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Thema: Arbeitsverhältnis beendigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld vom 21.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsverhältnis beendigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld
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accessoire
Threadersteller

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Verfasst Fr 21.05.2010 12:46
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Arbeitsverhältnis beendigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld

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Ich bin momentan noch in Ausbildung, meine Prüfung wird am 2. Juli abgegeben (W3 Modul, letztes Prüfungsstück), demnach wird meine Ausbildung schätzungsweise am 20. Juli enden, je nachdem, wann der Prüfungsausschuss fertig wird mit den Korrekturen.

Die Sache ist die: Ich will raus. Wenn ich selber kündige, habe ich allerdings keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder? Ich will ganz offen reden. Die Arbeit hat mich sehr depressiv gemacht, ich bin an einem Punkt angelangt, an dem ich einfach nicht mehr kann und vor allem nicht mehr will. Ich habe versucht mich bis zum Ende durchzuschleifen und das habe ich ja auch geschafft, aber ich habe für mich den Entschluss gefasst, dass ich so schnell wie möglich von dort verschwinde, denn ich will für mich persönlich, dass es mir wieder besser geht. Und das geht einfach nicht, wenn man täglich depressiv ist, aufgrund der Arbeit. Außerdem ist das nicht sonderlich gesundheitsfördernd. Kann sogar Krebs oder andere Dinge auslösen. Ich hab ja sogar schon vereinzelt graue Haare mit 20 Jahren Menno! . (Wobei das natürlich schlichtweg genetisch bedingt sein kann, aber bei meiner Verfassung sehe ich da durchaus einen Zusammenhang - Es sei denn Stress führt zu grauen Haaren ist nur ein Mythos Grins)

Außerdem leide ich sehr an Konzentrationsstörungen aufgrund den Depressionen, was sowohl ich als auch mein Arbeitgeber merkt. Ich kann zwar meine Aufgaben erledigen, aber irgendein Detail stimmt immer nicht, oder sonstwas. In meinem Kopf ist einfach ein riesiges Chaos und ich versuche mit allergrößter Kraft mich zusammenzureißen, aber das geht einfach nicht, egal wie sehr ich es versuche.

Die Frage ist: Was tue ich jetzt? Ich werde beim Chef jetzt (zum dritten Mal) nachfragen, wie es mit einer Übernahme aussieht. Aber was mache ich, falls sie mich übernehmen wollen? Ich würde dann ab jetzt eben Bewerbungen schreiben, und oben drein ist bald meine Musterung, d. h. vielleicht muss ich ohnehin Zivi/Bund machen. Aber kündigen kann/darf ich ja nicht, da ich sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ich muss mich ja auch absichern für die Zukunft.

Ich weiß, einige werden jetzt sagen ich soll mich zusammenreißen, das Berufsleben ist nunmal kein Zuckerschlecken, aber all diesen Leuten sage ich: Nein! Ich habe für mich den Entschluss gefasst, ich kann das so nicht mehr. Ich wäre sogar lieber arbeitslos, anstatt, dass ich noch weiter in dieser Agentur arbeiten müsste. Dann könnte ich mich wenigstens erholen. Arbeiten werde ich noch mein ganzes Leben, aber ich will auch, dass das noch etwas länger andauert. Es geht hier um mein ganzes Leben und nicht nur mal eben sich zusammenreißen.

Danke für alle Ratschläge.
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
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Verfasst Fr 21.05.2010 12:48
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Wenn Du eh keinen Bock hast dort weiter zu arbeiten, wieso fragst Du Deinen Chef dann überhaupt wegen einer Übernahme?
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
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Verfasst Fr 21.05.2010 12:52
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Sherithra hat geschrieben:
Wenn Du eh keinen Bock hast dort weiter zu arbeiten, wieso fragst Du Deinen Chef dann überhaupt wegen einer Übernahme?


Naja, wenn ich nicht übernommen werde, ist ja alles klar geregelt bezüglich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn ich allerdings übernommen werde, müsste ich von meiner Seite ja kündigen, und dann hätte ich ja keinen Anspruch darauf. Und das ist schon etwas riskant, wenn ich so schnell keine Stelle finde Menno! .

Es ist doch meines Wissens so, dass man aufgrund des ohnehin schon schlechten Arbeitsmarktes jede Arbeit annehmen soll.


Zuletzt bearbeitet von accessoire am Fr 21.05.2010 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ines

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Verfasst Fr 21.05.2010 12:53
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Ich hab auch den Text dreimal gelesen und das Problem nicht verstanden... * Keine Ahnung... *

Wenn du am 20.7. fertig bist, wird es doch noch die 2 Monate bis dahin gehen, oder? Und wenn nicht scheinen deine Beschwerden ja ernsthafter zu sein, so dass dich ein Arzt sicherlich krank schreibt.

Wenn du nach der Ausbildung dann keine Stelle hast oder bekommst, hast du "ganz normal" Anspruch auf Arbeitslosengeld, das wird allerdings prozentual vom Azubi-Gehalt berechnet und dürfte demnach entsprechend mager ausfallen.

EDIT: Du musst zur Übernahme einen neuen Vertrag unterschreiben. Wenn du dies nicht tust, dann hat das nicht mit "kündigen" zu tun!


Zuletzt bearbeitet von ines am Fr 21.05.2010 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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keeka

Dabei seit: 22.09.2005
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Verfasst Fr 21.05.2010 12:57
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Willst du grundsätzlich nicht mehr Arbeiten oder in diesem Betrieb? Lass dich doch mal krank schreiben..., vielleicht hilft das über ein paar Tage, so dass du einen klaren Kopf bekommst...
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
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Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.05.2010 12:59
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ines hat geschrieben:
Ich hab auch den Text dreimal gelesen und das Problem nicht verstanden... * Keine Ahnung... *

Wenn du am 20.7. fertig bist, wird es doch noch die 2 Monate bis dahin gehen, oder? Und wenn nicht scheinen deine Beschwerden ja ernsthafter zu sein, so dass dich ein Arzt sicherlich krank schreibt.

Wenn du nach der Ausbildung dann keine Stelle hast oder bekommst, hast du "ganz normal" Anspruch auf Arbeitslosengeld, das wird allerdings prozentual vom Azubi-Gehalt berechnet und dürfte demnach entsprechend mager ausfallen.

EDIT: Du musst zur Übernahme einen neuen Vertrag unterschreiben. Wenn du dies nicht tust, dann hat das nicht mit "kündigen" zu tun!


Ja, das wird schon gehen. Ich muss ja ohnehin meine Prüfung abzulegen, da wäre eine Krankschreibung ja kontraproduktiv. Ich wollte eben nur wissen, was ich tun muss, um das Arbeitsverhältnis zu beendigen, nach Erhalt der Prüfungsergebnisse, ohne irgendwelche Fehler zu begehen.

D. h. ich gehe einfach dann nicht mehr auf die Arbeit bzw. lass den Chef wissen, dass ich das Arbeitsverhältnis nicht fortführen möchte und das war es dann?

keeka hat geschrieben:
Willst du grundsätzlich nicht mehr Arbeiten oder in diesem Betrieb? Lass dich doch mal krank schreiben..., vielleicht hilft das über ein paar Tage, so dass du einen klaren Kopf bekommst...


Nur in diesem Betrieb. Die Arbeit an sich macht mir sehr viel Spaß! Das klingt jetzt lächerlich, aber ich bin wirklich selten krank und ein großer Krankschreiben-Lasser war ich auch nie, von daher weiß ich das gerade nicht genau Grins. Steht dann der Grund der Krankschreibung im Attest? Weil wenn meine Kollegen davon Wind bekommen ist auch nicht gerade optimal.


Zuletzt bearbeitet von accessoire am Fr 21.05.2010 13:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ines

Dabei seit: 19.06.2002
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Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 21.05.2010 13:17
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accessoire hat geschrieben:
D. h. ich gehe einfach dann nicht mehr auf die Arbeit bzw. lass den Chef wissen, dass ich das Arbeitsverhältnis nicht fortführen möchte und das war es dann?

So ungefähr. Ab Vertragsende bzw. Aushändigung der Prüfungsergebnisse bist du kein Azubi mehr. Hast du keinen anschließenden Vertrag geschlossen, hast du auch keine Anwesenheitspflicht mehr.
Nichtsdestotrotz solltest du deinen Chef der Fairness halber informieren, dass du kein Interesse an einer Übernahme hat - immerhin scheint er ja nicht grundsätzlich abgeneigt.

accessoire hat geschrieben:
Steht dann der Grund der Krankschreibung im Attest? Weil wenn meine Kollegen davon Wind bekommen ist auch nicht gerade optimal.

Herrje, du warst wohl wirklich noch nicht krank. Das Attest für den AG enthält keinen Hinweis auf den Grund deiner Krankschreibung.
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
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Alter: 36
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Verfasst Fr 21.05.2010 13:36
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Prüfungsergebnisse erhalten = Ausbildung und somit Arbeitsverhältnis regulär beendet.

Was die Übernahme betrifft: Dafür muss dein Chef dir einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen und wenn du den nicht unterschreibst ist da auch nix mit Kündigung. Das ist das gleiche wie mit Fußballprofis wenn den Ihr Vertrag ausläuft gehen Sie (währe in deinem Fall beim erhalten der Prüfungsergebnisse). Oder Sie setzten einen neuen Vertrag auf und der Spieler bleibt bei dem Club (in deinem Fall dann der Arbeitsvertrag).

AUSSER:

In deinem Azubivertrag steht das du direkt nach der Ausbildung vom Betrieb für 1 Jahr (zum Beispiel) übernommen wirst. Dann müsstest du eine Kündigung schreiben.


Zuletzt bearbeitet von Basti am Fr 21.05.2010 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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