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Benutzer 48572
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 12:00
Titel DTP-Reinzeichner freiberuflich oder gewerblich selbständig? |
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Hallo an alle!
Ich beabsichtige, mich als Reinzeichnerin/DTP-Operator selbständig zu machen und versuche, eine "verbindliche" Auskunft zu erhalten, ob man als Reinzeichner als freiberuflicher oder gewerblicher Selbständiger gilt.
Ich weiß, dass man sich eine wirklich verbindliche Auskunft nur beim zuständigen Finanzamt einholen kann, bevor ich diesen Schritt gehe, würde ich allerdings gern Eure Meinung dazu hören.
Vielleicht ist hier ja jemand, der auch als freiberufliche/r Reinzeichner/in arbeitet und mir dazu was sagen kann.
Freue mich auf eure Antworten
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h und m
Dabei seit: 07.10.2005
Ort: Hamburg
Alter: -
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Benutzer 48572
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 17:44
Titel
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Hallo H&M!
Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Ich habe auch schon ähnliche Seiten und Infos in Büchern gefunden, die das, was du mir verlinkt hast, beschreiben; doch wirklich explizit ist mein Beruf dort auch nicht aufgeführt.
Bist du selbst denn auch als freier RZler unterwegs?
Falls hier jemand ist, der denselben Weg gegangen ist, wie ich ihn anstrebe, würde ich mich sehr über einen Austausch freuen.
Beispielsweise ist mir noch recht unklar, wie ich das Schreiben ans Finanzamt formulieren soll, sodass die dort verstehen, was ein Reinzeichner ist und macht und mich somit richtig einstufen können und nicht von vornherein als gewerbetreibend abstempeln. Außer natürlich, wenn dem definitiv so ist.
Viele Grüße!
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 20:28
Titel
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teufelshuhn hat geschrieben: | Hallo H&M!
Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Ich habe auch schon ähnliche Seiten und Infos in Büchern gefunden, die das, was du mir verlinkt hast, beschreiben; doch wirklich explizit ist mein Beruf dort auch nicht aufgeführt. |
Natürlich nicht - der Reinzeichner arbeitet ja auch komplett weisungsgebunden und setzt Vorgaben um. Das widerspricht der Idee der freiberuflichen, hier künstlerischen, Tätigkeit ...
Zitat: | Beispielsweise ist mir noch recht unklar, wie ich das Schreiben ans Finanzamt formulieren soll, sodass die dort verstehen, was ein Reinzeichner ist und macht und mich somit richtig einstufen können und nicht von vornherein als gewerbetreibend abstempeln. Außer natürlich, wenn dem definitiv so ist. |
Dem ist definitv so. Die RZ erbringt ja nun genau das Gegenteil einer kreativen, eigenschöpferischen Leistung. Sie hat nach exakten Vorgaben druckfähig umzusetzen. Das ist penibles Handwerk und ich meine das nicht negativ! Du kommst als Reinzeichnerin auch nicht in die KSK.
Wenn Du dem FA schreibst, was Du machst, hast Du keine Chance auf die Anerkennung als Freiberufler. Die sagen Dir, IMO zurecht, dass Du eine handwerklich-gewerbliche Tätigkeit ausübst.
Du könntest Dich natürlich dem FA gegenüber als Grafikerin ausgeben. Das Problem ist aber, dass die Agenturen, für die Du als RZ arbeitest, vmtl. eine Rechnung über die Leistung *Reinzeichnung* wollen - dann müssen nämlich auch sie keine Abgaben an die KSK leisten.
Warum holst Du Dir nicht einfach den Gewerbeschein und basta?
c_writer
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Benutzer 48572
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 21:14
Titel
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hi cwriter,
danke auch für deine antwort. im prinzip hast du ja recht, ich betrete hier halt gerade neuland, deswegen findest du hier evtl. fragen, die für DICH ganz klar sind, für mich jedenfalls (noch) nicht.
kannst du mir denn auch sagen, ob es weitere „nachteile” - abgesehen von der doppelten buchführung für gewerbliche tätigkeiten gibt?
viele grüße!
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 21:32
Titel
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teufelshuhn hat geschrieben: | hi cwriter,
danke auch für deine antwort. im prinzip hast du ja recht, ich betrete hier halt gerade neuland, deswegen findest du hier evtl. fragen, die für DICH ganz klar sind, für mich jedenfalls (noch) nicht. |
Na, deshalb antworte ich ja.
Zitat: | kannst du mir denn auch sagen, ob es weitere „nachteile” - abgesehen von der doppelten buchführung für gewerbliche tätigkeiten gibt? |
Du wirst ab Einkünften von mehr als 24.500 Euro gewerbesteuerpflichtig und die IHK wir sich wegen der Mitgliedschaft bei Dir melden. Aber das ist auch nicht so wild, IIRC ist die bei Neugründungen erstmal beitragsfrei und richtet sich danach nach den Einkünften.
c_writer
P.S.: War unklar formuliert: Die IHK meldet sich nicht erst ab 24.500 Euro Einkünften, sondern nachdem Du Dein Gewerbe angemeldet hast.
Zuletzt bearbeitet von am Sa 12.05.2007 21:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 48572
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 12.05.2007 21:35
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vielen dank für deine antworten!
schönen abend noch
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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