Autor |
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.05.2013 12:39
Titel Beauftragung von Fremddienstleistern als Freiberufler |
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Hallo,
schnelle Frage, ich hoffe schnelle Antwort.
Wenn ich als Freiberufler z. B. die Webprogrammierung extern vergebe und diese meinem Kunden dann selber in Rechnung stelle.
Ist das dann auch nicht erlaubt (und schon gewerblich), wenn ich nichts drauf schlage und meine Kosten als seperate Position habe?
Danke für die Antworten schon mal,
deeda
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DesignKater
Dabei seit: 26.06.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 22.05.2013 14:35
Titel
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Warum solltest du das nicht machen können? Nennt sich Networking oder Croudsourcing und ist heut zu Tage gang und gebe. Preislich drauf schlagen darsft du auch. Das einzige was dabei entstehen kann ist, wenn du es als deine Arbeit verkaufst und dritte Dienstleister nicht expliziet auf der Rechnung erwähnst, dass du dann für mögliche auftretende Fehler in der Umsetzung in die Verantwortung gezogen wirst. Aber auch das ist eigentlich egal, denn der Kunde wird dich in diesem Fall eh direkt kontaktieren und nicht an deinen "Partner" herantreten.
Das mache ich selbst auch so, bzw. lasse mit mir machen. Meine Partner mit denen ich zusammenarbeite aquirieren die Projekte und machen ihren Teil und ich erledige die technische Umsetzung und stelle dann meine Rechnung an den Aquisitör. Der wiederum stellt dann seine Rechnung seinen Kunden.
Zuletzt bearbeitet von DesignKater am Mi 22.05.2013 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.05.2013 11:49
Titel
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da wär ich mir jetzt mal nicht so sicher... als freiberufler darfst du ja keine gewerblichen leistungen anbieten (z.b. bei einem printprojekt den druck mit anbieten - denn das wäre eine gewerbliche leistung). wie es jetzt konkret in deinem fall aussieht, würde ich mal direkt beim finanzamt erfragen. denn die frage die sich stellt ist, ob die technische umsetzung schon in den gewerblichen bereich fällt oder nicht.
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.05.2013 15:11
Titel
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Audiofreak:
Genau das ist der Punkt. Aber wenn ich eine Leistung einkaufe und zum selben Preis verkaufe, es selber nicht umsetze, dürfte es doch kein Problem sein, oder? Neben der Sache stelle ich ja nur die schöpferische Leistung in Rechnung (also die Konzeption des ganzen).
Ich find immer nur: als Webdesigner ist man nicht freiberuflich tätig, aber ich setz die ja nicht technisch um...
Bitte um Hilfe!
deeda
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 24.05.2013 19:07
Titel
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deeda hat geschrieben: |
Bitte um Hilfe! |
Da
http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/freiberufler-oder-gewerbe.html
steht zwar
"Nicht jede Einnahme aus dem Verkauf eines Produkts oder der Erledigung einer gewerblichen Leistung macht aus einem Freiberufler automatisch einen Gewerbetreibenden: Das gilt vor allem dann, wenn mit dem Erlös kein Gewinn erzielt wird oder es sich um Hilfsleistungen handelt, ohne die die freiberufliche Haupttätigkeit nicht ausgeübt werden kann."
aber: Du wirst hier keine verbindliche Antwort bekommen. Was jemand 'findet' oder meint, was kein Problem sein 'dürfte, ist dem Finanzamt meistens ziemlich egal. Also ruf da an. Freitag ist jetzt allerdings rum, da musst du bis Montag warten.
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