtlich ist, das Vor- und Zuname der Einzelunternehmer ist?
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