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Thema: Einnahmeüberschussrechnung Steuern HILFE? vom 26.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einnahmeüberschussrechnung Steuern HILFE?
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Nixon_Design
Threadersteller

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Verfasst Fr 26.02.2010 14:24
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Einnahmeüberschussrechnung Steuern HILFE?

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Hallo,

ich bin seit Februar 2010 als Freiberufler angemeldet!

Ich habe heute morgen einen Brief mit meiner Steuernummer bekommen. Ich muss nur noch auf die USt-IdNr für Warenkäufe und Warenverkäufe in der EU warten. Ich hab alles als Nebenberuflich/Kleinunternehmer angemeldet und schreibe Rechnungen trotzdem MIT Mwst. Bis hierhin alles in Ordnung!

Ich habe eine Rechnungsvorlage mit allen notwendigen Angaben fertig. Und auch schon einen Kunden!
Netto - Gesamt: 230,00 Euro
MwSt.(19%): 43,70 Euro

Brutto: 273,70 Euro, welches auf meinem Konto schon liegt! Die MwSt. wird schön auf ein separates Konto gelegt! (Für Finanzamt)

Jetzt habe ich mir am 17.02.2010 eine Spiegelreflexkamera auf meinen "Firmennamen" gekauft. Sprich auf die Firma/meinen Namen!

Netto: 587,39 Euro
MwSt.(19%): 111,61 Euro

Brutto: 699,00 Euro, welche schon bezahlt wurde!

JETZT KOMMT DAS PROBLEM:

Ich habe bei der Anmeldung Ist-Versteuerung und Einkommenüberschussrechnung angegeben!

Ist-Versteuerung: Das Geld das auf meinem Konto SCHON ist wird versteuert und nicht das, wo die Rechnung auf dem Weg zum Kunden ist! RECHT?

Einkommenüberschussrechnung: Hier werden Geschäftseinnahmen und Geschäftsausgaben gegenübergestellt und die Summe ist dann Gewinn oder Verlust! BIS HIERHIN AUCH ALLES KLAR!

Ich habe zur Zeit einen Verlust, wegen der Kamera!

Ich muss am 10. März zum erstenmal zum Finanzamt! Ich weiß aber nicht was ich jetzt ausfüllen muss! Welches Formular? EÜR? Anlage S?

Ich kann mir auch zur Zeit keinen Steuerberater leisten!

Ich brauche nur Hilfe bei der Ausfüllung des Formulars, welches ich auch immer brauche! Ich habe hier das Formular EÜR und Anlage S vor mir liegen!

Kann mir bitte jemand Helfen??? Bin ja, glaube ich:), GENAU RICHTIG HIER!!!
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pixelpapst303

Dabei seit: 06.07.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.02.2010 14:32
Titel

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wenn du erst seit 2010 selbständig bist, musst du weder anlage s noch eür ausfüllen. das ist dann erst 2011 fällig als JAHRESABSCHLUSS.

das formular zur steuerlichen erfassung wirst du schon ausgefüllt haben, da du deine steuernummer bereits erhalten hast.

ich vermute mal, dass es bei dem termin somit nur noch um die umsatzsteuer-voranmeldungen geht. die wird in der regel jedoch online über elster gemacht.

somit geh einfach guter dinge zu deinem termin und warte ab, was die von dir wollen. wenn du nett bist, sind die in der regel auch hilfsbereit.

was ist den die begründung des termins seitens deines finanzamtes?
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Nixon_Design
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.02.2010 14:54
Titel

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das formular zur steuerlichen erfassung habe ich ausgefüllt, dass war auch das erste was ich bekommen habe, nachdem ich beim rathaus zur anmeldung war!

heute ist halt die - genehmigung zur besteuerung der umsätze nach vereinnahmten entgelten - gekommen.

hab die dame mal direkt angerufen um zu erfahren, ob da noch was kommt an papieren, weil ich noch die ust-idnr beantragt habe! die dame meinte, dass da noch was aus düsseldorf kommt. hab dann auch eine andere durchwahl bekommen wegen der einnahmeüberschussrechnung.

diese dame meinte, dass ich am 10. märz zum ersten mal zu ihr kommen soll.

sie meinte, dass ich jeden monat hin muss und das der 1. - 9. februar mit ihn die 10. februar bis 10. märz auflistung kommt!

nehmen wir mal an, dass bis zum 10. märz keine aufträge mehr reinkommen, soll ich dann einfach die rechnung nehmen und die rechnung der kamera und dann ab zum finanzamt? oder muss ich irgendetwas ausfüllen?

hab echt vollen respekt vor den leuten, die sich damit auskennen und damit arbeiten! aber es ist irgendwie magie für mich!
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pixelpapst303

Dabei seit: 06.07.2006
Ort: hamburg
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:02
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du scheinst in nem ziemlich kleinen "kaff" zu wohnen, oder? denn ein monatlicher appell beim fa ist eher unüblich.

so wie du schreibst, geht es scheinbar wirklich um die umsatzsteuer-voranmeldung.

lad dir die runter: http://www.selbststaendigentipps.de/download/akademische/1239008777073/de_DE//USt-Voranm2010.pdf

- fülle bei 27 deinen umsatz (netto) und daneben die steuer (19%) ein.

- übertrag es in 45

- trag in 54 (abziehbare vorsteuer) die steuer deiner kamera ein

- in 62 + 67 dann das ergebnis.

da die kamera teurer war als dein bisheriger umsatz, freu dich, dass du im ersten monat eine erstattung bekommst.

die rechnungen kannst du natürlich zum beweis mitnehmen. aber eigentlich sind diese m.e. nur im zusammenhang einer buchprüfung (o.ä.) vom fa einsehbar.

hoffe, das hilft dir... *zwinker*
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Nixon_Design
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2006
Ort: -
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:09
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ähm nein ich wohne in der stadt ESSEN im ruhrgebiet und die ist schon groß!

danke für deine hilfe ... hast mir echt gut geholfen.

werde dann mal das formular ausfüllen und am 10. märz mal zum fa gehen.


besten dank
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Pryan

Dabei seit: 12.02.2002
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:28
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geschäftsausgaben die 400 euro überschreiten kannst du normalerweise nicht auf einen schlag geltend machen. die werden üblicherweise über einen längeren zeitraum abgeschrieben (mehrere jahre). wie, oder wie lange der zeitraum bei kameras ist, kann dir das finanzamt sagen.

d.h. du kannst dir normalerweise nicht die gesamte mwst auf einen schlag "zurückholen" (jedenfalls nicht im endeffekt)
ziehst du alles sofort und vollständig ab (in der umsatzsteuerVORANMELDUNG), musst du beim jahresabschluss (umsatzsteuerERKLÄRUNG) hinterher wieder nachzahlen.

bsp:

- gegenstand für 1000 euro (netto) + mwst (190 euro) gekauft.
- abschreibung über 4 jahre
- pro jahr kannst du also 250 euro (1000 / 4) geltend machen (vom jahresumsatz abziehen)
- mwst für 250 euro = 47,50 euro
- pro JAHR machst du also 47,50 euro in deiner umsatzsteuererklärung geltend
- im monat wären das dann knapp 3,95 (47,50 / 12)

geschäftsausgaben unter 400 euro können auf einen schlag und sofort geltend gemacht werden.

so funktioniert das bei mir (auch aus essen)


Zuletzt bearbeitet von Pryan am Fr 26.02.2010 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pixelpapst303

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Verfasst Fr 26.02.2010 16:13
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vorsicht!

m.e. ist die vorsteuer sofort abzuziehen. auch wenn der netto-betrag über mehrere jahre abgeschrieben wird!!!
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Nixon_Design
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 16:31
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danke für die info un das bsp.

ich hab aber noch eine keine weitere frage.

mit welchen abzügen muss ich noch rechnen ausser den abgaben der 19% mwst.?

ich muss zur meiner wenigkeit sagen, dass ich absolut keine weiteren kosten habe wie auto wohnung essen oder jegliches!

hab den vorteil, dass ich im eleternhaus meine eigene etage hab!

private versicherung muss ich ja von meinen nettoeinkommen bezahlen! sind da noch weitere % abzüge vielleicht ans fa oder andere behörden?
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