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Thema: Arbeitsproben, was darf verwendet werden? vom 12.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsproben, was darf verwendet werden?
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.06.2011 13:06
Titel

Arbeitsproben, was darf verwendet werden?

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Hallo zusammen,

ich arbeite gerade an meiner Bewerbung als ausgelernte Mediengestalterin. Lebenslauf und Anschreiben stehen soweit und ich bin dabei Auswahlen zu treffen mit Bildern/Grafiken/Werken, die ich als Arbeitsproben beilegen möchte.

In meinem alten Betrieb habe ich z.T. auch sehr grafisch gearbeitet. Es gibt da ein/zwei Buchcover, die ich gerne zeigen würde, bzw. Anfahrtspläne, einzelne Diagramme, Anzeigen, Icons, Logos ... (sehr illustrator-lastig)
Genauso habe ich viel mit Mengentexte gemacht. Also auch Belletristik mit mehr oder weniger aufwendigen Layouts. (Das Layout stammte jeweils vom Grafiker, aber das will ja auch aufbereitet und verwendbar gemacht werden)

Meine Frage ist jetzt nur, was ich davon als Arbeitsproben verwenden darf. Immerhin habe ich eigentlich keine Rechte daran. Würde aber gerne etwas davon zeigen, a la "Blick ins Buch"-bei Amazon. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Wie schauts da aus? * Keine Ahnung... *
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ponyo

Dabei seit: 07.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.06.2011 13:38
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das thema ist schon zig male hier durchgekaut worden. verwende mal die suchfunktion oder gaaanz einfach gaaaanz unten auf der seite bei "ähnlichen themen"
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.06.2011 13:46
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Frage und einige dich mit deinen "Lehrherrn" ...
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.06.2011 13:48
Titel

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ponyo hat geschrieben:
das thema ist schon zig male hier durchgekaut worden. verwende mal die suchfunktion oder gaaanz einfach gaaaanz unten auf der seite bei "ähnlichen themen"


sry, aber das hilft mir alles nicht weiter.
ich weiß was ich will, ich weiß wie ichs präsentieren will, ich weiß nur nicht ob ichs darf oder obs üblich ist.

Frank Münschke hat geschrieben:
Frage und einige dich mit deinen "Lehrherrn" ...


Meine Lehrherrn haben auch keine Ahnung. Hab mich schon in meinem Lehrbetrieb durchgefragt.
Da scheint es keine richtige Regelung zu geben, scheint mir.


Zuletzt bearbeitet von sandoz am So 12.06.2011 13:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.06.2011 14:05
Titel

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Öhm, die Suchfunktion hast du nicht benutzt, oder?

Guck mal im Rechtsforum. Da gibt es einiges, zum Beispiel das hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/darf-man-belegexemplare-fuer-bewerbungzwecke-nutzen-147376-1.html
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.06.2011 14:35
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Öhm, die Suchfunktion hast du nicht benutzt, oder?

Guck mal im Rechtsforum. Da gibt es einiges, zum Beispiel das hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/darf-man-belegexemplare-fuer-bewerbungzwecke-nutzen-147376-1.html


Danke,

Deinem Links entnehme ich also, dass man beim AG anfragen soll obs ok ist, und es ist nicht ins Internet stellen soll, da sonst öffentlich.

Ist es auch öffentlich, wenn ich ein screen pdf schicke.
Außerdem würde ich nur Daten verwenden, die eh über kurz oder lang "öffentlich" sind. Meine Anfahrtspläne kann man sich auf den Websites der Kunden so und so downloaden oder gehts nur darum, dass ich sage, dass das von mir ist (was ja auch stimmt).
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.06.2011 15:26
Titel

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sandoz hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Öhm, die Suchfunktion hast du nicht benutzt, oder?

Guck mal im Rechtsforum. Da gibt es einiges, zum Beispiel das hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/darf-man-belegexemplare-fuer-bewerbungzwecke-nutzen-147376-1.html


Danke,

Deinem Links entnehme ich also, dass man beim AG anfragen soll obs ok ist, und es ist nicht ins Internet stellen soll, da sonst öffentlich.

Ist es auch öffentlich, wenn ich ein screen pdf schicke.
Außerdem würde ich nur Daten verwenden, die eh über kurz oder lang "öffentlich" sind. Meine Anfahrtspläne kann man sich auf den Websites der Kunden so und so downloaden oder gehts nur darum, dass ich sage, dass das von mir ist (was ja auch stimmt).


hab mich nochmal eingelesen und es doch gefunden. so offensichtlich wars jetzt aber auch nicht, oder hing ich vorher noch woanders ... ? kA

Dumme sache ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 14.06.2011 08:56
Titel

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dein lehrherr ist dein arbeitgeber und nicht dein berufsschullehrer.

frag deinen arbeitgeber, ob damit ein problem hat und fertig. da brauchst du dich nicht einlesen...
 
 
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