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Thema: Berechnung Nutzungsrechte Masterlayout Zeitschrift vom 21.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Berechnung Nutzungsrechte Masterlayout Zeitschrift
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thorrie
Threadersteller

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Verfasst Di 21.07.2009 13:47
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Berechnung Nutzungsrechte Masterlayout Zeitschrift

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Hallo allerseits. Habe das Forum hier zufällig gefunden, als ich nach der Beantwortung einer Frage gegoogelt habe, die leider sehr speziell ist. Ich betreue für einen Verlag seit einigen Jahren eine 32-seitige, monatlich erscheinende, Zeitschrift. Sowohl Konzept als auch Layout stammen aus meiner Feder. Nun soll die Zeitschrift aber durch einen anderen Grafiker weiterbetreut werden. Dem Verlag ist jetzt aufgefallen, dass die kompletten Rechte bei mir liegen, und er möchte diese nun von mir kaufen. Ich soll hierzu ein Angebot machen.
Leider habe ich keinerlei Vorstellung davon, wie teuer so etwas sein könnte - bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich diese Zeitung "immer" betreuen werde, der Verlust ist schon ein heftiger Schlag in die Magengegend. was meint ihr, was kann ich in das Angebot schreiben? Nach dem Layout der Zeitschrift ist in der Folge scheinbar auch eine Homepage erstellt worden, von der ich nichts wusste - die also auch ohne meine Einwilligung entstanden ist...
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 21.07.2009 14:05
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lass die homepage mal aussen vor. nur weil sie auf deinem layout "basiert" bedeutet das nicht, dass sie dich um erlaubnis fragen müssen. es handelt sich um ein anderes medium und das layout wird nicht identisch mit der zeitschrift sein. aber das soll mir egal sein. immerhin bieten sie dir die möglichkeit noch einmal zu kassieren.

aus dem bauch heraus würde das was du sonst bekommen hast mal 1,5 oder 2 nehmen. damit überträgst du dann alle nutzungsrechte an den verlag. es wundert mich wirklich , dass es nicht schon bestandteil eures vertrages war. gerade verlage sind da meist übergenau...
 
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thorrie
Threadersteller

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Verfasst Di 21.07.2009 14:09
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Nefliete hat geschrieben:
aus dem bauch heraus würde das was du sonst bekommen hast mal 1,5 oder 2 nehmen. damit überträgst du dann alle nutzungsrechte an den verlag. es wundert mich wirklich , dass es nicht schon bestandteil eures vertrages war. gerade verlage sind da meist übergenau...


Glaube beinahe, dass der Verlag das damals schlichtweg vergessen hat. Spannend wird die Sache dadurch, dass der Verlag selber nur als "Agentur" fungiert hat, die Zeitschrift entstand also für einen anderen Konzern. Und der Verlag hat damals die Rechte an diesen anderen Konzern verkauft, ohne diese wirklich zu haben (liegen ja noch bei mir).
Faktor 1,5 bis 2 scheint mir doch arg wenig zu sein - zumal ich die Zeitschrift extrem günstig gesetzt habe. Und das Layout bisher noch gar nicht abgerechnet wurde...
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 21.07.2009 14:21
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thorrie hat geschrieben:
Faktor 1,5 bis 2 scheint mir doch arg wenig zu sein - zumal ich die Zeitschrift extrem günstig gesetzt habe. Und das Layout bisher noch gar nicht abgerechnet wurde...


du arbeitest seit jahren mit dem verlag zusammen und bekommt die gestaltung nicht vergütet? das du extrem günstig bist, dafür kann ich leider nichts. aber bei solchen dingen wie nutzungsrecht kannst du verlangen was du willst. aber es sollte ja auch zahlbar sein und sich dem kunden erschließen.

was schwebt dir denn so vor, womit wärst du zufrieden. es gibt auch die fantasy-tabelle vom agd die du als grundlage nehmen kannst. das ist nur meine persönliche meinung dazu.
 
designzicke

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Verfasst Di 21.07.2009 14:30
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also ich muss nefliete recht geben. mit einem nutzungsfaktor von 1,5 - 2 bist du schon gut bedient! dass du am anfang dein konzept und die gestaltung für einen schleuderpreis hergegeben hast ist halt nun mal pech, da hättest du einfach besser kalkulieren sollen. und die nutzungsrechte errechnen sich nun mal aus deinem ausgangspreis. und 1,5 -2 ist da ganz gut da du (ich nehme mal an) bestimmt keine internationale vogue die weltweit vertrieben wird konzipiert hast, oder... Glaskugel
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thorrie
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Verfasst Di 21.07.2009 14:45
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Nein, eine Vogue ist es leider nicht - die Auflage beträgt gerade mal etwa 20.000 pro Ausgabe, 11 Ausgaben im Jahr. Habe gerade zum ersten Mal von dem "Vergütungstarifvertrag Design (VTV)" gehört, überlege, mir den zu bestellen - hilft der mir den weiter, oder sind das dann nur verschleuderte 50 Euro?
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thorrie
Threadersteller

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Verfasst Di 21.07.2009 14:47
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Nefliete hat geschrieben:
du arbeitest seit jahren mit dem verlag zusammen und bekommt die gestaltung nicht vergütet?

Die monatliche Gestaltung schon, nur noch nicht das Master-Layout und Konzept, nein.
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designzicke

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Verfasst Di 21.07.2009 14:52
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thorrie hat geschrieben:
Nein, eine Vogue ist es leider nicht - die Auflage beträgt gerade mal etwa 20.000 pro Ausgabe, 11 Ausgaben im Jahr. Habe gerade zum ersten Mal von dem "Vergütungstarifvertrag Design (VTV)" gehört, überlege, mir den zu bestellen - hilft der mir den weiter, oder sind das dann nur verschleuderte 50 Euro?


der vtv ist supie (finde ich). hab hier noch eine alte ausgabe liegen, falls du interesse hast (kannste gegen versandkosten gerne haben). die reicht vollkommen aus. brauch' ich nicht mehr da ich als mitglied vom AGD dieses jahr 'ne aktuelle ausgabe bekommen habe... *zwinker*
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