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Thema: DESIGNERDOCK - Umgang mit Provision vom 08.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> DESIGNERDOCK - Umgang mit Provision
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Cybergalactica
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2008
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Verfasst Fr 08.04.2011 15:51
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DESIGNERDOCK - Umgang mit Provision

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Hallo in die Runde,

ich hätte mal eine Frage an euch alle! Ich bin bei DESIGNERDOCK, und mir wurde ein Job vermittelt, der sich wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum für feste freie Mitarbeit 2 bis 3 Tage die Woche erstrecken wird (bis zu einem Jahr).

Da man ja als freier Grafikdesigner jeweils 10 Prozent pro Rechnung an DESIGNERDOCK abtreten muss, würde ich ganz gerne wissen, wie ihr das mit euren Agenturen regelt, mit denen ihr länger zusammen arbeitet?

Ich sehe es nämlich nicht so recht ein, DESIGNERDOCK 10 Prozent meines Gesamtnettobudgets über einen sehr langen Zeitraum zu entrichten. 3 Monate dürften in Ordnung sein, danach kann man sich mit der Agentur darauf einigen, ohne DESIGNERDOCK zusammen zu arbeiten (wie auch immer).

Wart ihr schon mal in so einer Situation oder welche Erfahrungen habt ihr mit DESIGNERDOCK in dieser Beziehung? Vielen Dank für eure Meinungen im voraus!

LG


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 09.04.2011 08:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.04.2011 16:15
Titel

Re: DESIGNERDOCK

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Cybergalactica hat geschrieben:
danach kann man sich mit der Agentur darauf einigen, ohne DESIGNERDOCK zusammen zu arbeiten (wie auch immer).

Naja, die Agenturen werden ja auch ihre entsprechenden Verträge mit DESIGNERDOCK haben...

Und für die Bewerber steht ja auch drin:
Zitat:
3.5. Sämtliche vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Vertragspartner mit den Auftraggebern Dienst-, Werk- oder Arbeitsverträge abschließt, die ihm durch die Vermittlungstätigkeit von DESIGNERDOCK unmittelbar oder mittelbar bekannt geworden sind. Dazu gehören insbesondere Folgeaufträge, die der Vertragspartner vom Auftraggeber erhält, nachdem er durch DESIGNERDOCK an diesen vermittelt wurde.

Das müsste dir doch schon vorher bekannt gewesen sein, oder? Und wenn du nicht damit einverstanden bist, wieso hast du dann unterschrieben? Dann darfst du auch nicht mit DESIGNERDOCK zusammenarbeiten oder eben vorher mit denen klären was dir nicht passt... * Keine Ahnung... *
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bk1

Dabei seit: 14.04.2004
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Verfasst Fr 08.04.2011 16:16
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Ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit DESIGNERDOCK (hatte bislang aber nur als Festangestellter bzw. Suchender mit denen zu tun).

Wenn ich die Aussage "wie das mit den Agenturen regeln" richtig verstehe, suchst du ja nach einem Weg, die Abgabe irgendwie zu umgehen. Das ist natürlich deine Sache. Aber korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Die Tatsache, dass Freelancer 10% ihrer Einkünfte durch vermittelte Projekte als Provision abgeben müssen, war dir doch bekannt, oder? Und du hast eingewilligt, richtig?

Freu dich doch lieber über die 90%, die du ohne DESIGNERDOCK wahrscheinlich nicht gehabt hättest.
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pantonine

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Verfasst Fr 08.04.2011 17:23
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Zitat:
Dazu gehören insbesondere Folgeaufträge, die der Vertragspartner vom Auftraggeber erhält, nachdem er durch DESIGNERDOCK an diesen vermittelt wurde.
NAL, but: Krass. Sowas ist gültig nach deutschem Recht? Finde ich ja ziemlich fragwürdig.
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Cybergalactica
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2008
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.04.2011 17:40
Titel

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pantonine hat geschrieben:
Zitat:
Dazu gehören insbesondere Folgeaufträge, die der Vertragspartner vom Auftraggeber erhält, nachdem er durch DESIGNERDOCK an diesen vermittelt wurde.
NAL, but: Krass. Sowas ist gültig nach deutschem Recht? Finde ich ja ziemlich fragwürdig.


Das finde ich allerdings auch! Es gibt da aber auch einen Passus, der besagt:

"Die Provisionspflicht beginnt mit dem ersten Buchungstag und endet 18 Monate nach der Bezahlung der 1. Provisionsrechnung an DESIGNERDOCK."

Das heißt im Konkreten, dass die Provisionspflicht nach 18 Monaten automatisch endet. Fraglich ist, ob das rechtens ist, wie du bereits fest gestellt hast.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
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Verfasst Fr 08.04.2011 19:23
Titel

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Woher will solch eine Plattform denn wissen, wie der Kundenkontakt/Auftrag zustande gekommen ist???

Und was hat der Kunde davon, das Ganze darüber bei Folgeaufträgen abzuwickeln? Er zahlt ja quasi 10% zuviel. Da kann man ja genausogut sagen, der Kunde kriegt 5 und der Designer 5, alle gewinnen fünf und keiner braucht eine Vermittler (gibt ja noch zig andere, da will ich keinen beim Namen nennen Grins )


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Fr 08.04.2011 19:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Fr 08.04.2011 19:55
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Zitat:
Und was hat der Kunde davon, das Ganze darüber bei Folgeaufträgen abzuwickeln?

Du hast nicht richtig gelesen. Von darüber abwickeln steht da ja eben nichts.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.04.2011 08:02
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Cybergalactica hat geschrieben:

Das heißt im Konkreten, dass die Provisionspflicht nach 18 Monaten automatisch endet. Fraglich ist, ob das rechtens ist, wie du bereits fest gestellt hast.


Wieso sollte das nicht rechtens sein? Das ist Privatrecht und ein entsprechender Vertrag. Da kann man alles mögliche reinschreiben, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Und da zu einem Vertrag (fast egal, welcher Art) immer zwei Willenserklärungen gehören, obliet es jedem selbst, einzuwilligen oder nicht.
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