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Thema: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für arme? vom 05.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für arme?
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pcfan
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Verfasst Mi 05.09.2007 02:16
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die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für arme?

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hallo,

ich glaube dies ist ein thema was uns alle angeht.

sicher muss ich mich nicht alleine mit diesem verein rumschlagen. seit ein paar wochen wird, soweit ich weiß, in drückerkolonnenmanier gegen werbeunternehmen vorgegangen.

vor einer woche hatte ich eine schätzung auf dem tisch nach welcher ich rückwirkend knapp 17 000 euro an die ksk zahlen sollte. das ganze hält man natürlich erstmal für einen üblen scherz, also hab ich dort ganz einfach angerufen und nachgefragt.

dort habe ich die auskunft erhalten, sofern ich alle meine arbeiten mit abhängig beschäftigten (angestellte) regel könnte ich eine sog. nullmeldung abgeben und fertig ist der lack, sogar von der abgabepflicht befreien lassen dürfte ich mich hieß es damals.

soweit so gut, alles fertig gemacht und hingesendet. vor 3 tagen kam der nächste brief, nach prüfung meiner website sollte ich meinen bescheid doch bitte nochmal überdenken da ich veranstaltungsmanagement ebenfalls im portfolio hätte. na schönen dank auch, dafür brauch ich keine ksk, ich weiß selber was ich alles anbiete.

dann am heutigen tag nochmal angerufen und nett nachgefragt was die denn eigentlich wollen. dann begann die odysee...

grundsätzlich abgabepflicht sind wir unternehmer nämlich nicht nur bei "echten" künstler, die über die ksk versichert sind sondern auch für jeden anderen dienstleister der unser unternehmen irgendwann mal unterstützt hat. dazu gehören sowohl promo-girls, private übersetzer, freiberufler, einzelunternehmen, studenten, etc. .nach aussage der dame auch programmierer und jeder der ebenfalls künstlerische leistungen anbietet. also auch der nette folienonkel der mir immer meine plotts schneidet, denn auch dieser macht ab und zu "werbung".

das heißt also im klartext, das ich für jedes honorar welches je an externe dienstleister gezahlt wurde rückwirkend zur rechenschaft gezogen werden kann. das heißt wenn mir mal jemand eine übersetzung gemacht hätte auf honorarbasis, dann muss ich 5,1% dieser summe jetzt an die ksk abführen. wohlgemerkt ist dieser jemand nicht in der ksk versichert.
das heißt auch für die zusammenarbeit mit "echten" unternehmen (einzelgesellschaften) welche nicht als künstler eingestuft sind, privat versichert sind und auch fleißig alle abgaben für ihre angestellten zahlen bin ich als einzelunternehmen abgabepflichtig.

da die ksk dies wohl fast nach eigenem ermessen entscheidet, fällt so ziemlich jede andere firma mit der man im laufe seiner existenz zusammenarbeitet in dieses raster.

aber es geht noch weiter, nicht nur das WIR rückwirkend zahlen sollen, nein, auch unsere kunden sollen in zukunft zur kasse gebeten werden. das heißt wenn ihr für die firma "xyz" grafische leistungen erbringt, muss diese firma 5,1% der von euch veranschlagten summe ebenfalls an die ksk abführen. daraus ergibt sich das so ziemlich jedes unternehmen in deutschland ebenfalls abgabepflichtig ist, denn auch visitenkarten etc. fallen unter künstlerische leistungen. was dies alles für die auftragsvergabe und die kaufkraft bedeutet sollten wir alle wissen.

die frage nun, was tun? einfach zahlen geht ja wohl nicht, da dies für viele kleine unternehmen das sichere aus bedeuten würde.

des weiteren verhält es sich momentan so, das nicht alle werbeunternehmen angeschrieben werden, sondern nur ein teil, was wiederum bedeuten würde das einige von uns laut ksk abgabepflichtig sind und andere wiederum vorerst durchs raster fallen. ich bin zwar kein jurist, aber nach meiner auffassung wird hier massivst in die marktwirtschaft eingegriffen, da die unternehmen die nicht angeschrieben wurden, momentan natürlich im vorteil sind.

ich werde die dokumente morgen an meinem anwalt zur überprüfung geben und erwäge, sollte hierzu ausreichend anlass bestehen, eine klage dagegen einzureichen.

doch bevor dieser schritt gegangen wird, würde ich mich gerne mit anderen unternehmen austauschen, die momentan das gleiche problem haben. gerne bin ich auch bereit eine sammelklage einzureichen.

über pn´s von ebenfalls betroffenen würde ich mich freuen.

PS: diese infos entnehme ich lediglich einem von mir geführten telefonat mit einer doch sehr redseeligen mitarbeiterin der ksk.


Zuletzt bearbeitet von pcfan am Mi 05.09.2007 02:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

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Verfasst Mi 05.09.2007 02:45
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http://www.mittelstandsblog.de/2007/06/bei-fehlender-kunstlersozialabgabe-droht-hohe-strafe/

Ganz wichtig ist der Aspekt, dass die Deutsche Rentenversicherung in Zukunft das noch ueberprueft.
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GreenMan
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Verfasst Mi 05.09.2007 02:48
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Re: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für ar

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und wech

Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mi 05.09.2007 02:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcfan
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Verfasst Mi 05.09.2007 02:50
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Re: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für ar

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GreenMan hat geschrieben:
pcfan hat geschrieben:
gerne bin ich auch bereit eine sammelklage einzureichen.

Eine "Sammelklage" gibt es nicht in Deutschland:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=27882


weißte wo ich mir diese info jetzt hinstecke?

es ist sehr wohl möglich in deutschland einen anwalt zur durchsetzung der forderung vieler mandaten zu beauftragen, wie sich das dann nennt ist mir ziemlich egal.

ich wäre dir sehr verbunden wenn ich dich am eigentlichen thema beteiligen würdest, solltest du nichts dazu zu sagen haben, dann bleib dem beitrag einfach fern.

danke.
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Zeithase

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Verfasst Mi 05.09.2007 02:52
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Re: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für ar

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GreenMan hat geschrieben:
pcfan hat geschrieben:
gerne bin ich auch bereit eine sammelklage einzureichen.

Eine "Sammelklage" gibt es nicht in Deutschland:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=27882


Ja, schoen. Korinthen kacken tun wir heute mal nicht, dazu ist das Thema zu ernst. Es gibt immerhin die Moeglichkeit der Prozessverbindung und weiß Gott auch andere Moeglichkeiten, gemeinsam dagegen vorzugehen. Insbesondere ist im KSK-Fall der Wettbewerbsvorteil auslaendischer Unternehmen ein Stichwort gegen diesen ganzen Scheiß, was allerdings den EuGH betreffen wuerde.

Bei einer Verfassungsbeschwerde bin ich definitiv sofort dabei.

// Edit: "Ungerecht" ist IMHO vorallem die Klausel, dass davon nur Personengesellschaften betroffen sind.

Zitat:
Nicht abgabepflichtig sind dagegen Zahlungen an juristische Personen wie z. B. eine GmbH.

aus: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmer.php


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 05.09.2007 03:59, insgesamt 3-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Mi 05.09.2007 03:29
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Re: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für ar

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pcfan hat geschrieben:

da die ksk dies wohl fast nach eigenem ermessen entscheidet, fällt so ziemlich jede andere firma mit der man im laufe seiner existenz zusammenarbeitet in dieses raster.


Die KSK entscheidet schon _lange_ nichts mehr nach eigenem Ermessen, sondern wird von Gerichten dazu gezwungen,
Hinz und Kunz aufzunehmen.

Wenn Du mal die Suche benutzt, findest Du eine ganze Reihe von Threads von Leuten, die un-be-dingt in die KSK rein wollen - klar, ist ja auch ganz doll praktisch, wenn der Steuerzahler die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Da spart man auch als Gutverdiener gerne und die stark Richtung Hartz IV-Satz vor sich hinkrebsenden, im Grunde nicht konkurrenzfähigen "Selbstständigen" nehmen das sowieso gerne mit.

Dass die KSK dafür nicht gedacht war und das irgendwann nach hinten los geht, interessiert halt nicht.

Jetzt kommen die Folgen: Die KSK wird künftig weitaus schärfer die Versicherten abprüfen und sie wird auch weitaus schärfer darauf achten, dass die abgabepflichtigen Unternehmen ihre Abgaben auch abführen, was sie in der Vergangenheit nur sehr zögerlich getan haben.

Zitat:
aber es geht noch weiter, nicht nur das WIR rückwirkend zahlen sollen,


Nur wenn IHR bisher nicht bezahlt habt, obwohl IHR musstet.

Zitat:
nein, auch unsere kunden sollen in zukunft zur kasse gebeten werden. das heißt wenn ihr für die firma "xyz" grafische leistungen erbringt, muss diese firma 5,1% der von euch veranschlagten summe ebenfalls an die ksk abführen.


Das war schon immer so. Nur die Zahlungsmoral liess eben zu wünschen übrig.

Zitat:
was dies alles für die auftragsvergabe und die kaufkraft bedeutet sollten wir alle wissen.


Erklär' mal, was das mit der "Kaufkraft" zu tun haben soll. Meinst Du damit den in einer Gütermenge ausgedrückten Währungswert oder das für Konsumzwecke verfügbare Einkommen von Privathaushalten?

Zitat:
PS: diese infos entnehme ich lediglich einem von mir geführten telefonat mit einer doch sehr redseeligen mitarbeiterin der ksk.


Bisschen dünne Informationsbasis. Aber für 'Ich nehm' mir 'nen Anwalt und klage' reicht's in Deutschland immer. So ist die KSK auch an den Haufen Schmarotzer gekommen, der die Kasse jetzt belastet.

c_writer
 
pRiMUS

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Verfasst Mi 05.09.2007 06:51
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Re: die künstlersozialkasse - geldmaschine oder segen für ar

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c_writer hat geschrieben:
Aber für 'Ich nehm' mir 'nen Anwalt und klage' reicht's in Deutschland immer. So ist die KSK auch an den Haufen Schmarotzer gekommen, der die Kasse jetzt belastet.

c_writer


genau sowas, bzw sowas in der richtung habe ich gestern bereits im chat geschrieben. man muss immer beide seiten sehen.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 05.09.2007 07:52
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was ich halt witzlos finde an dieser diskussion ist, das ich für leistungen zahlen soll, mit denen ich gar nichts zu tun hab. ich hab absolut kein problem ksk zu zahlen, wenn ich einen künstler beschäftige und mit z.b. ein bild malen lass oder eine illu erstellen. das ist eine künstlerische arbeit.

allerdings sehe ich es irgendwo nicht ein zu zahlen, wenn ich mir ein script programmieren lass (ja auch programmierer bzw. "webdesigner" im weitesten sinne werden als künstler eingestuft!!!) und der programmierer selbst am ende kein mitglied bei der ksk ist. denn das trägt dann wirklich massiv zur wettbewerbsverzerrung bei, weil wie c_writer schon richtig sagt ein großteil der bei der ksk versicherten keine künstler im eigentlichen sinne sind, sondern irgendwelche freelancer und einzelunternehmer, die ohne diese quersubvention von ihren mageren einnahmen keine krankenversicherung zahlen könnten.

sozialer gedanke in allen ehren aber das geht mir entschieden zu weit. ich muss gezwungenermaßen meine mitbewerber unterstützen, die mir dann am ende mit billigpreisen versuchen kunden abspänstig zu machen und trotzdem leben können, weil sie weniger fixkosten haben??? wie gesagt, wenn es künstler im eigentlichen sinne wären, alles gar kein thema. aber nich für irgendwelche möchtegern-selbständigen, die eh nach 1 oder 2 jahren wieder von der bildfläche verschwunden sind, weil sie es nicht auffe kette kriegen, anständig selbständig zu sein.
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