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Thema: Arbeitsvertrag - bitte um eure Meinung vom 06.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsvertrag - bitte um eure Meinung
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zünder
Threadersteller

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Verfasst Mo 06.07.2009 13:26
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Arbeitsvertrag - bitte um eure Meinung

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hi! also ich bin kurz davor (m)einen arbeitsvertrag zu unterzeichnen, einige passagen lesen sich aber etwas seltsam. bitte um feedback, ob man das so bedenkenlos unterschreiben kann, oder ob ich hier noch mal um nachbesserung bitten sollte:
Zitat:

§2
3. Der Mitarbeiter wird seine ganze Arbeitskraft und fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich dem Arbeitgeber widmen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

- auch bei unentgeltlichen leistungen? ist das zulässig?

§3
2. Die Arbeitszeiteinteilung erfolgt nach der jeweils gültigen Arbeitszeitregelung, die automatisch Bestandteil dieses Vertrages wird. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, je nach betrieblichem Bedarf auch Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten.

§4
3. Gehaltsabtretungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig und wirksam. Bei einer Gehaltsabtretung bz. -pfändung trägt der Mitarbeiter die hierfür entstehenden Kosten, mindestens aber pro Überweisung 5,00 EUR und pro notwendigem Schreiben 15,00 EUR.

- bullshit oder? dann müsste ich ja vor ratenzahlungen bei "jupiter" etc. "um erlaubnis fragen", oder?
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohn-_und_Gehaltsabtretung
http://www.brennecke-partner.de/79581/Gehaltsabtretung--eine-Einfuehrung

6. Der derzeitige Stundenlohn von XX,00 EUR/Std. wird nach den vereinbarten 6 Monaten automatisch angepasst auf XX,00 EUR/Std., jedoch behält sich der Arbeitgeber evtl. Änderungen vor.

- in welchen Zeiträumen erfolgen dann weitere Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen und in welcher Höhe?

§9
6. Der Mitarbeiter verpflichtet sich durch seine Unterschrift auf einem gesonderten Formblatt, das Datengeheimnis gemäß §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu wahren. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist Bestandteil dieses Vertrages und zwingend als Anlage zu führen.

- dem vertrag hängt kein gesondertes formblatt an.

§11
Jedes Arbeitsergebnis, dass XXX in Erfüllung oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Dienstpflicht erzielt, steht ausschließlich Frau XXX zu und wird durch das vereinbarte Gehalt abgegolten, soweit dem nicht die Vorschriften des Arbeitsnehmererfindungsgesetzes entgegenstehen. Herr XXX überträgt Frau XXX das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Frau XXX ist berechtigt, das ausschließliche Nutzungsrecht an dritte zu übertragen. Herr XXX kann nicht verlangen, als Urheber benannt zu werden. Die Vereinbarung behält auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisse Gültigkeit.

- wtf?

§12
Im Falle einer schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder der Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Mitarbeiter verpflichtet sich dieser, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatseinkommens zu zahlen. Gleiches gilt auch für den Vertragsrücktritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weiteren Schaden geltend zu machen.

- das würde ja bedeuten, ich müsste - wenn ich den vertrag nicht unterschreibe - ein halbes monatsgehalt latzen, oder?

§13
1. Alle übrigen gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen 6 Monate nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
2. Ansprüche, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, erlöschen 6 Wochen nach ihrer Fälligkeit.

§14
4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu erfüllen.


generell stehen alle paragraphen und unterpunkte hier zur diskussion, die roten textpassagen sind nur, was mir dazu spontan durch den kopf geht.


Zuletzt bearbeitet von zünder am Mo 06.07.2009 13:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 06.07.2009 13:52
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also, das liest sich alles sehr seltsam. was die erhöhung angeht deines stundenlohns angeht... "...jedoch behält sich der arbeitgeber evtl. änderungen vor". du musst wenn du mehr möchtest immer neu verhandeln.

frag hier erst gar nicht groß nach meinungen, sondern lass den vertrag einfach mal von einem anwalt überprüfen. besonders richtig klingt er nicht, aber auch nicht wirklich falsch.
 
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deliciious

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Verfasst Mo 06.07.2009 13:57
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Re: Arbeitsvertrag - bitte um eure Meinung

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Zitat:
§2
3. Der Mitarbeiter wird seine ganze Arbeitskraft und fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich dem Arbeitgeber widmen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
- auch bei unentgeltlichen leistungen? ist das zulässig?

Ein "generelles" Verbot von Nebentätigkeiten ist sowieso unzulässig, selbst wenn es in dem Vertrag steht.
Damit wird dieser Paragraph generell unwirksam. Du kannst den Vertrag trotzdem unterschreiben und u.U.
eine Nebentätigkeit aufnehmen ohne dass dir dein Arbeitgeber was kann.

Wie gesagt, kommt auf die Umstände drauf an. Keine Konkurrenz, Einhaltung der gesetzl. Arbeitszeiten, etc. pp.
Die Klausel ist jedoch so und so unwirksam.

Zitat:
6. Der derzeitige Stundenlohn von XX,00 EUR/Std. wird nach den vereinbarten 6 Monaten automatisch angepasst auf XX,00 EUR/Std., jedoch behält sich der Arbeitgeber evtl. Änderungen vor.
- in welchen Zeiträumen erfolgen dann weitere Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen und in welcher Höhe?

Verhandlungssache. Wenn du meinst nach x-monaten oder jahren haste ne Erhöhung verdient. Dann sprich
deinen Chef an und bitte um n Gespräch.

Zitat:
§11
Jedes Arbeitsergebnis, dass XXX in Erfüllung oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Dienstpflicht erzielt, steht ausschließlich Frau XXX zu und wird durch das vereinbarte Gehalt abgegolten, soweit dem nicht die Vorschriften des Arbeitsnehmererfindungsgesetzes entgegenstehen. Herr XXX überträgt Frau XXX das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Frau XXX ist berechtigt, das ausschließliche Nutzungsrecht an dritte zu übertragen. Herr XXX kann nicht verlangen, als Urheber benannt zu werden. Die Vereinbarung behält auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisse Gültigkeit.
- wtf?

Ist relativ üblich. Du darfst deine Arbeiten, die in der Firma für deinen Chef (und seine Kunden) entstehen halt nicht
irgendwo anders veröffentlichen, nicht auf deiner Website präsentieren usw. Die Nutzungsrechte gehören ausschließlich
deinem Chef/der Firma bzw. dem entsprechenden Kunden (je nach Vertrag blub).
Ist aber nicht unüblich.

Den Satz jedoch "Herr XXX kann nicht verlangen, als Urheber benannt zu werden." check ich nicht. Also allein schon
die entsprechende Passage im Urheberrechtsgesetz nicht, von wegen Recht auf Nennung usw.

Zitat:
§12
Im Falle einer schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder der Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Mitarbeiter verpflichtet sich dieser, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatseinkommens zu zahlen. Gleiches gilt auch für den Vertragsrücktritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weiteren Schaden geltend zu machen.
- das würde ja bedeuten, ich müsste - wenn ich den vertrag nicht unterschreibe - ein halbes monatsgehalt latzen, oder?


Könnte man meinen Grins Würde mich aber wundern. Da du den Vertrag ja noch nicht unterschrieben hast, stimmst du dieser Klausel
ja auch nicht zu. Also ist es doch eigentl. rechtlich nicht wirksam. Eventuell ist hier gemeint: Wenn du unterschrieben hast, dass deine
Arbeit in 4 Monaten beginnt und du dir aber bis dahin was anderes gesucht hast - dann Schadensersatz (wie oben geschr.)


Zuletzt bearbeitet von deliciious am Mo 06.07.2009 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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zünder
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Verfasst Mo 06.07.2009 14:08
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aha aha ok - DANKE!
noch jemand eine meinung?

zur erklärung: es ist der betrieb, in dem ich meine ausbildung gemacht habe. kein böses blut - alles im grünen bereich. den vertrag hat sich meine chefin vermutlich zusammenstückeln lassen und etwas umgemünzt, also ich kann da schon noch "verhandeln" ohne angst haben zu müssen nicht eingestellt zu werden. chefin ist vollblut-designerin und kein rechtsanwalt.

ich brauche halt klarheit, ob diese punkte überhaupt rechtlichen bestand haben, weil sie sich so strange lesen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 06.07.2009 14:20
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genau deswegen solltest du nicht nach meinungen fragen... sondern jemand der bescheid weiß. auch wenn du da deine ausbildung gemacht hast, sollte der vertrag formal korrekt sein egal wer ihn gemacht hat. mein chef ist auch kein anwalt und mein vertrag liest sich wesentlich entspannter und ist verständlicher...
 
Nimroy
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Verfasst Mo 06.07.2009 14:26
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Re: Arbeitsvertrag - bitte um eure Meinung

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zünder hat geschrieben:

§4
3. Gehaltsabtretungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig und wirksam. Bei einer Gehaltsabtretung bz. -pfändung trägt der Mitarbeiter die hierfür entstehenden Kosten, mindestens aber pro Überweisung 5,00 EUR und pro notwendigem Schreiben 15,00 EUR.

- bullshit oder? dann müsste ich ja vor ratenzahlungen bei "jupiter" etc. "um erlaubnis fragen", oder?
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohn-_und_Gehaltsabtretung
http://www.brennecke-partner.de/79581/Gehaltsabtretung--eine-Einfuehrung


Richtig. Sagt ja auch die von dir angegebene Quelle, dass das zulässig ist.

zünder hat geschrieben:


6. Der derzeitige Stundenlohn von XX,00 EUR/Std. wird nach den vereinbarten 6 Monaten automatisch angepasst auf XX,00 EUR/Std., jedoch behält sich der Arbeitgeber evtl. Änderungen vor.

- in welchen Zeiträumen erfolgen dann weitere Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen und in welcher Höhe?




Das bedürfte eines Zusatzes. Aber es geht ja auch erst mal nur um eine zugesicherte Erhöhung nach der Probezeit. Ich würde diesbezüglich dann aber auch ausgeführt haben wollen, wodurch eine Änderung begründet sein muss. "Hab doch keine Lust zu erhöhen"gildet nicht *zwinker*

zünder hat geschrieben:



§9
6. Der Mitarbeiter verpflichtet sich durch seine Unterschrift auf einem gesonderten Formblatt, das Datengeheimnis gemäß §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu wahren. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist Bestandteil dieses Vertrages und zwingend als Anlage zu führen.

- dem vertrag hängt kein gesondertes formblatt an.




Wird dann wohl noch kommen. Einfach mal nachfragen.

zünder hat geschrieben:


§11
Jedes Arbeitsergebnis, dass XXX in Erfüllung oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Dienstpflicht erzielt, steht ausschließlich Frau XXX zu und wird durch das vereinbarte Gehalt abgegolten, soweit dem nicht die Vorschriften des Arbeitsnehmererfindungsgesetzes entgegenstehen. Herr XXX überträgt Frau XXX das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Frau XXX ist berechtigt, das ausschließliche Nutzungsrecht an dritte zu übertragen. Herr XXX kann nicht verlangen, als Urheber benannt zu werden. Die Vereinbarung behält auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisse Gültigkeit.

- wtf?



Da du alles mit XXX ersetzt hast, ist nicht ersichtlich wer hier als Arbeitgeber und wer als Arbeitnehmer gemeint ist.

zünder hat geschrieben:



§12
Im Falle einer schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder der Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Mitarbeiter verpflichtet sich dieser, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatseinkommens zu zahlen. Gleiches gilt auch für den Vertragsrücktritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weiteren Schaden geltend zu machen.

- das würde ja bedeuten, ich müsste - wenn ich den vertrag nicht unterschreibe - ein halbes monatsgehalt latzen, oder?




Nein. Nichtaufnahme = Unterschreiben aber nicht kommen. Vertragsrücktritt vor dem Beginn = Unterschreiben und den Tag vor Beginn wieder kündigen. Ist aus Sicht des Arbeitgebers auch nachvollziehbar.
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zünder
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2006
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 14:47
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@nimroy: danke! ich bin der herr XXX, die andere vertragspartei die frau.
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Nimroy
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Verfasst Mo 06.07.2009 15:12
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zünder hat geschrieben:
@nimroy: danke! ich bin der herr XXX, die andere vertragspartei die frau.


Okay. Dann ist dieser Passus auch vollkommen üblich. Die Agentur darf deine Ergebnisse verhökern, ohne dir was abgeben zu müssen und du darfst nicht durch die Gegend posaunen, du hättest das alles gemacht hast oder gar als Referenz anführen.

Vielleicht lässt sich da ja noch ein Passus aufnehmen, dass dies nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nur mit schriftlicher Genehmigung geschehen darf.
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