KleinSchlaffi
Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst Fr 04.08.2006 08:44
Titel Es gibt 3 Möglichkeiten bei Fremdleistungen |
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Wenn du mit dem FONT arbeitest, so geht dieser in deinem Bestand über. Übergibst du den FONT, so ist es in der Rechnung ein Durchlaufender Posten. Achte auf den MwSt. – Satz, den du ebenfalls durchreichen solltest. Deklariere es definitiv als Fremdleistung und nicht ein Eigenleistung.
Verbindest du den Erwerb einer Lizenz mit einem Auftrag (Signet – Entwurf, Kataloggestaltung, etc.), den der Kunde an dich erteilt hat, so kannst du…
a) eine einmalige Mehrkostenentschädigung berechnen,
b) im Gesamtentwurf, als Leistung mitberechnen,
c) die Rechnung direkt vom Kunden bezahlen lassen.
Grafiker, Designer und auch Gestalter haben eigentlich fast alle Schriften im Portfolio. Wenn der Kunde mit einem Vorschlag kommt und die Mehrkosten nicht übernehmen möchte, so passt dieser FONT einfach nicht in dein Gesamtkonzept. Mit der Übertragung der FONT - Lizenz wird es sicherlich Schwierigkeiten geben.
MEIN TiPP: Behalte FONTS immer in deinem Bestand.
Hast du dir diesen bestimmten FONT ausgesucht, so ist es Eigenbedarf und wird vom Kunden nicht übernommen. Die Kosten können dann wie Büromaterial oder Fremdleistungen in deiner Steuer berücksichtigt werden. Du darfst jedoch im Verwendungszweck nicht den Kunden (Von deinem Auftraggeber) erwähnen, wenn du es in der Fremdrechnung deklarierst.
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