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Thema: Der Kunde und sein Font - wie funktioniert das nun genau? vom 03.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Der Kunde und sein Font - wie funktioniert das nun genau?
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Fusseltrine
Threadersteller

Dabei seit: 16.08.2005
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.08.2006 21:38
Titel

Der Kunde und sein Font - wie funktioniert das nun genau?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Falls es schon Beiträge zum Thema gibt - immer her damit. Ich habe leider nix gefunden.

Für alle hilfsbereiten Fragenklärer nochmal die Frage: Wie "verrechne" ich den erworbenen Font beim Kunden?

Ich erwerbe also einen Schriftschnitt. Dann gibt es ja (soweit ich gehört habe) sog. Volumenlizenzen...
Wie genau funktioniert das nun?
Bezahle ich als unternehmer diese schrift als investition?
oder stelle ich dem KD diese in rechnung? komplett?
und wie is das wenn ich bereits eine schrift erworben habe und ein anderer kunde diese ebenfalls in der briefschaft o.ä. nutzen möchte - muss er sowas wie nutzungsrechtgebühren zahlen?

für jeden hilfreichen hinweis auch in form von info-sites bedanke ich mich höflich.

fusseltrine
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KleinSchlaffi

Dabei seit: 04.08.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 04.08.2006 08:44
Titel

Es gibt 3 Möglichkeiten bei Fremdleistungen

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Wenn du mit dem FONT arbeitest, so geht dieser in deinem Bestand über. Übergibst du den FONT, so ist es in der Rechnung ein Durchlaufender Posten. Achte auf den MwSt. – Satz, den du ebenfalls durchreichen solltest. Deklariere es definitiv als Fremdleistung und nicht ein Eigenleistung.

Verbindest du den Erwerb einer Lizenz mit einem Auftrag (Signet – Entwurf, Kataloggestaltung, etc.), den der Kunde an dich erteilt hat, so kannst du…

a) eine einmalige Mehrkostenentschädigung berechnen,
b) im Gesamtentwurf, als Leistung mitberechnen,
c) die Rechnung direkt vom Kunden bezahlen lassen.

Grafiker, Designer und auch Gestalter haben eigentlich fast alle Schriften im Portfolio. Wenn der Kunde mit einem Vorschlag kommt und die Mehrkosten nicht übernehmen möchte, so passt dieser FONT einfach nicht in dein Gesamtkonzept. Mit der Übertragung der FONT - Lizenz wird es sicherlich Schwierigkeiten geben.

MEIN TiPP: Behalte FONTS immer in deinem Bestand.

Hast du dir diesen bestimmten FONT ausgesucht, so ist es Eigenbedarf und wird vom Kunden nicht übernommen. Die Kosten können dann wie Büromaterial oder Fremdleistungen in deiner Steuer berücksichtigt werden. Du darfst jedoch im Verwendungszweck nicht den Kunden (Von deinem Auftraggeber) erwähnen, wenn du es in der Fremdrechnung deklarierst.
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