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Thema: das leidige thema ksk - evt. ein paar wichtige infos vom 26.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> das leidige thema ksk - evt. ein paar wichtige infos
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funchum
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Verfasst Mi 26.11.2008 14:51
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das leidige thema ksk - evt. ein paar wichtige infos

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hallo zusammen,

das riesenthema ksk und verwertergebühren muß ich hier, glaube ich, niemandem erklären.

da es in den letzten monaten zum 2. mal vorkam, daß einer meiner kunden mich sauer anrief, um sich bei mir darüber zu beschweren, daß er 5 jahre rückwirkend gebühren an die ksk blechen darf, hier meine vorgehensweise zu dem thema:

- als erstes habe ich ihn mal darüber aufgeklärt, daß nicht ich in der pflicht bin meine kunden aufzuklären und auch selber erst seit ca. einem jahr konkret von diesem sachverhalt erfahren habe, so daß ich ihn gar nicht vor 5 jahren darauf hinweisen konnte. aufgrund der schwammigen infos der ksk habe ich mich entschieden erst mal kein unausgegorenes halbwissen an meine kunden weiter zu geben. in meinen agbs ist aber ein hinweis darauf zu finden.

- zur drohung, ab nun gmbhs zu beauftragen habe ich ihn aufgeklärt, daß auch die gebührenpflichtig sind, nur er von den 5% nicht viel mitbekommt, weil sie sie selber abführen. das wissen viele kunden nicht. gut der kunde hat damit nicht mehr viel an der mütze, aber gmbhs sind auch in der regel teuer als einzelunternehmer...

- dann habe ich meine größeren kunden angerufen, um sie über das thema zu informieren. die meisten reagieren locker, auch wenn ihnen das alles spanisch vorkommt, und sie sich erst dagegen wehren, zu dem kreis der betroffenen zu gehören. richtig geschockt war keiner meiner kunden- wahrscheinlich typisch deutschland. fast eher dankbar. ich schicke ihnen dann einen link der ksk, worin der sachverhalt ausführlich aufgeführt ist. ich versuche ihnen das so zu verkaufen, daß ich sie vor größerem schaden bewahren möchte, falls sie über längere zeit schreiben der dak ignorieren und dann ggf. zu strafzahlungen verdonnert werden.

- die ksk sagte mir, sie würden verbände der steuerberater etc. informieren und auch schulen, wie dann aber der informationsfluss ist, kann die ksk auch nicht nachvollziehen. meiner meinung nach, sollten die die unternehmen selber informieren, dazu fehlt der ksk aber die mittel vielleicht ja bald nicht mehr...

- bei den kleineren kunden warte ich erst mal ab, die beträge können ja nicht soooo weh tun... ich hoffe da, daß ihnen die kooperation mit mir mehr wert sein wird, als diese 5 %. was allerdings mit meiner glaubwürdigkeit und dem mir entgegen gebrachten vertrauen in zukunft sein wird, wird sich zeigen. das variiert wahrscheinlich von kunde zu kunde

- in allen angeboten und rechnungen befindet sich ab nun ein hinweis zu dem thema

- ab 2009 werde ich auf alle entwurfsarbeiten nur noch 7% mwst erheben, welche posten das genau sind, da muß ich mich nochmal schlau machen, aber ich vermute es sind ca. 80% meiner einnahmen, die ich dann zugunsten der liquidität meiner kunden mit nur 7% und nicht 19% abrechnen werde

- außerdem ist es wohl so, daß die kunden die rückzahlungen der gebühren, nachträglich steuerlich als gewinnmindernd in die steuer mit einbringen können

- und in meinem newsletter werde ich in einem kleinen artikel über die oben beschriebene dinge informieren.


wenn jemand noch ein paar tipps hat, bitte her damit! wie geht ihr damit um? abwarten oder lieber vorher informieren? meine erfahrung zeigt, daß, wenn der kunde erst mal geprüft wurde, und zu zahlungen verdonnert wurde, verärgert über mich ist. erst nach einiger zeit dämmert dem kunden, daß ich nicht viel dazu kann und auch noch andere bereiche davon betroffen sind, wie text, fotografie etc.

meine sorge ist einfach, daß ich eh schon als unglaubwürdig dastehe, und wenn ich erwidere, daß auch bei privat versicherten krativen ud freien die gebühren erhoben werden, der kunde das abtut, als „die sieht ihre felle schwimmen, und behauptet das jetzt mal so”. leider wird er erst 4 jahre nach der nächsten dak-prüfung einsichtig werden, und bis dahin bin ich ihn ja schon los...

momentan bin ich nur dankbar, daß ich viele einzelunternehmer und kleine kunden habe, ca. 100 stk. die aufträge zwischen 30,00 und 1000,00 euro ordern. wie gesagt, die, an denen ich mehr verdiene habe ich schon angerufen.

ach ja, eine frage: fällt programmierung für die ksk auch in die kategorie? wollen die von dem umsatz auch gebühren? bei druckkosten macht die ksk laut dem herrn heut an der strippe keine zicken, die können sogar gemeinsam mit dem honorar abgerechnet werden.

grüße funchum


Zuletzt bearbeitet von funchum am Mi 26.11.2008 14:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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remote

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Verfasst Mi 26.11.2008 15:47
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Auf meinen Angeboten und Rechnungen steht prinzipiell ein Hinweis ala "Bitte beachten Sie, dass Sie als Leistungsnehmer ggf. von der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse betroffen sind (4,9%, Stand: 01/2008)."
Wie dann im einzelnen damit umgegangen wird ist mir schnuppe – die meisten meiner Kunden kommen aus dem Verlagswesen oder dem Kultursektor und sind mit den Regelungen ohnehin vertraut.

Gottseidank noch nie Diskussionen gehabt diesbezüglich. * Ich bin unwürdig *

Was dein Vorgehen betrifft, denke ich machst Du das Bestmögliche: Deine Kunden auf kurzem Weg über die Thematik aufklären. Ggf. kann man da auch Links zu weiterführenden Informationen unterbringen (z.B. das KSK-Kontra Blog)
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