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pixelchenkoeln
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2008
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Verfasst Sa 29.08.2009 18:43
Titel Ausfallhonorar |
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Hallo zusammen!
Ich bin Webdesginerin.
Im Frühjahr hatte ich eine Anfrage ob ich zwei Kurse in einer Jugendeinrichtung durchführen kann zum Thema Web 2.0.
Ich hab dann zugesagt, das war vor den Sommerfereien.
Während der letzten zwei Monate hab ich die Kurse vorbereitet, selbst fleißig Werbung gemacht, die Termine wurden in etlichen Zeitschriften veröffentlicht, Plakate und Flyer verteilt/ausgelegt, auch per Internet wurde geworben. Diese Arbeit hab ich übernommen, zum einen, weil die Leiterin der Einrichtung im Urlaub war, zum anderen, weil ich so sicher sein konnte, daß die Termine auch veröffentlich werden. Ich hatte so Abreißplakate gemacht und gesehen, daß bei fast jedem Aushang immer mal wieder ein Zettel mit der Telefonnummer abgerissen war.
Es gab also offensichtlich Interessenten.
Nun sollten sich die Interessenten per Anruf auf dem Anrufbeantworter anmelden.
Das blöde ist nur: der AB war während der Ferien abgeschaltet!!!
Es konnte sich keiner anmelden!!!!!
Eine Woche bevor die Kurse anfingen (am 17.8., also Ferienende) habe ich xmal in der Einrichtung angerufen. Ich sollte meinen Vertrag abholen und noch kleine Flyer, die während der Ferien gedruckt wurden. Ich wollte ja auch wissen, wieviele sich zu meinen Kursen angemeldet hatten. Da ich niemanden telefonisch erreicht hab, habe ich x emails geschrieben, ebenfalls ohne Antwort.
Erst am Kurstag (!), das war letzten Montag, hab ich, nachdem ich dort wieder mal angerufen hab, von einer Aushilfe erfahren, daß sich (natürlich) niemand gemeldet hat. NA TOLL! Ich bräuchte gar nicht kommen (da war ich leider schon auf dem Weg in die Einrichtung - kostet ja auch nix so eine Bahnfahrt).
Die Leiterin wäre noch bis nächste Woche krank, niemand anders könne den AB umstellen und so könnte sich auch im Laufe der Woche leider niemand mehr für meinen zweiten Kurs anmelden.
Ich war stinkesauer. Es ist ja nicht nur die Vorbereitungszeit für die Kurse draufgegangen, ich mußte ja auch noch pädagogischen Sülz schreiben, didaktische Überlegungen etc., die Pressetexte schreiben, Rumlatschen für Plakatierung etc.. Meine Jobs hab ich natürlich dann auch so gelegt, daß ich mir für die nächsten Wochen die beiden Nachmittage in der Woche freigehalten habe!
Ich meine, wer ruft xmal in einer Einrichtung an, wenn er Interesse an einem Kurs hat und dann meldet sich keiner? Die Leute melden sich doch nieee wieder.
Die Kurse der anderen Referenten sind natürlich auch ausgefallen, die hatten ja das gleiche Problem.
Jetzt überlege ich mir, eine Email zu schreiben, ob ich ein Ausfallhonorar verlangen kann?
Und auch, daß der Fehler der Leiterin nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden kann.
Es ist nichts vertraglich festgelegt, da die Leiterin schon vor den Ferien nur selten da war, ich sie überhaupt nicht erreichen konnte und nur mit den Praktikantinnen gesprochen hab.
Aber selbst wenn ich die Kurse auf den Winter verlege, fehlt mir ja JETZT das Geld.
Was meint ihr?
Ich weiß z.B auch gar nicht, wie man so etwas formuliert, weil so ein Fall ist mir noch nicht untergekommen. Ich arbeite seit Jahren als Referentin, mit Verträgen natürlich, aber in diesem Fall sollte das ja alles in den Ferien (wo die Leiterin krank war) nachgeholt werden.
Außerdem bin ich bis Ende des Jahres noch für weitere 4 Kurse im Winter vorgesehen. Ich hab gar keine Lust, so stressig zu starten.
Würd mich über Eure Antwort freuen.
Ausfallhonorar - gerechtfertigt oder übertrieben?
Was wäre eine Alternative (evtl. wenigstens Erstattung der Auslagen)?
Schon mal Danke!#
pixelchen
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Sa 29.08.2009 18:50
Titel Re: Ausfallhonorar |
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pixelchenkoeln hat geschrieben: |
Es ist nichts vertraglich festgelegt, da die Leiterin schon vor den Ferien nur selten da war, ich sie überhaupt nicht erreichen konnte und nur mit den Praktikantinnen gesprochen hab. |
Wo ist jetzt die Grundlage um überhaupt auch nur ansatzweise das Wort Ausfallhonorar in den Mund zu nehmen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 29.08.2009 18:51
Titel
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also auf erstattung der auslagen würd ich auf jeden fall bestehen. immerhin ist der fehler mit dem AB ja auf dem mist der einrichtungsleiterin gewachsen. mit ausfallhonorar wirst du ohne was schriftliches in der hand wohl wenig chancen haben (zumal solche einrichtungen ja eh meist kein geld haben).
wärst du denn für deine vorträge irgendwie entlohnt worden? dann würde ich hier zumindest auf einen teil der entlohnung bestehen, die in etwa deine auslagen decken.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 29.08.2009 18:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pixelchenkoeln
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2008
Ort: -
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Verfasst Mo 31.08.2009 17:11
Titel Re: Ausfallhonorar |
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type1 hat geschrieben: | pixelchenkoeln hat geschrieben: |
Es ist nichts vertraglich festgelegt, da die Leiterin schon vor den Ferien nur selten da war, ich sie überhaupt nicht erreichen konnte und nur mit den Praktikantinnen gesprochen hab. |
Wo ist jetzt die Grundlage um überhaupt auch nur ansatzweise das Wort Ausfallhonorar in den Mund zu nehmen? |
Tja, deswegen war ich ja unsicher, da das mit dem Vertrag ja ausgefallen ist wegen Krankheit der Leiterin.
Ich hab meinen Teil der Arbeit und sogar noch mehr verrichtet (z.B. hab ich ja gute Pressearbeit gemacht für die Einrichtung, es wurde ausführlich nicht nur über meine Kurse berichtet, aber das hat ja nicht smit unseren Vereinaberungen zu tun). Wenn Kurse nicht zustande kommen, weil sie keiner anmelden KANN, - das wäre ja z.B. ein Teil der Arbeit der Einrichtung - ist das ja nicht mein verschulden.
Außerdem entgeht mir ja das Honorar für die Kurse, das ich je nach Teilnehmerzahl bekomme. Was passiert, wenn allerdings ein Kurs nicht zustande kommt, weil sich keiner angemeldet hat, haben wir nicht besprochen, da dieser Fall dort bisher noch nie eingetreten ist.
Und da ich mich bis Ende des Jahres verpflichet habe, entgehen mit ja auch einige andere Jobs, bei denen ich Montag bzw. Freitag anwesend sein müßte.
Das waren so meine Überlegungen.
Danke übrigens fürs schnelle Antworten!
pixelchen
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pixelchenkoeln
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 31.08.2009 17:13
Titel
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Danke an alle, die so schnell geantwortet haben!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 31.08.2009 17:24
Titel
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Und wie willst du das ohne Vertrag alles belegen?
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pixelchenkoeln
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2008
Ort: -
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Verfasst Mo 31.08.2009 18:18
Titel
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type1 hat geschrieben: | Und wie willst du das ohne Vertrag alles belegen? |
tja, genau das ist der knackpunkt ...
*seufz*
es kam ja gar nicht mehr zu vertragsübergabe.
werd aber mindestens eine email schreiben, damit das fehlverhalten nicht irgendwo vertuscht werden kann und es am ende nicht heißt: es interessiert sich keiner für meine kurse
grüße
p.
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snoe
Dabei seit: 04.08.2009
Ort: K/BS
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Verfasst Mo 31.08.2009 18:54
Titel
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Kein Vertrag muss ja auch gar nicht das schlechteste sein, schließlich haben DIE auch keinen. Und wenn sie dich weiterhin, auch für die nächsten Semester als Dozentin halten wollen, müssen sie sich eben irgendwie kompromissbereit zeigen.
Du solltest am besten mal mit den anderen Dozenten, deren Kurse auch ausgefallen sind, Kontakt aufnehmen. Wenn man da gemeinsam Auftritt kann man vielleicht noch was in Richtung Ausfallhonorar rausholen. Der Laden wird ja sicher keinen Bock haben, dass ihm die halbe Dozentenschaft abspringt weil die Leute jetzt alle anderweitig ihr Geld verdienen müssen ... das wäre zumindest 'ne Idee
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