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Thema: Bewerbungsmappe zurück verlangen? vom 22.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Bewerbungsmappe zurück verlangen?
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Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.08.2006 17:24
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Nachtfalter hat geschrieben:
Ach, guter Tipp. Und das klappt?? Kann ich mir bei unsern dauernd wechselnden Aushilfsbriefträgern gar nicht vorstellen.


Na, ja, normalerweise reicht wohl ein Anruf bei der Post, ich brauchte natürlich mehrere. Mein Briefträger war nämlich der Ansicht, dass er die Mappen dann auch genauso gut einfach nebenan in einem Café abgeben kann, wo die Sachen dann über Wochen herumlagen, bis irgendein Bediensteter sich erbarmte und sie mir wieder geknickt in den Kasten stopfte. * Ich geb auf... * Aber jetzt klappt es! Einfach hartnäckig sein! *Thumbs up!*


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Fr 11.08.2006 20:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.08.2006 11:34
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sugarman74 hat geschrieben:
ich für meinen teil kann nur sagen:

es geht hier doch nicht darum pauschal etwas zu erwarten, sondern darum was der unternehmer für pflichten in sachen "aushändigung der bewerbungsunterlagen" gesetzlich zu erfüllen hat. nicht mehr und nicht weniger!

und wenn ein unternehmer probleme mit den gesetzlichen vorlagen hat, muss er sich wege suchen die nicht mit hohen kosten bzw aufwendungen verbunden sind (wie schon erwähnt wurde zb. bewerbung per e-mail).

schließlich hat auch ein arbeitssuchender rechte und nicht nur pflichten.


Wär jetzt natürlich interessant zu wissen, wieviele Leute sich per Brief und Mappe bewerben, obwohl eine Mail-Adresse angegeben ist. Würde das dann nicht unter "unaufgefordert zugesendet " fallen?
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sugarman74

Dabei seit: 10.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 16.08.2006 22:17
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ich denke mal das es da draussen bestimmt einige gibt, die sich denken "sende ich doch mal lieber 'ne 'ordentliche' bewerbung zu". solche leutz brauchen sich dann auch nicht wundern, wenn sie ihre unterlagen nicht bzw. mit viel mühe zurück erhalten. wofür schreibt denn ein unternehmen in seine announce 'per e-mail bewerben'? ich denke mal um sich die kosten für das rückporto zu ersparen & weil es in der heutigen zeit doch viel effizienter ist. hinzu kommt, das gerade in berufen mit pc-anwendungen eine online- bzw. e-mail bewerbung bevorzugt wird.
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_niels

Dabei seit: 10.07.2002
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.08.2006 03:46
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Ein PDF wirkt Wunder: GUTE Scans bei traditionaller Illustration, gute Exporte bei digitaler, schön gesetzt blah, raus damit als PDF. Kurzer Anruf bei der Agentur ob und an wen man es schicken darf, kurzes Gespräch, nette email.

Wirkt manchmal besser als jede Mappe. Wenn Mappe dann legt doch einen Rückumschlaag, frankiert und beklebt mit Anschrift, dazu eine "Bitte bei nichtgefallen zurücksenden" Notiz.

Mag sein das es schon gesagt wurde, ich hab nicht alles gelesen, aber: Ich schicke bestimmt nicht auf meine Kosten alle Bewerbungsunterlagen zurück die man mir schickt, war in meiner alten Agentur so, fällt momentan aus weil is nix mit Leute einstellen, wird in Zukunft ausfallen weil seh ich nicht ein. Wenn ich die angefordert habe ok, wenn ich mich einfach so mit 30 Mappen wiederfinde nur weil es ne Jobausschreibung gab, am bessten noch wenn längst jmd. gefunden wurde, nö.

Ansonsten einen Daumen hoch an einen der Vorposter: Kommunikation hilft, anrufen, nette Mail etc. Da schick ich dann auch mal was zurück wenn einer nett fragt.

grüße
niels
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sugarman74

Dabei seit: 10.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 19.09.2006 13:46
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_niels hat geschrieben:
wenn ich mich einfach so mit 30 Mappen wiederfinde nur weil es ne Jobausschreibung gab, am bessten noch wenn längst jmd. gefunden wurde, nö.


grüße
niels


rechtens nicht richtig! wenn du eine jobausschreibung veröffentlichst, MUSST du auch die bewerbungen zurück schicken. nicht der bewerber muss bitte, bitte machen um seine sachen wieder zu erlangen. bei einer initiativ bewerbung hast du recht, genauso bei jobausschreibungen die schon länger zurück liegen.


Zuletzt bearbeitet von sugarman74 am Di 19.09.2006 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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_niels

Dabei seit: 10.07.2002
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 14:17
Titel

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Hast du da einen rechtlichen Link zu? Also nicht aus Unglauben, aber wäre gut das zu wissen und zu haben :)

Gruss
Niels

EDIT:
Also weil das ist mir neu, aber klingt theoretisch sogar logisch ;)


Zuletzt bearbeitet von _niels am Di 19.09.2006 14:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dinic

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 15:24
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Ich hab mir nicht alles durchgelesen, darum sry wenn es schon mal geschrieben wurde.

Aber (es ist nur eine vermutung) können Unternehmen nicht die durchs zurücksenden der
Bewerbungen enstandenen Kosten absetzen?
Ich denke nämlich auch das es zum guten Ton gehört die Mappen zurückzuschicken, oder
zumindest nicht wegzuwerfen.
Jeder Bewerber sollte ja seine Sachen wieder zurück bekommen können
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tor.bjoern

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 19:40
Titel

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Also, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, sind Unternehmen verpflichtet die Bewerbungsunterlagen zurück an den Bewerber zu schicken. Natürlich sofern das Auswahlverfahren beendet ist. Andernfalls müssen die Unternehmen so einen Standartbetrag zurück erstatten.
Allerdings sieht das in der Realität so aus, dass das Unternehmen sagen wird, die Unterlagen sind bei der Post verloren gegangen o. Ä.

alle Angaben ohne Gewähr
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