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Thema: ausfallhonorar vom 11.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> ausfallhonorar
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dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 17:42
Titel

ausfallhonorar

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hallo zusammen!

ich hab folgendes problem. mein kollege und ich haben nen neuen auftrag bekommen. printsachen für eine arztpraxis.
alles wie es muss gemacht: angebot geschrieben, auftragsbestätigung eingeholt, alles klar.
dann sagt die ärztin genau einen tag bevor wie loslegen sollten den auftrag komplett ab.

was kann man da jetzt machen?
gibt es sowas wie ein ausfallhonorar? gibt es da ne rechtliche grundlage zu?
oder is das einfach nur pech?

gruss,

dominik
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 17:58
Titel

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In erster Linie ist das eine Sache eurer AGB würde ich sagen. Wenn der Auftrag schon bestätigt war, besteht ein Vertragsverhältnis.

Wie ihr das der Ärztin allerdings verkauft und was ihr ihr berechnet liegt hauptsächlich in eurem ermessen.
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dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 18:05
Titel

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also gibbet nicht irgendwie im BGB oder so ne klausel die wirklich sagt, wenn so und so dann darf ausfallhonorar kassiert werden? ist total ärgerlich das ganze, wir mussten nen anderen auftrag dafür abblasen...
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 11.11.2005 18:11
Titel

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Was steht denn in eurem Vertrag, bzw. im LOI?
 
dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 18:16
Titel

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da steht von ausfall nix drin.
ich weiss...schön blöd. darum jetzt meine anfrage hier.
ist das erste mal dass uns sowas passiert...
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 11.11.2005 18:31
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Was habt ihr denn für Verträge...? Da kann man nur sagen: Schuld eigene.
 
way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 18:34
Titel

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Naja, wie Nimroy sagte: Der Vertrag besteht. Wenn da nicht noch die Rücktrittsfrist Gültigkeit hat (hier müssten die 2 Wochen doch auch gelten, oder?), dann muss sie denke ich schon triftige Gründe für einen Rücktritt haben.

Wie wär's, wenn ihr einfach versucht, eurer Kundin dann "entgegen zu kommen" nach dem Motto: Wir bestehen jetzt nicht auf den Vertrag, stellen Ihnen aber den Verdienstausfall in Rechnung. Immerhin hättet ihr konkret die Möglichekit gehabt, einen anderen Auftrag anzunehmen.

Habt ihr vielleicht einen Juristen, den ihr diesbezüglich fragen könnt? Wirklich kompetente und verbindliche Aussagen könnt ihr hier ja eh nicht erwarten.


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Fr 11.11.2005 18:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 18:37
Titel

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way2hot.de hat geschrieben:
Wirklich kompetente und verbindliche Aussagen könnt ihr hier ja eh nicht erwarten.


nicht? dachte das wäre evtl einem hier schon mal passiert.
denke wir versuchen das einfach mal mit der auftraggeberin zu verhackstücken...

danke für die antworten!
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