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Tofutante
Threadersteller
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 23:57
Titel Einkommenssteuererklärung |
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Hey,
vielleicht kann mir ja hier jemand auf die Schnelle helfen... fast habe ich meine Steuererklärung fertig, da stolpere ich in Anlage GSE über "Einkünfte aus selbständiger Arbeit": "Gewinn". Was ist damit gemeint? Das, was ich eingenommen habe, also brutto oder mein kumulierter Liquiditätssaldo, also die Summe abzüglich meiner Ausgaben (Arbeitszimmer, Afa etc.).
Wenn ich das wüsste, dann könnte ich den Mist endlich morgen abgeben!!! Hilfe, Hilfe, Hilfe!
Viele Grüße
die Tante
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: Dortmund
Alter: 18
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Verfasst Mi 14.03.2007 00:04
Titel
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ja. wenn ich mich nich irre genau so. einkünfte is halt dein umsatz und gewinn was nach abzug deiner betriebsausgaben unterm strich stehen bleibt. haste keinen steuerberater? bei mir kümmert sich da immer meine steuerberaterin drum
interessiert mich aber auch mal. hab meine unterlagen anfang des monats bekommen und müsst mich auch endlich mal drum kümmern.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 103
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 00:12
Titel
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...is' aber auch 'ne Scheiße mit dem ganzen Formularkram. Da steigt man ja auch als Normalsterblicher gar nicht mehr durch!
Wat bin ich froh, dass Schwiegervaddern Steuerberater ist...
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Tofutante
Threadersteller
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 00:18
Titel
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| beeviZ hat geschrieben: | | ja. wenn ich mich nich irre genau so. einkünfte is halt dein umsatz und gewinn was nach abzug deiner betriebsausgaben unterm strich stehen bleibt. |
Ah, danke... da überlege ich gerade, ob ich davon auch meine Privatentnahmen hätte abziehen dürfen. Irgendwo habe ich mal ne Liquiditätstabelle gesehen, da war so ein Feld "Privatentnahme". Aber das kommt doch normalerweise in einer Einnahmen-/Überschussrechnung nicht vor. Wahrscheinlich habe ich alles komplett falsch gemacht.
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: Dortmund
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 02:29
Titel
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die privatentnahme tätigst du ja aus dem was nach den abzügen noch übrig bleibt und schmälert daher nur dein kapital, nicht den gewinn – wenn mich jetzt nich alles täuscht.
steuern sind aber irgendwie immer ne ganz heikle sache. daher bin ich froh das ich sowat auch nich alleine erledigen brauche
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 11:01
Titel
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ich für meinen teil mach immer ne gewinn/verlust-rechnung. die entsprechenden beträge die da rauskommen, kommen in die anlage gse. ob netto oder brutto bin ich grad nich ganz sicher...
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Tofutante
Threadersteller
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 23:27
Titel
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| aUDIOfREAK hat geschrieben: | | ob netto oder brutto bin ich grad nich ganz sicher... |
Ich aber. Wer die allmonatliche Umsatzsteuervoranmeldung vornimmt, kann nicht Steuern, die er längst abgeführt hat, auch noch steuerrechtlich für sich geltend machen. Also netto.
Ja, den Gewinn habe ich dann mal ohne Privatentnahme ermittelt. Is ja eigentlich logisch. @ Sidschei: Du weißt gar nicht, was Dir entgeht. Ich kann es wirklich nur jedem empfehlen, eine tolle Selbsterfahrung. Wenn man einmal dahintergestiegen ist, macht es sogar Spaß. Ich hätte es noch mehrere Nächte so weitermachen können, leider gingen mir die Zahlen aus... Es ist möglich, auch ohne Steuerberater!
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Dobingo
Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 30
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.03.2007 13:27
Titel
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| Tofutante hat geschrieben: | | Es ist möglich, auch ohne Steuerberater! |
Klar, aber die "bauen" gerne Und da kommen manchmal verdammt geile Sachen bei raus, die man als Normalo nicht kennt.
Gewinnbegriff definiert im EStG:
Ich gehe davon aus, dass Du als Freiberufler eine Einnahmenüberschuss Rechnung machst.
Dein Paragraph wäre dann §4 Abs. 3 EStG
...können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.2Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). 3Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen....
Bedeutet:
Gewinn = Umsatz - Betriebsausgaben
Rein netto
Absetzung für Abnutzung muss beachtet werden - gerne auch als Abschreibungen tituliert. Zu finden in §7 EStG
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