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Thema: Ausbildungszeugnis - benötige Kritik vom 16.07.2010

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ausbildungszeugnis - benötige Kritik
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Verfasst Fr 16.07.2010 13:13
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Ausbildungszeugnis - benötige Kritik

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Ich schreibe im Moment mein Ausbildungszeugnis bzw. habe ich ein altes Ausbildungszeugnis als Vorlage vom AG bekommen, dass ich jetzt noch entsprechend anpassen soll. Im Moment habe ich folgendes:
Bei den Aufgabengebieten muss ich nachher nochmal schauen, was ich alles reinschreibe. Etwas, dass ich nur einmal gemacht habe, lohnt sich vermutlich nicht reinschreiben, oder? Eher das, was ich auch regelmäßig gemacht habe und auch kann, richtig?

Zitat:

Herr xxx, geboren am 13. November 1989 inxxx, absolvierte vom 15. September 2007 bis zum 14. Juli 2010 in unserem Unternehmen seine Ausbildung zum Mediengestalter für Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik, Print. Die begleitende theoretische Ausbildung erfolgte in der Berufsschule xxx in xxx.

Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:

- Composing- und Retuschearbeiten
- Produktfotografie für Printprodukte
- Erstellung von 3D Models, Still-Renderings und Animationen
- Screendesign & technische Umsetzung mit HTML, CSS, Javascript & CMS-Systemen

Wir haben Herrn xxxals einen aufgeschlossenen, freundlichen und überdurchschnittlich interessierten Auszubildenden kennen gelernt. Gleichzeitig zeichnet ihn sein außergewöhnliches Engagement aus, mit dem er sich den betrieblichen als auch den schulischen Anforderungen stellte.

Dank seiner Initiative, seinem Verantwortungsbewusstsein und seiner hohen Belastbarkeit konnte er alle ihm gestellten Aufgaben stets zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit ausführen.

Herr xxx verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und Mitauszubildenden stets vorbildlich. Die Fähigkeit zur Teamarbeit zeichnet ihn besonders aus.

Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg endete das Ausbildungsverhältnis am 14. Juli 2010. Aus betriebsbedingten Gründen war eine Übernahme in ein fortführendes Arbeitsverhältnis nicht möglich. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn xxx einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen beruflichen Werdegang und seinen persönlichen Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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