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Thema: (eilig)... selbstständig machen - wie viel stundenlohn? vom 15.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> (eilig)... selbstständig machen - wie viel stundenlohn?
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shy-cherry
Threadersteller

Dabei seit: 01.04.2003
Ort: Freising
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 11:31
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(eilig)... selbstständig machen - wie viel stundenlohn?

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morgen zusammen,

also erst ein kurzer abriss für den hintergrund. ich mach in einer agentur
einen anzeiger (so'n geheftetes etwas besseres blättchen halt) für einen
kleinen ort mit 7.000 einwohnern. nichts anpruchsvolles leider, typisch
anzeigenblatt eben.

nun möchte meine agentur das ding an die redakteurin verkaufen. die fragt
mich jetzt, ob ich es dann auf selbstständiger basis nebenher weiter machen
würde (aufwand sind nur ca. 20 std. pro monat).
was kannn ich da pro stunde verlangen? in meinem arbeitsvertrag steht
dasss ich nebenbei einer "auf erweb ausgerichteter tätigkeit" nachgehen
darf, also auch selbstständig. probleme kann ich ja keine kriegen, wenn ich
dann das ding weiter mache, oder? ist ja weder konkurrenz noch sonst was,
und die arbeit leidet ja nicht drunter wenn ich das am WE mache.

bitte um empfehlung, wie ich das am bestens anstellen kann. problem ist
auch dass ich keinen eigenen rechner hab. kann mir ein kleines ibook
kaufen, aber software bräuchte ich ja auch..... quark und photoshop würden
schon reichen, aber die sind wohl auch sehr teuer.... tipps? v.a. wg. dem
stundenlohn den ich (netto) kassieren kann, dass muss ich heute sagen.

bin übrigens ausgelernte werbekauffrau und ausgelernter mediengestalter...
und bisher waren noch alle mit meiner leistung zufrieden *zwinker*

danke


Zuletzt bearbeitet von shy-cherry am Mo 15.03.2004 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pryan

Dabei seit: 12.02.2002
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 11:45
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wenn ich dich richtig versteh, bist du in der agentur angestellt und willst zusätzlich selbstständig dieses anzeigenblatt machen?

also du weißt aber schon, dass du für die selbstständige tätigkeit einen gewerbeschein brauchst?
und wenn du den hast, weiß ich nicht, ob du noch als angestellte arbeiten darfst. das müsste doch dann eigentlich eher auf basis eines freien mitarbeiters laufen. und ich rede hier nicht davon, was in deinem arbeitsvertag steht, sondern wie es von gesetz vorgeschrieben ist.

kann sein das ich jetzt aber total falsch lieg. aber hier gibts doch einige selbstständige. die können dir das bestimmt näher erläutern.

da solltest du dich erstmal schlau machen und dann kannste über stundenlohn nachdenken bzw. diesen berechnen.

edit:
was die programme angeht: PS bekommste sehr günstig z.b. bei ebay und statt quark nimm indesign. ist besser und nur halb so teuer.


Zuletzt bearbeitet von Pryan am Mo 15.03.2004 11:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 3558
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 15.03.2004 11:52
Titel

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Pryan hat geschrieben:
du weißt aber schon, dass du für die selbstständige tätigkeit einen gewerbeschein brauchst?

falsch! als mediengestalter fällst du auch unter die
"künstler" und kannst somit auf freiberuflich machen.
ist allerdings auch beim finanzamt zu melden.
 
rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 11:58
Titel

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stellt sich die frage, was du gerade machst!?
du arbeitest festangestellt? also kunden von arbeitgeber abgraben, dass ist ne heikle angelegenheit! besser erstmal den chef fragen!
davon unabhängig:

schau doch mal was die kundin die sache jetzt kostet. das machst du dann etwas billiger und verdienst genug Lächel

also so ne kenngröße für ne MG-stunde, die man dem kunden berechnet, liegt so zwischen 50-75 euro, würde ich mal sagen. allerdings eher als pauschale. wenn du also sagst, broschüre mit Xseiten, pro seite X stunden, dann kostet die broschüre x euro. wenn du dann 4 stunden mehr brauchst, würde ich das dann nicht unbedingt berechnen.

freier webdesigner bekommt 30 euro/stunde, diese zahl kenne ich zumindest.

ich bekomme studentenjobtechnisch 15 euro und fahre damit sehr gut. übliche studentenjoblöhne liegen so bei 9 euro.

das kommt natürlich immer auf alles an... *zwinker*

aber hey, du bist werbekauffrau. wem erzähle ich das?
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gehirnfabrik

Dabei seit: 04.07.2003
Ort: Stuttgart
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 12:08
Titel

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also stundenlohn solltest du halt auch mit deinen Unkosten rechnen was du brauchst ....

Es gibt aber auch programme bzw. Exeltabellen mit dem du das durchrechnen kannst ... google da mal nach betriebskosten berechnung oder so ...


Programme kann ich dir den Tip geben ... so habe ich das gemacht ... günstige alte Version kaufen z.b.: Photoshop 4 gibt es bei ebay schon mit Glück für 15-30 Euro und dann updaten auf 8 oder 7 für um die 260 Euro


Nebenher mit Gewerbeanmeldung möglich achte dabei das du Künstler bist ... dann brauchst du keine Gewebesteuern abführen .... jedefalls bin ich bis jetzt noch nie an den Betrag gekommen ...
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 12:56
Titel

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PS 6 für 50 ? bei e-bay und dann ein Update z; B, auch hier:

http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=5781
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PatrickB

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 13:16
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Pryan hat geschrieben:
...und ich rede hier nicht davon, was in deinem arbeitsvertag steht, sondern wie es von gesetz vorgeschrieben ist.

Also soweit ich weiss muss man das grundsätzlich mit dem Arbeitgeber absprechen, Rechtlich kann das (soweit ich informiert bin) nur zu Problemen führen wenn du über dein Gewerbe mehr verdienst als über deinen Job als Angestellte.


Zuletzt bearbeitet von PatrickB am Mo 15.03.2004 13:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pryan

Dabei seit: 12.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 13:22
Titel

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PatrickB hat geschrieben:
Pryan hat geschrieben:
...und ich rede hier nicht davon, was in deinem arbeitsvertag steht, sondern wie es von gesetz vorgeschrieben ist.

Also soweit ich weiss muss man das grundsätzlich mit dem Arbeitgeber absprechen, Rechtlich kann das (soweit ich informiert bin) nur zu Problemen führen wenn du über dein Gewerbe mehr verdienst als über deinen Job als Angestellte.


ich bin ja auch von einer selbstständigkeit MIT gewerbeschein ausgegangen. da kannste ja als freier mitarbeiter arbeiten aber doch NICHT noch zusätzlich als angestellter. oder?
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