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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst So 28.09.2014 12:30
Titel Berufsanfänger-Status für KSK |
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Hallo liebes Forum,
ich bin seit einigen Jahren als nebenberuflicher Illustrator tätig, habe also einen Hauptjob als Angestellter (nicht im künstlerischen Bereich) und übte das bisher als Hobby aus. Nun will ich mich aber komplett selbständig machen als Illustrator und daher auch in die KSK (anderer Job fällt weg).
Den Fragebogen und die Anleitungen habe ich gelesen, bei folgender Frage finde ich aber auch in Büchern und im Internet keine Antwort. Daher hier die Frage (direkt die KSK fragen wäre viell. nicht gleich der beste Start in die Aufnahmeprozedur):
Wie wird die Grenze festgelegt, ab wann man selbständig als Illustrator tätig ist? Ich muss das Anfangsdatum ja wegen der Berufsanfänger-Regel (Mindesteinkommen etc.) angeben. Muss ich hier wirklich angeben, dass ich schon seit Jahren selbständig bin, auch wenn das ein Hobby war mit z.T. unter 1000 EUR Einnahmen im Jahr? (Leider gibt es von mir Arbeiten mit Datum von 2010 etc. im Internet zu finden)
Ich würde eigentlich gerne angeben, dass ich nun Berufsanfänger ab sofort bin...(weil ich nun erstmals wirklich erwerbsmäßig tätig bin, also keinen anderen Job habe)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Peter
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst So 28.09.2014 17:43
Titel Re: Berufsanfänger-Status für KSK |
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littbarski hat geschrieben: | Hallo liebes Forum,
ich bin seit einigen Jahren als nebenberuflicher Illustrator tätig, habe also einen Hauptjob als Angestellter (nicht im künstlerischen Bereich) und übte das bisher als Hobby aus. Nun will ich mich aber komplett selbständig machen als Illustrator und daher auch in die KSK (anderer Job fällt weg).
Den Fragebogen und die Anleitungen habe ich gelesen, bei folgender Frage finde ich aber auch in Büchern und im Internet keine Antwort. Daher hier die Frage (direkt die KSK fragen wäre viell. nicht gleich der beste Start in die Aufnahmeprozedur): |
Doch, das wäre ganz sicher der beste Start, direkt bei der KSK nachzufragen - du sollest allerdings dieses 'es war ja nur ein Hobby' vergessen. Das war es nicht, du warst als nebenberuflicher Illustrator tätig und hast damit auch Einnahmen erzielt, das ist eben kein Hobby. Und du wirst ja aucb die Nachweise für die künstlerische Tätigkeit aus dieser Zeit brauchen. Ruf morgen da an.
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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst So 28.09.2014 18:14
Titel
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Hallo und danke für die Antwort.
Habe gerade selbst ein Gerichtsurteil gefunden, wo es darum ging.
https://openjur.de/u/351118.html
In der Tat bin ich also kein Berufsanfänger mehr.
Es ist halt paradox: Man soll Nachweise für die Erwerbsmäßigkeit liefern und "darf" erst ab 3.900 EUR rein, aber für den Zeitpunkt des Berufsanfangs spielt dann das Einkommen überhaupt keine Rolle mehr. Man kann sogar bei "Nulleinkommen" erwerbsmäßig sein...
Es ist ja schön, dass Berufsanfänger unterstützt werden, aber in genau so einer schwierigen Situation befinde ich mich ja auch jetzt, da ich zum ersten Mal Zeit habe, überhaupt etwas als Illustrator zu verdienen. Es ist nicht in Ordnung, dass man auch dann nicht als Berufsanfänger gilt, wenn man z.B. für 100 EUR im Jahr ein paar Freundschaftsdienste geleistet hat und dann nach 10 Jahren erstmalig sein Brot damit verdienen will.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst So 28.09.2014 18:41
Titel
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Bedenke, dass deine Kunden - unabhängig von deiner Mitgliedschaft bei der KSK und der Höhe der von dir erzielten Einkünfte - rückwirkend KSK-Beiträge zahlen müssen ...
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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst So 28.09.2014 19:01
Titel
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Hallo Frank,
meldepflichtig sind ja die verwertenden Unternehmen, und ich habe ja nie verschwiegen, dass ich selbständiger Illustrator bin. Es steht sogar auf der Rechnung. Außerdem ist die KSK-Abgabe ja unabhängig davon, ob man einen nebenberuflichen oder hauptberuflichen Künstler engagiert.
Ich sehe also da jetzt keine Änderung durch meinen KSK-Antrag? Oder hab ich was übersehen?
Gruß
Peter
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst So 28.09.2014 19:01
Titel
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littbarski hat geschrieben: |
Es ist ja schön, dass Berufsanfänger unterstützt werden, aber in genau so einer schwierigen Situation befinde ich mich ja auch jetzt, da ich zum ersten Mal Zeit habe, überhaupt etwas als Illustrator zu verdienen. |
Das passt nicht zu "dass ich schon seit Jahren selbständig bin, auch wenn das ein Hobby war mit z.T. unter 1000 EUR Einnahmen im Jahr?"
Es ist eben kein Hobby, wenn du Geld einnimmst.
Zitat: | Es ist nicht in Ordnung, dass man auch dann nicht als Berufsanfänger gilt, wenn man z.B. für 100 EUR im Jahr ein paar Freundschaftsdienste geleistet hat und dann nach 10 Jahren erstmalig sein Brot damit verdienen will. |
Was sind denn das bitte für Freunde, die sich für ihre Freundschaftsdienste bezahlen lassen?
Ich verstehe aber nach wie vor dein Problem nicht.
Zitat: | ich habe ja nie verschwiegen, dass ich selbständiger Illustrator bin. Es steht sogar auf der Rechnung. |
Ja, so viel dazu. Und jetzt möchtest du, dass das nicht mehr gilt, damit du als Berufsanfänger betrachtet wirst?
Zuletzt bearbeitet von am So 28.09.2014 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst So 28.09.2014 19:15
Titel
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Hallo nochmal,
naja Freundschaftsdienste ist nicht 100% wörtlich zu verstehen, ich wollte nur ausdrücken, dass ich eben meistens nur aus Spaß an der Arbeit gezeichnet habe, natürlich auch für Bekannte, und nicht immer im Preis in die Vollen gegriffen habe.
Zum Thema Berufsanfänger: Es geht nur um die Verhältnismäßigkeit. Ich denke nicht, dass es nachvollziehbar ist, dass jemand, der 10 Jahre lang jedes Jahr 10 EUR verdient und dann voll in das wirtschaftliche Risiko der Selbständigkeit geht, überhaupt nicht mehr als Berufsanfänger lt. KSVG behandlet wird. Laut Gesetz ist er in diesem Fall seit 10 Jahren erwerbsmäßig (!) berufstätig.
(da hab ich überspitzt, bei mir waren es sicher mehr als 10 EUR, aber die Rechtsprechung würde obigen in der Tat nicht als Berufsanfänger akzeptieren)
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 28.09.2014 20:17
Titel
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littbarski hat geschrieben: |
Zum Thema Berufsanfänger: Es geht nur um die Verhältnismäßigkeit. |
Was für 'ne Verhältnismäßigkeit? Welches Verhältnis ist gemeint?
Zitat: | (da hab ich überspitzt, bei mir waren es sicher mehr als 10 EUR, aber die Rechtsprechung würde obigen in der Tat nicht als Berufsanfänger akzeptieren) |
Ja - jemand, der 10 Jahre nebenberuflich selbstständig ist, ist eben 10 Jahre nebenberuflich selbstständig. Und hat weder 10 Jahre lang ein Hobby betrieben, nur so zum Spaß gearbeitet noch Freundschaftsdienste geleistet.
Wie sollte man das sonst definieren? Und vor allem: warum?
Ich versteh auch nach wie vor dein Problem nicht: Du bist der Ansicht, dass du dich nach Jahren der nebenberuflichen Selbstständigkeit jetzt hauptberuflich selbstständig machen willst. Das setzt doch voraus, dass du das als tragfähig betrachtest. Und dann möchtest du aber trotzdem noch mal als Berufsanfänger betrachtet werden, weil du damit rechnest, weniger als 3.900 Euro im Jahr (!) zu verdienen? Wovon willst du denn eigentlich leben, von weniger als 325 Euro im Monat?
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