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beatlokal
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:05
Titel Auftrag nicht bekommen, Fahrtkosten und Beratung abrechnen? |
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Ich habe/hatte einen schwierigen Kunden: Ein sehr großer Bundesverband hatte mich vor einem Jahr angesprochen. Seit einem Jahr habe ich ihm diverse Angebote zur Neugestaltung verschiedener Websites (Konzeption, Screendesign, CMS) erstellt. Letztes Jahr im Juli nahmen die Verhandlungen konkretere Formen an, ich habe knapp zwei Stunden mit dem Geschäftsführer telefoniert und ihm in diesem Gespräch eine Menge über Arbeitsweisen, Produktionsphasen, Gestaltung, CMS-Lösungen etc. erzählen können. Danach war eigentlich schon klar: Das wird was!
Es zog sich weiter in die Länge, ich schrieb weitere Angebote, die Anforderungen veränderten sich. Dann kam es Anfang April zu einem Treffen vor Ort (Hin- und Rückweg knapp 1000km). Bis dahin wusste ich von keinem Mitbewerber. Ich präsentierte meine Entwürfe, erläuterte weiter mein Konzept. Alle waren ganz begeistert und wieder schien klar zu sein:
Das wird was! Heute dann die Absage: Eigentlich alles super, klasse Präsentation, sie hätten sich aber doch für einen Anbieter vor Ort entschieden...
Ich werde jetzt meine Beratungsstunden zusammenzählen, dazu die Anreisekosten und alles in Rechnung stellen. Was meint ihr - komme ich damit durch?
DANKE FÜR EURE MEINUNGEN!
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Router
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Gleich da vorne links...
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:13
Titel
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Tretet mich bitte nicht wenn ich falsch liege
Aber müsste so etwas wie alle anderen finanziellen Dinge nicht auch vorher vertraglich und via Unterschrift festgelegt werden ? *Ein Satz, ohne Punkt und Komma... jaja
So kann der "Kunde" oder auch nicht Kunde ja einfach behaupten, es hätte nie Verhandlungen oder etwaige Fahrten gegeben...
Finde ich aber interessant... Bitte weitermachen
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:20
Titel
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Wenn vorher nie drüber gesprochen wurde, das auch im Nicht-Auftrags-Fall die Beratungskosten abgerechnet werden, würde ich mich als Kunde weigern, da was zu zahlen... Im Grunde isses einfach dein eigenes unternehmerisches Risiko, wenn du da Zeit rein investierst... Vom Autohändler krieg ich nach der Probefahrt ja hinterher auch keine Rechnung, wenn ich den Wagen nicht kaufe...
Bei den Fahrtkosten bin ich mir grad allerdings gar nicht mal so sicher, ob es da nich sogar irgend eine Regelung gibt... 1000 km ist natürlich schon ne Hausnummer...
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beatlokal
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:21
Titel
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Danke für deine Antwort. Hätte der GF nach dem Telefontermin (Erstberatung) im Sommer 2010 gesagt, nein danke, wir suchen uns jemanden vor Ort - ok, die Sache wäre erledigt gewesen.
Die (schriftliche) Einladung zum persönlichen Kennenlernen (nach so einigen Emails und weiteren Angeboten) war für mich schon so etwas wie ein "OK, wir starten jetzt und lernen uns vorher noch persönlich kennen."
Nur darum will ich die Absage auch nicht einfach so hinnehmen.
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Benutzer 29349
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 28.04.2011 15:21
Titel
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Viel Spass vor Gericht -
Man, Man, Man, Man, Mann oder wied manche sicherlich denken: NADDL (ehemalige exBohlen). Anders formuliert du hast einen Homer (Anspielung auf eine Folge der Simpsons) gebaut.
Pflichtenheft - AGBs - Unterschrift.
Ich hab mich fast weggeschmissen, als ich das gelesen hab und der Treadersteller sieht lt. Profilbild auch noch etwas älter aus = Da sollte man Lebenserfahrung haben und nicht so Naiv sein.
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toask
Dabei seit: 15.07.2009
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:26
Titel
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@thecamillo: Er hat keinen Homer gebaut. Hätte er einen gebaut, wäre er zufällig an dem Büro des Kunden vorbeigefahren und hätte den Auftrag mal eben so bekommen, ohne was dafür zu tun Kann mich auch irren...
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Horst Horstenhorst
Dabei seit: 05.05.2004
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.04.2011 15:29
Titel
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Zitat: | Einen Homer bauen bezeichnet ein Missgeschick, aus dem man unerwartet einen Gewinn zieht. Im Lexikon bezeichnet als Gelingen trotz Dummheit. |
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Benutzer 29349
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 28.04.2011 15:38
Titel
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Ich würde davon abraten, dem Unternehmen etwas in Rechnung zu stellen, was nicht vorher, im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien, schriftlich, festgehalten wurde.
Sollte ein solches Schriftstück bestehen, kann maximal der echte Unkostenanteil, welcher sich aus der Sache ergaben, zu max. 50% des Auftragswertes, errechnen. - Woher ich das weis = Erfahrung.
Fazit:
Wenn Schriftstück besteht - Klage einreichen
Wenn Schriftstück nicht besteht - an Akta (SHED = Shit Happens Every Day) legen und daraus lernen
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