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Skamander
Threadersteller
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.10.2006 13:58
Titel Auftragsbestätigung per Mail oder schriftlich? |
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Moin Forum,
in jüngster Vergangenheit hatte ich Streß mit 2 Auftraggebern. Ich wurde per Mail beauftragt, diese Sachen zu erledi-
gen. Nach erfolgreichem Abschluß der Arbeit und keinerlei Beanstandungen wurde sich mit der Bezahlung Zeit gelas-
sen. Mittlerweile habe ich das Geld von einem Auftraggeber doch noch bekommen. das andere muß ich wohl als Lehr-
geld abschreiben, da ich ja keinen schriftlichen Vertrag mit der Firma in der Hand habe.
Nun steht der nächste Auftrag ins Land, telefonisch und per Mail ist alles nötige geklärt, lediglich eine Auftragsbestäti-
gung fehlt noch. Muß man das unbedingt per Brieftaube erledigen oder würde da eine einfach Mail vom Kunden rei-
chen?
"Wir beauftragen Herrn ..... bla bla bla"
Haben Mails im Notfall vor Gericht eine Beweiskraft?
Wie handhabt ihr dieses Thema bei euch, wenn man mal eben eine kleine Sache erledigen soll - eine Karte zeichen
zum Beispiel oder ähnliches. Da wegen 50 Euro eine umfangreiche Korespondenz anzufangen und Briefe quer durch
Europa zu schicken, scheint mir doch etwas overkilled.
Danke für eure Antworten
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.10.2006 13:59
Titel
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Sie können reichen, müssen aber nicht. Du solltest dich nicht drauf verlassen dass eine E-Mail vor Gericht reicht.
edit: Schick ihm ein richtiges Angebot per Email und lass es dir unterschrieben per Fax zurückschicken.
Zuletzt bearbeitet von charon am Fr 13.10.2006 14:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.10.2006 14:08
Titel
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Charon hat geschrieben: | Sie können reichen, müssen aber nicht. Du solltest dich nicht drauf verlassen dass eine E-Mail vor Gericht reicht.
edit: Schick ihm ein richtiges Angebot per Email und lass es dir unterschrieben per Fax zurückschicken. |
qft.
Als Erleichterung am besten gleich ne Seite ans PDF mit dem Angebot dran, was er dann nur noch ausdrucken und zurückfaxen muss. Fertig. Geld ausgeben leicht gemacht.
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 13.10.2006 15:33
Titel
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und keine word dokumente ne
nicht dass er da was ändert...
Zuletzt bearbeitet von am Fr 13.10.2006 15:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Skamander
Threadersteller
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.10.2006 17:16
Titel
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shahak hat geschrieben: | und keine word dokumente ne
nicht dass er da was ändert... |
Schon klar - Aber Du weißt hoffentlich daß man auch PDFs manipulieren kann?!
Zuletzt bearbeitet von Skamander am Fr 13.10.2006 17:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 13.10.2006 19:19
Titel
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Skamander hat geschrieben: | shahak hat geschrieben: | und keine word dokumente ne
nicht dass er da was ändert... |
Schon klar - Aber Du weißt hoffentlich daß man auch PDFs manipulieren kann?! |
ja ja mensch.....
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thepixture
Dabei seit: 07.09.2005
Ort: Dresden
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.10.2006 22:08
Titel
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Ich zitiere mal aus dem Buch "Designers' Contract".
Zitat: |
Ein Auftraggeber, der ein Bestätigungsschreiben erhält und ihm nicht sofort widerspricht, muss dessen Inhalt gegen sich gelten lassen. Er kann also später nicht einfach behaupten, es sei etwas anderes vereinbart worden als das, was in dem Bestätigungsschreiben steht. Sein Schweigen nach Empfang des Bestätigungsschreibens wird als Zustimmung gewertet. |
Gilt auch, wenn du einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hast und diesen anschliessend gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigst.
Ausnahmeregel gibts aber auch hier. Wenn die mündlich getroffenen Vereinbarungen bewusst unrichtig wiedergegeben werden, oder das Bestätigungsschreiben weit von dem Besprochenen abweicht, dann bleibt das Bestätigungsschreiben für den Empfänger(Auftraggeber) ohne Folgen.
Kann das Buch nur empfehlen.
Zuletzt bearbeitet von thepixture am Fr 13.10.2006 22:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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