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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.12.2009 23:31
Titel Die ewigen KSK-Fragen. Heute: Code-Einkauf abgabepflichtig? |
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Hallo,
leider ist es wieder ein leidiger KSK-Thread, der eine Frage und keine Antwort zur Grundlage hat (wäre ja langweilig). Ich habe schon verzweifelt gesucht, aber mit gängigen und schlüssigen Schlüsselwörtern kein Ergebnis erbracht.
1. Also: ich weiß, dass ich als Künstler, wenn ich künstlerische Leistung einkaufe, um meine künstlerische Leistung umsetzen zu können, auch Abgaben an die KSK zahlen muss (wollte fast "müsste" schreiben). Wie verhält es sich aber, wenn ich eine Website gestalte und von jemand anders die reine Programmierung zuarbeiten lasse? Nach meinem Verständnis muss ich dazu nichts abführen, schließlich ist ja nicht mal anteilig etwas Künstlerisches an der Arbeit meines Zulieferers.
2. Und darüber hinaus eine Frage, die auch die knapp 1 Mio. Threads zu dem Thema mir nicht eindeutig beantworten konnten: Wenn ein Unternehmer in irgendeinem langweiligen Beruf einmalig eine Geschäftsausstattungsgestaltung (Corporate Design?) für, sagen wir, Logo, Briefkopf, Website, Flyer in Auftrag gebe, von regelmäßig also, abgesehen von vielleicht einer "Nachbestellung" eines Mediums pro Jahr, keine Spur, oder sei es auch nur eine Website oder ein Flyer, muss er dann KSK-Abgaben zahlen?
3. [/i]Einen habe ich noch: ist es auch richtig, dass mein angegebenes vermutetes Einkommen (oder muss man seinen Gewinn angeben?!) bestimmt, wie hoch der Satz für das kommende Kalenderjahr für die Pflegeversicherung ist (bin privat krankenversichert) und nicht die tatsächlichen Einnahmen? Was passiert, wenn ich mehr oder weniger einnehme? Soweit ich gelesen habe, bekommt man das dann praktisch zuvielgezahlte Geld nicht zurück. Und wenn ich mehr verdiene?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 09:51
Titel
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eine 100%ige aussage dazu ist selbst von der ksk nicht zu bekommen. ich hab da diverse male angerufen - mal heisst es die programmierung ist nicht abgabepflichtig, dann wieder ist sie es, weil alles, was nötig ist um ein werbemedium zu erstellen abgabepflichtig ist. im zweifelsfall lass ich's drauf ankommen und gebe reine programmierarbeiten erstmal nicht an, bis ich von offizieller stelle wirklich eine eindeutige aussage bekomme.
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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 11:40
Titel
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So hätte ich's wohl mit meinem gesunden Menschenverstand auch gemacht... ist ja die einleuchtendste Lösung dafür.
Zuletzt bearbeitet von froschfinger am Do 03.12.2009 11:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 11:44
Titel
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froschfinger hat geschrieben: | So hätte ich's wohl mit meinem gesunden Menschenverstand auch gemacht... ist ja die einleuchtendste Lösung dafür. |
ob das die ksk hinterher genauso sieht ist dann allerdings fraglich. aber im zweifelsfall kann man gegen solche bescheide ja dann einspruch einlegen oder zur not klagen. vielleicht gibts dann endlich mal rechtssicherheit für die gestalter und programmierer dieser welt.
eine sehr gute anlaufstelle ist im übrigen http://www.kskontra.de
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Skythia
Dabei seit: 08.09.2008
Ort: Konstanz
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 15:37
Titel
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Nur zu Deiner 2. Frage weiß ich was:
Ist in der Informationschrift Nr. 2 zur Künstlersozialabgabe unter Punkt 6 enthalten (PDF zum download)
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/informationsschriftenfuerunternehmenundverwerter.php
Gelegentliche Auftragserteilung:
... Lediglich die einmalige oder seltene, unbedeutende Inanspruchnahme von Design-Leistungen führt nicht zur Abgabepflicht ...
Also ich denke das betrifft kleine Firmen, die gelegentlich Design-Leistungen zur Eigenwerbung kaufen.
Die müssen nichts zahlen ...
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