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Ratze
Threadersteller
Dabei seit: 17.08.2015
Ort: Rostock
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.09.2015 14:33
Titel Eine kurze Frage zur Namensfindung |
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Hallo liebes Forum,
jetzt habe ich nun doch noch eine weitere kleinere Frage. Es verändert sich derzeit ein wenig in meinem Tuen. Die Freiberuflichkeit läuft langsam an und ich möchte mir einen neuen Anstrich verpassen. Mit meinem Namen lassen sich leider keine tollen, knackigen Kombinationen bilden (ich muss jedes mal meinen Nachnamen buchstabieren) also habe ich weiter überlegt.
Ist ein Name wie "Designbüro Irgendwas" gültig, wenn etwas kleiner mein Name mit drunter steht? Was ich mache ist ersichtlich (Design) und wer ich bin ja auch. Oder ist das dem Finanzamt schon wieder zu viel?
Liebe Grüße!
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.09.2015 20:33
Titel
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Das Recht einer freien Namenswahl haben nur Kapitalgesellschaften (also UG, KG, GmbH, AG usw. mit Eintragung im Handelsregister). Bei Personengesellschaften (Freie, Einzelunternehmer oder GBR) ist der Name der/des Inhaber(s) zu führen. Erlaubt ist lediglich ein erklärender Zusatz wie z.B. "Ingenieurbüro", "Kartoffel-Großhandlung" oder "Werbeagentur" ... isso.
Kann durchaus sein, dass ein Verstoß dagegen lange Zeit niemanden interessiert. Im Falle eines Falles kann es aber Streit geben und dann fällt das zusätzlich negativ ins Gewicht und ruft z.B. Finanzamt oder Gewerbe/Ordnungsamt auf den Plan. Eine Geldstrafe ("Ordnungsgeld") ist dann das Mindeste.
Zitat: | „Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, so kann man dort nachschauen, mit wem man Geschäfte macht.(Kaufleute)
Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, dann muss der Name des (voll haftenden) Inhabers schon aus dem Namen des Unternehmens hervorgehen.(Nicht-Kaufleute)“1 |
Näheres hier nachzulesen: www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf
Zuletzt bearbeitet von qualidat am Sa 05.09.2015 20:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.09.2015 10:40
Titel
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Hm, wenn Du als Gestalter noch nicht mal schaffst, Dir einen eigenen Namen zu geben, solltest Du vielleicht einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Ideen sind der Grundstock des Gestalters - inhaltlich wie visuell.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 07.09.2015 11:25
Titel
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Die Frage war eher mit einem rechtlichen Hintergrund. Nach dem Motto: "Darf ich das so machen."
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Ratze
Threadersteller
Dabei seit: 17.08.2015
Ort: Rostock
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.09.2015 20:22
Titel
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Genau, es ging eher um den rechtlichen Hintergrund.
Puh - das ist wieder gar nicht so einfach. Ist das "Irgendwas" bei
Tom Radziwill
Designbüro-Irgendwas
noch zugelassen? Oder müsste nach Designbüro Schluss sein? Allgemein trete ich ja mit meinem Namen auf. Klein darunter steht nur der Zusatz. Mir ist klar das ich hier keine rechtliche Beratung bekomme, aber vielleicht kann mir jemand einfach seine Meinung sagen.
Kann man sowas auch direkt beim Finanzamt erfragen um Fehler zu vermeiden?
Liebste Grüße und ein großes Dankeschön!
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.09.2015 22:55
Titel
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Was ist an dem verlinkten PDF-Dokument - immerhin von der Uni Erlangen erstellt, an der auch Jura gegeben wird - nicht zu verstehen?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 08.09.2015 08:11
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Ratze hat geschrieben: |
Tom Radziwill
Designbüro-Irgendwas
noch zugelassen? Oder müsste nach Designbüro Schluss sein? |
Das wäre absolut ok. Wird im PDF auch erklärt.
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