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Codenamenina
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2005
Ort: Osnabrück
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.04.2007 18:39
Titel BG Druck und Papier für Beschriftung? Völliges Chaos |
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Hallo,
seit 1 Jahr bin ich nebengewerblich als Beschrifterin tätig (gelernte Schilder- u. Lichtreklameherstellerin). Dann habe ich Post von der BG DuP bekommen. Und die Tage kam eine Rechnung über fast 200,- € Gefahrenklasse 1,9 heißt es da.
Ich kann das nicht nachvollziehen, weil ja die Einteilung der Gefahrenklassen nicht dem entspricht.
Ich habe jetzt geschaut und erstmal Widerspruch eingelegt.
Vor allem habe ich bei der Suche hier im Forum gefunden das man als "Nebenerwerb" und Einzelperson gar nicht bei der BG versichert sein muß. Und wie sieht es dann bei einem Vollerwerb aus?
Ich habe auch bei der BG schon angrufen, aber die reden an mir vorbei und scheinen mich echt nicht zu verstehen.
Hat jemand zufällig nen Berufskollegen den er mal fragen kann wo die Beschrifter nun zugehören und welche Gefahrenklasse? Denn zB Montage gehören nicht zu meinem Tätigkeitsfeldern.
Manno.
Gruß Nina
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 09:39
Titel
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Dein Gewerbe fällt erstmal in die Werbetechnik.
So lange du dich dort nicht richtig registrierst, gehen
die erst einmal vom Schnitt aus. Da Werbetechniker
u.a. auch Montieren, mit Sägen und schweren Maschinen
wie auch Gefahrstoffen arbeiten, liegt das Gefahren-
potential erstmal recht hoch.
Wenn du ein 1-Mann-Betrieb und das noch als
Nebengewerbe hast, kannst du dich von der BG
freistellen lassen.
Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Fr 20.04.2007 09:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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toco
Dabei seit: 05.04.2002
Ort: Ärford
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 10:19
Titel
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cyanamide hat geschrieben: |
Wenn du ein 1-Mann-Betrieb und das noch als
Nebengewerbe hast, kannst du dich von der BG
freistellen lassen. |
Ob Nebengewerbe oder nicht, spielt keine Rolle, auch wieviele Mitarbeiter oder Maschinen ist egal.
Es ist eine gesetzliche Pflichtversicherung (es gab vor Jahren ein Gerichtsurteil
gegen die freiwillige Versicherung in dieser Genossenschaft). Für andere Berufsgenossenschaften
sieht das anders aus.
Ich habe ein einjährigen Papierkrieg mit dieser dreisten Gesellschaft hinter mir und zumindest
meine Gefahrenklasse auf ein Minimum reduzieren können (zahle 64,- EUR im Jahr).
Du kannst versuchen dein Tätigkeitsfeld bei der Gewerbeanmeldung zu ändern, dafür brauchst
du aber die genauen Merkmale, um nicht in diese BG zu geraten.
Berichte mal über den weiteren Verlauf, ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück – vielleicht habe
ich eine Möglichkeit übersehen.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 10:22
Titel
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Ich musste die ersten 2 Jahre keinen Beitrag zahlen,
obwohl ich ebenfalls zunächst recht hoch eingestuft wurde.
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wobei die freistellung jetzt nichts mit kleingewerbe
zu tun hat - stimmt. das hatte ich nicht.
Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Fr 20.04.2007 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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toco
Dabei seit: 05.04.2002
Ort: Ärford
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 10:35
Titel
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Vielleicht war das noch vor dem Urteil? Ich bekomm auf jeden Fall immer schlechte Laune wenn ich daran denken muss, aus Trotz hab ich aber das tolle Schild im Büro aufgehangen "Dieses Unternehmen ist Mitglied ...".
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 10:39
Titel
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hmm, hmm, das ist jetzt so sechs jahre her.
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Codenamenina
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2005
Ort: Osnabrück
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.04.2007 21:46
Titel
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Hallo,
ich habe ein Schreiben bekommen wo steht das ich als Hauptbestandteil Folienbeschriftungen machen und dies der BG PuD zugewiesen ist. Und das der Gefahrentarif so richtig zugewiesen ist.
Der letzte Absatz beinhaltet:
"Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Widerspruch angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage als gegenstandslos angesehen werden kann oder ob Sie wünschen, dass der Vorgang dem Einspruchs- und Widerspruchsausschuss unserer BG mit Ziel einer gerichtlichen Überprüfung des angegriffenen Bescheides vorgelegt wird....."
Gruß Nina
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