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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 14.10.2008 02:31 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Buchführung !!! Aber wie ??? vom 20.05.2004

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Buchführung !!! Aber wie ???
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PJ1985
Threadersteller

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Verfasst Fr 21.05.2004 00:35
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honsi hat geschrieben:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/zero-buchhaltung-zum-nulltarif.html


danke hab den Link grad auch rausgefunden !!! Hab mir das easy cash & tax runtergeladen und werd es mir morgen in ruhe anschaun !!!
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benjo

Dabei seit: 06.05.2003
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:39
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PJ1985 hat geschrieben:

also ich hab mich schon erkundigt und so und wie ich durch die ganzen Brochüren usw. verstanden hab werden wir eine OHG gründen weil für ne GmbH brauch man ein mindeststammkapital von 25.000 € und das haben wa nich und Kredit wolln wa auch nich !!! Eine BGB würde auch gehen aber da müssten wir unsere Namen verwenden und das wollen wir nicht wir wollen einen richtigen Firmennamen !!! Ins Hgb können wir uns eintragen abe rmüssen wir nich !!! Und da muss ich nochmal genau lesen weil bis jez hab ich da noch nich so wirklich vorteile oder was besonderes bei gesehen !!!


im gegenteil, hat für euch als anfänger sogar eher nachteile. eine ohg ist ja nichts anderes als eine gbr, die ins handelsregister eingetragen ist. und zwar in dem fall als "kann-kaufmann". ihr seid dann aber mit allen konsequenzen kauflete, also doppelte buchführung, bilanzieren, hgb. ob sich das alles lohnt, nur weil ihr so doofe namen habt oder diese nicht preisgeben wollt? das müsst ihr eh früher oder später.
ihr könnt euch auch als gbr problemlos "webdesign 2000" nennen, nur eben mit dem zusatz "klaus & klaus gbr".


Zuletzt bearbeitet von benjo am Fr 21.05.2004 01:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
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PJ1985
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2004
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:43
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hmz dann muss ich da nochmal nachhaken *Schnief*

der Zusatz muss der überall stehn oder nur in Geschäftspapieren sprich Verträge Faxe Briefe Anschreiben oder auch auf Visitenkarten Beim Logo .... ???
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honsi

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Verfasst Fr 21.05.2004 00:48
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ich glaube überall - auch im logo!

peace,
honsi
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benjo

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: hamburg
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:49
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PJ1985 hat geschrieben:
hmz dann muss ich da nochmal nachhaken *Schnief*

der Zusatz muss der überall stehn oder nur in Geschäftspapieren sprich Verträge Faxe Briefe Anschreiben oder auch auf Visitenkarten Beim Logo .... ???


wäre nicht verkehrt, bzw. ist sogar rechtlich so vorgesehen, dass der zusatz überall draufsteht. dich kackt aber niemand an, wenn ihr es auf euren visitenkarten nicht draustehen habt. laut gesetz dürft ihr nur keinen "kaufmännisch eingerichteten gewerbebetrieb" suggerieren. aber *wann* das der fall ist, ist auslegungssache. hauptsache ist, auf rechnungen und sonstiger geschäftlichen korrespondenz ist es deutlich sichtbar.

// aber du wärst ein schlechter gestalter, wenn du so einen zusatz nicht irgendwo schick ins logo integrieren könntest *zwinker*
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:52
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ihr seid ganz schön mutig sowas ohne jeglichen kentnissen zu machen



firmenwortlaut nach § 19 hgb

- die firma hat entweder den namen wenigsten eines gesellschafter mit einem das vorhandensein einer gesellschaft andeutenden zusatz zu enthalten
- oder die namen aller gesellschafter
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benjo

Dabei seit: 06.05.2003
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:55
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flavio hat geschrieben:

firmenwortlaut nach § 19 hgb

- die firma hat entweder den namen wenigsten eines gesellschafter mit einem das vorhandensein einer gesellschaft andeutenden zusatz zu enthalten
- oder die namen aller gesellschafter


nein, das steht da so nicht. und ausserdem findet das hgb bei einer bgb-gesellschaft keine anwendung *zwinker*

HGB § 19 hat geschrieben:

(1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:

1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung;
3. bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.


das ist ja ohnehin klar, aber es handelt sich hierbei ja nicht um eine "firma". aber was du oben schreibst, trifft zu bei einer gbr.


Zuletzt bearbeitet von benjo am Fr 21.05.2004 00:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Fr 21.05.2004 00:57
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benjamino hat geschrieben:
flavio hat geschrieben:
ihr seid ganz schön mutig sowas ohne jeglichen kentnissen zu machen



firmenwortlaut nach § 19 hgb

- die firma hat entweder den namen wenigsten eines gesellschafter mit einem das vorhandensein einer gesellschaft andeutenden zusatz zu enthalten
- oder die namen aller gesellschafter


nein, das steht da so nicht. und ausserdem findet das hgb bei einer bgb-gesellschaft keine anwendung *zwinker*


haste wohl grad nachgeschaut.

dann kann ich ja mein wirschaftsabschluss in die tonne treten *Schnief*
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