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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 08.10.2008 00:16 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Datei Freigabe ohen Bezahlung, wie macht Ihr das? vom 05.02.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Datei Freigabe ohen Bezahlung, wie macht Ihr das?
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Autor Nachricht
sydney28
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.02.2007 16:27
Titel

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Ich werde folgendes machen.

Ich schreibe ihm eine E-Mail, in der ich die Stunden detailiert aufliste, ich fuege das Angebote bei und seine unzaehliegen E-Mails mit aenderungs wuenschen. Anhand der Stundne kann er sich ja 1und1 zusammen zaehlen, es sollte ihm klar sein das ich nicht fuer 8 Euro die Stunde arbeite. Ich bitte Ihm hoefflichst die Rechnung zu begleichen und zwar wie in der ersten Rechnung steht bis zum 28.02.2007 da die 14Tage ablaufen. Tzz 80 Euro fuer 6 aendrungen der hat sich doch nicht mehr alle Lächel


Vielen DANK AN ALLE die mir geholfen haben.
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C.Krumm

Dabei seit: 29.03.2007
Ort: Elgendorf
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.03.2007 13:43
Titel

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und genau wegen so geschichten arbeite ich (wir) ausschließlich mit verträgen. wir sind (z.t. mit namhaften firmen) so auf die schnauze gefallen. ich kann nur jedem raten einen richtigen vertrag für jede zu tätigende leistung aufzusetzen, in dem der zeitrahmen, die arbeitsabläufe und vor allem der preis und ein angepeiltes datum der fertigstellung enthalten ist. DANN, wenn alles unterschrieben beiden seiten vorliegt, kann man anfangen zu arbeiten... Lächel
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initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.03.2007 14:21
Titel

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mal was zum vetragsrecht, verträge müssen nicht schriftlich erfolgen, können auch mündlich sein. datzu brauchst du natürlich einen zeugen. aber die mails der auftragserteilung reichen da völlig. er hat dir den auftrag erteilt, also wusste er wohl auch was es kostet. der kunde wäre in der pflicht gewesen im vorfeld einen voranschlag zu verlangen.
ob er die visits braucht oder nicht, völlig wurscht. er hat sie beauftragt.
sende ihm nochmals die rechnung inkl. der mails und einer zahlungsfrist. dann kannst du mahnbescheid schicken.
allerdings solltest du davon ausgehen, das der kunde einspruch erhebt und du ggf. klagen musst.

in zukunft, wenn ein auftrag kommt, den bestehenden konditionen nochmals hinschicken lassen und nochmals ein bestätigung einfordern.
erst dann anfangen mit der arbeit.
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