Dabei seit: 04.12.2006 Ort: München Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Di 11.11.2008 10:41 Titel
Dritte Probezeit zulässig?
Hallo zusammen,
ich habe im April 2006 bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag unterschrieben der eine 6 monatige Probezeit beinhaltetet. Im September habe ich dann einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, auch wieder 6 monate Probezeit.
Im Juni 2008 wurde ich nach der Ausbildung übernommen, wieder mit 6 monatiger Probezeit.
Die Positionbeschreibung (falls relevant) lautete wie folgt:
April 2006 - September 2006: Mitarbeiter Administration
September 2006 - Juni 2008: Auszubildneder Mediengestalter
Juni 2008 - heute: Junior Projektmanager Web & WAP
Da ich ja schon über zweieindhalb Jahre in der Firma tätig bin frage ich mich nun ob die 3. Probezeit überhaupt zulässig ist? Meiner Meinung nach kann es nicht sein das ich bei einem einzelnen Arbeitgeber 18 Monate keinen Kündigungsschutz habe *?*.
Dabei seit: 11.11.2007 Ort: Fürth Alter: 35 Geschlecht:
Verfasst Di 11.11.2008 10:49 Titel
also 6 monate Probezeit in der Ausbildung ansich sind schon nicht zulässig. Das maximale da wäre 4 Monate - mit der anderen Gesetzgebung kenne ich mich allerdings nicht aus. Tut mir Leid.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Di 11.11.2008 11:05 Titel
mit der probezeit der ausbildung hat lexk recht. bei den anderen geschichten - ich gehe mal davon aus, das es jedes mal eine neue stelle mit neuem vertrag war. rein rechtlich dürfte das wohl zulässig sein.
Dabei seit: 23.08.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 11.11.2008 11:06 Titel
Hi,
ich glaube das Ausbildung und Beschäftigung getrennt gesehen werden. D.h. theoretisch kann dein AG nach Beendigung der Ausbildung dich max. zwei jahre jeweils ein halbes jahr auf probe beschäftigen.
Nach der Ausbildung ein halbes Jahr Probezeit wird in unserem Betrieb leider auch praktiziert
Dabei seit: 04.12.2006 Ort: München Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Di 11.11.2008 11:27 Titel
aUDIOfREAK hat geschrieben:
mit der probezeit der ausbildung hat lexk recht. bei den anderen geschichten - ich gehe mal davon aus, das es jedes mal eine neue stelle mit neuem vertrag war. rein rechtlich dürfte das wohl zulässig sein.
also ist mein Arbgeitgeber hier auf der sicheren Seite? An wen kann ich mich wenden um ein sicheres Feedback zu bekommen?
Dabei seit: 08.04.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 11.11.2008 13:42 Titel
Hallo ihr Lieben
Also ich weiß das man laut Gesetzt nach der Ausbildung wegen dem NEUEN Vertrag wieder eine Probezeit zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zulässig ist!!!
Aber ich versteh nicht warum dein Arbeitgeber das macht schließlich kennt der dich ja jetzt lange genug und ich denke
dann reichen 3 Wochen bis garkeine Probezeit
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